Elterngeld und Elternzeit ? Fragen über Fragen

Hallo ihr Lieben,
ich bin zwar erst in der 18. SSW, wollte mich aber trotzdem mal mit der Elternzeit und dem Elterngeld auseinander setzen.
habe ewig gegoogelt aber komme einfach nicht klar. Vielleicht kann mir einer von euch helfen.

1. Der Mutterschutz beginnt ja 6 Wochen vor der Entbindung und geht bis 8 Wochen danach. Die Elternzeit beginnt ja aber mit der Geburt des Kindes, richtig?
Heißt es überschneidet sich um 8 Wochen? Ich bekomme dann also die 8 Wochen lang noch mein bisheriges Nettogehalt und dann eben 8 Wochen weniger Elterngeld???

2. Wie lange bekomme ich dann Elterngeld? Im Internet steht meist ich bekomme 14 Monate Elterngeld? Dachte entweder ein oder zwei Jahre? Also, mein Termin ist am 17.10.2015 dann bekomm ich doch bis entweder 16.10.2016 oder 16.10.1017 Elterngeld, oder? Und meine Elternzeit geht eben auch entweder ein oder zwei Jahre nach Geburt?

3. Wenn ich nun zwei Jahre Elternzeit beantrage, muss ich mir dann auch das Geld auf zwei Jahre auszahlen lassen?

Habe evtl vor zwei Jahre Elternzeit zu nehmen aber wenn es geht vielleicht schon vor den zwei Jahren wieder zu arbeiten. Ist dies möglich?

Ach ich hab noch 1000 Fragen mehr. Komme mir da so hilflos vor. Wo kann man sich denn sonst beraten lassen?

Vielen Dank

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1. richtig. außer das Elterngeld wäre höher als das Mutterschaftsgeld.
2.Elterngeld gibt es 12 Monate (minus 8 Wochen Mutterschutz), du kannst es aber splitten lassen. 14 Monate gibt es wenn dein Mann auch mindestens 2 Monate nimmt. ElternZEIT kannst du 3 Jahre nehmen, die ist unabhängig vom ElternGELD.
3. Nein!
Ja du kannst während deiner Elternzeit bis 30std pro Woche arbeiten

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Hallo mann darf im ersten Jahr zwar was dazu verdienen wird aber angerichtet. So das es sein kann das das Elterngeld weniger ist .
Im zweiten darfst du verdienen und es wird nicht angerechnet. Da du nur im ersten Jahr die Frist hast .
Du kannst bei der Elterngeld stelle anrufen die geben dir alle Infos .LG

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Vielen Dank :)

Also wäre mein Plan machbar?
zwei Jahre ElternZEIT beantragen, evtl aber schon nach einem jahr Teilzeit arbeiten und das ElternGELD bis zum ersten Geburtstag beziehen?
Das dritte Jahr könnte man ja noch ohne Probleme dran hängen wenn ich das richtig verstanden habe.

Finde das einfach alles total schweirig. Weiß noch nicht ob ich mein Kind nach 12 Monaten in eine Betreuung geben möchte, ob sich dies überhaupt finanziell lohnt.

Aber bin mir auch unsicher, ob ein Gehalt reichen wird. Mein mann verdient 1500€ netto und wenn dann das Elterngeld wegfällt wird das doch knapp, oder was sind eure Erfahrungen?

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Huhu,

da kann ich vielleicht dank meines Berufes ein bissi Klarheit rein bringen. :-)

Also, wenn Du keine Zwillinge erwartest und keine Frühgeburt hast so beträgt die Mutterschutzfrist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.

Hier gibt es im www bei den Krankenkassen beispielsweise der TKK auch einfache Rechner, beispielsweise den Fristenrechner oder den Mutterschaftsgeldrechner. Einfach mal googlen. :-) ich bin mir nicht sicher, ob ich hier die Links setzen darf.

Wärend dieser Zeit ist es so, dass anhand Deines Durchschnittnettoverdienstes der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschaft als Grundlage die Berechnung stattfindet. Von Deiner gesetzlichen Krankenkasse erhälst Du einen Tagessatz von 13 EUR kalendertäglich. Dein Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit einen sogenannten Mutterschaftsgeldzuschuss. Die Bescheinigungen hierzu werden von der Personalabteilung an die Krankenkasse abgegeben und die Berechnungen getätigt.

