Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot

hallo ihr lieben Mitkugelnden :)

Ich hab da mal ne Frage, mein Freund/jetzt Mann und ich haben 4wochen vor Beginn des Mutterschutz geheiratet und mussten ja deshalb die Steuerklassen wechseln (ich 5/er3). Nun zu meiner Frage: da ich im Beschäftigungsverbot bin bekomme ich ja das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate, bevor ich aufgehört hab zu arbeiten. Wenn sich jetzt die Steuerlast ändert hat das trotzdem Auswirkungen auf mein "Gehalt"? Also das Geld der letzten 4Wochen vor dem Mutterschutz?

(Das beim Mutterschutzgeld die Steuerklasse genommen wird die in der Zeit vor Berechnung voranging vorhanden war hab ich schon rausgefunden ;))

Hoffe ihr versteht was ich meine! ;)
Lg nine mit Baby-Boy Inside 36+2

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Wieso müsstet ihr in 5/3 wechseln?
Wir sind automatisch in 4/4 eingestuft worden.

Wenn du im BV bist bekommst du eigentlich eine Lohnersatzleistung (welche, zumindest bei mir ist das so) steuerfrei ausgezahlt wird, aber eben der Steuerprogression vorbehalten ist.

Musst du also später nachzahlen.

LG

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Also ich bekomme mein ganz normales Nettogehalt und soweit ich weiß werden Steuern und jegliche andere Beiträge weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt ( Rentenkasse, Krankenkasse usw)

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Ach und wir haben die Steuerklassen so verteilt weil es sich in der Elternzeit einfach am meisten rentiert selbst wenn wir evtl was nachzahlen müssen

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Mutterschaftsgeld würde sich dadurch nicht ändern, dass ist ja Brutto wie Netto, das Entgelt im BV ist ja aber dein Brutto weiter, was normal versteuert wird und das auch mit der aktuellen Steuerklasse natürlich.
Somit sinkt dann natürlich auch dein Mutterschaftsgeld!