Vorzeitig beendete Elternzeit wieder beantragen, bzw. fortsetzen?

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal eure Hilfe, bzw. eine Expertin in Sachen Elternzeit.

Ich bin momentan noch bis zum 25.05.2016 in Elternzeit unsers zweiten Kindes. Bin nun mit unserem dritten Kind schwanger. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 28.10.2015. Ich habe insgesamt 3 Jahre beantragt.

Dass ich nun die Elternzeit vorzeitig beenden muss um Mutterschaftsgeld zu bekommen ist mir bewusst.

Jetzt habe ich aber eine Frage zu der "verlorenen" Elternzeit:

Kann ich das "halbe" bis "dreiviertel" Jahr, dass ich bei unserer Tochter vorzeitig beendet habe, an den Mutterschutz oder die Elternzeit des dritten Kindes, anhängen?

Habe dazu leider keine Infos gefunden die mich Schlau gemacht haben und hatte das Problem nicht bei unserem ersten Kind, da ich zwischendurch wieder arbeiten war!

Gibt es evtl. auch eine Stelle bei der ich mich informieren kann?

Vielen Dank schonmal!!

Lg Smien

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Hallo #winke

ich finde dazu das:

http://www.kanzlei-borschel.de/arbeitsrecht/774-vorzeitige-beendigung-der-elternzeit-uebertragung-von-restelternzeit-.html

Bin in der gleichen Situation. Mir gehen 7 Monate "flöten" wenn mein Arbeitgeber nicht zustimmt...

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Rein vom Wortlaut des Gesetzes ist es weg, denn, denn du beendest ja und unterbrichst nicht nur.

Mit Zustimmung des AG kann man die aber sicherlich später nehmen, wenn die KK auch mitspielt.

Deshalb ist es immer günstig eben erst "nur" zwei Jahre anzumelden (nur solange muss man sich festlegen), und dann später zu gucken, wie lange man dann wirklich noch nimmt! Dannist das nämlich gar kein Problem die Zeit später zu nehmen!

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Es geht dir verloren.

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Es geht nicht verloren einfach dranhangen und vom ag zustimmen lassen. Wenn er kein unmensch ist....

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Bin mir nicht sicher, aber geht das nicht nur mit vollen Jahren?

Also ich habe das letzte Jahr Elternzeit von meinem Sohn gecancelt dann nach der Elternzeit von meiner Tochter genommen. Man muss sie (die aufgesparte Elternzeit) dann nichtmal direkt ranhängen, sondern kann sie bis zum 8. Geburtstag verbrauchen.

LG
Julchen

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Und noch vergessen. Man muss es melden beim AG, dass man sich die übrige Elternzeit aufheben möchte. Ich hatte mein 3. Jahr aufgrund meines neuen Mutterschutzes und neuer Elternzeit gecancelt und gleich in meinem Schreiben mit angegeben, dass ich mir 12 Monate auf den Zeitraum bis zum 8. Geburtstag übertragen lassen möchte.

Guck mal hier ist was offizielles, und da steht maximal 12 Monate... maximal heißt ja man kann auch weniger übertragen lassen.

Zitat:
"Maximal 12 Monate der Gesamtelternzeit sind mit Zustimmung der Arbeitgeberseite auf die Zeit bis zur Voll- endung des 8. Lebensjahres des Kindes übertragbar (§ 15 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BErzGG). Dies gilt entsprechend auch für Adop- tivfamilien. Eine Aufteilung des übertragenen Zeitabschnitts ist möglich."

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Seite 53

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Nein, das geht nicht nur mit vollen Jahren, du kannst z.B. 1 Jahr, zwei Monate und 3 Tage nehmen und seit dem 1.1.2015 dann 1 Jahr, 9 Monate und x Tage übertragen bzw. eben erst nach dem 3. Geburtstag nehmen.

Aber canceln, wie du es so schön nennst geht eben nicht, angemeldet ist angemeldet!

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