Die Elternzeit wird ab Beginn der Geburt gerechnet, sofern Du im Anschluss Elternzeit nehmen willst. Achtung hier musst Du die sogenannten Mitteilungsfristen von 7 Wochen vor Beginn berücksichtigen. Meist ist je eher desto besser günstiger, denn es muss ja ggf. auch eine Vertretung eingestellt werden. Grundlage für die Berechnung ist Dein Verdienst der letzten 12 Monate vor Beginn von Mutterschutz. Die Bescheinigungen für die Elterngeldstelle kann Deine Personalabteilung ausfüllen.

In der Regel gibt es 12 Monate Elterngeld während der Elternzeit. Nimmt der Kindsvater ebenfalls 2 volle Monate Elternzeit, so wird das Ganze auf 14 Monate ausgeweitet.

Da Du nach dem 01.07.2015 entbindest noch der HInweis der ebenfalls für mich gilt (ET Dez 15): für Geburten ab dem 01.07.2015 gibt es das neue "Elterngeld Plus" .

Der Unterschied ist, dass wenn Du beim bisherigen Elterngeld während Deiner Elternzeit mit einer Teilzeit von maximal 30 Wochenstunden nebenbei gearbeitet hast, dies auf das Elterngeld angerechnet wurde.

Beim Elterngeld Plus kann die Zahlung des Elterngeldes auf 24 Monate ausgedehnt werden, während Du in Teilzeit arbeitest mit maximal 30 Wochenstunden, der Verdienst dann aber nicht das monatliche Elterngeld schmälert. Allerdings wird hier das Elterngeld, was Du sonst monatlich innerhalb von 12 Monaten erhalten hättest auf 24 Monate aufgeteilt. Nimmt der Partner noch Elternzeit, ebenfalls in Teilzeit arbeitend, so kann das Ganze sogar auf 28 Monate ausgeweitet werden. Mit dem GEsetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf begünstigt werden.

Auch dieses Gesetz ist bereits im www zu finden. Welches Modell Du wählst musst Du für Dich entscheiden.

Ich für mich weiss es auch noch nicht....

Alles Gute, Gruß Britta

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hey danke für deine Antwort.
Also ich habe nicht vor gleich wieder zu arbeiten.
Bedeutet doch, wenn ich erst nach einem oder eher eineinhalb Jahren arbeiten gehen will mir auch nichts vom Elterngeld abgezogen werden kann, oder?

Also wäre mein Plan machbar?
zwei Jahre ElternZEIT beantragen, evtl aber schon nach einem Jahr Teilzeit arbeiten dann ohne Abzüge, da das ElternGELD dann ja schon ausbezahlt wäre.

Finde das einfach alles total schweirig. Weiß noch nicht ob ich mein Kind nach 12 Monaten in eine Betreuung geben möchte, ob sich dies überhaupt finanziell lohnt.

Aber bin mir auch unsicher, ob ein Gehalt reichen wird. Mein mann verdient 1500€ netto und wenn dann das Elterngeld wegfällt wird das doch knapp, oder was sind eure Erfahrungen?

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"Beim Elterngeld Plus kann die Zahlung des Elterngeldes auf 24 Monate ausgedehnt werden, während Du in Teilzeit arbeitest mit maximal 30 Wochenstunden, der Verdienst dann aber nicht das monatliche Elterngeld schmälert. "

Das ist leider vollkommen falsch, auch beim Elterngeld Plus wird angerechnet, aber auf jeden der halben Monate einzeln und nicht wie beim Elterngeld auf die Summe und dann wird gesplittet.
Da solltest du dich besser noch einmal informieren, damit du nicht nachher dumm aus der Wäsche guckst, wenn dann natürlich doch angerechnet wird!

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Ergänzend zur ersten Antwort hier noch ein paar Links die die Varianten des Elterngeldbezuges für Geburten ab 1.7.2015 mit den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonate erläutern und auch einen Planer mit dem man die Varianten mal durchspielen kann:

http://www.elterngeld-plus.de/
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=212504.html

Prinzipiell ist zu beachten Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte voneinander unabhängige Sachen.

zu 1. Ja das Mutterschutzgeld wird aufs Elterngeld angerechnet und du bekommst nur anteilig Elterngeld im Mutterschutz wenn dein Mutterschutzgeld niedriger als das Elterngeld sein sollte was aber eine seltene Konstellation ist wenn du vorher gearbeitet hast.

zu 2. siehe Links zum ElterngeldPlus da ist das recht gut erläutert.
Das Basiselterngeld (ist so wie das bisherige Elterngeld) sieht 12 Monate Elterngeldbezug vor + 2 Partnermonate insgesamt also 14 Monate die aber auch zwischen den Eltern verteilt werden könnten.
Mit dem ElterngeldPlus kannst du dir das Elterngeld zur Hälfte auszahlen lassen und damit die Monate verdoppeln und wieder Teilzeit in den Job einsteigen.

Elternzeit kann jeder Elternteil bis zu 3 Jahre pro Kind nehmen unabhängig vom Elterngeld. siehe http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html und http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40002.html

zu 3. Nein musst du nicht.

Ja du kannst auch kürzere Elternzeiten nehmen du bist nicht an ganze Jahre gebunden.

Zusätzlich kannst du auch in der Elternzeit bis zu 30 Std/Woche Teilzeit arbeiten. Das bietet sich oft an wenn man erstmal Teilzeit wwieder einsteigen will, da dadurch dein Anspruch auf deinen Arbeitsvertrag von vor der Elternzeit den du nach Beendigung der Elternzeit wieder erfüllen musst/willst nicht berührt wird.
Dadurch bist du flexibler und kannst wenn du möchtest während der Elternzeit erstmal Teilzeit arbeiten und ggf nach 3 Jahren wieder Vollzeit einsteigen bzw dann über eine dauerhafte Teilzeitreduzierung mit deinem Arbeitgeber sprechen.

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"1. Der Mutterschutz beginnt ja 6 Wochen vor der Entbindung und geht bis 8 Wochen danach. Die Elternzeit beginnt ja aber mit der Geburt des Kindes, richtig?"

Nein, die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz.

" bekomme dann also die 8 Wochen lang noch mein bisheriges Nettogehalt und dann eben 8 Wochen weniger Elterngeld???"
Ja.

"2. Wie lange bekomme ich dann Elterngeld? Im Internet steht meist ich bekomme 14 Monate Elterngeld?"
Bist du alleinerziehend? Sonst nein, sondern maximal 12 Monate.

"Dachte entweder ein oder zwei Jahre?"
Nein, Auszahlung geht einfache oder doppelte Zeit, da du ja anfangs kein Elterngeld erhältst ist die doppelte Zeit aber maximal bis einschließlich 23. Lebensmonat!

"Also, mein Termin ist am 17.10.2015 dann bekomm ich doch bis entweder 16.10.2016 oder 16.10.1017 Elterngeld, oder? Und meine Elternzeit geht eben auch entweder ein oder zwei Jahre nach Geburt?"
Nein, s.o Die Elternzeit geht so lange, wie du sie anmeldest, unabhängig von der Länge der Elterngeldzahlung!

"3. Wenn ich nun zwei Jahre Elternzeit beantrage, muss ich mir dann auch das Geld auf zwei Jahre auszahlen lassen?"
Nein, Elternzeit, die man übrigens nur anmeldet, hat nichts mit dem Elterngeld zu tun!

"Habe evtl vor zwei Jahre Elternzeit zu nehmen aber wenn es geht vielleicht schon vor den zwei Jahren wieder zu arbeiten. Ist dies möglich?"
Ja, natürlich, Teilzeit in Elternzeit.

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DANKE

und wenn ich dann sage ich arbeite nach einem Jahr wieder in Teilzeit habe ich KEINE Abzüge, da das Elterngeld ja schon ausbezahlt wurde, oder?

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Liebe susannea ichhabe im Kopf, dass du dich mit den Steuerklassen auskennst.
Mein Mann und ich haben bisher beide Steuerklasse 4.
Nach dem Mutterschaftsgeld (oder bei uns eben ab Januar, da wir dieses Jahr schon gewechselt haben) lohnt es sich doch dann, wenn mein Mann in die Steuerklasse 3 wechselt, oder? Ich habe ja keinerlei Abzüge vom Elterngeld, richtig?

und wenn ich dann sage ich arbeite nach einem Jahr wieder in Teilzeit habe ich KEINE Abzüge, da das Elterngeld ja schon ausbezahlt wurde, oder?

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