BV in der Schweiz?

Hey ihr Lieben!

Gibt es hier noch andere schwangere Krankenschwestern aus Zürich?
Arbeitet ihr weiterhin noch in der Pflege? Gibt es in der Schweiz eigentlich auch das BV?

Freue mich über Infos :)

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Es gibt ein Beschäftigungsverbot von der Entbindung bis 8 Wochen nach der Entbindung.

Alles hier nachzulesen: http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00035/00036/01563/index.html?lang=de

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Ja, danke! Das wusste ich schon. Ich meine das Beschäftigungsverbot, welches vom Arbeitgeber oder Fa ausgestellt wird, wenn die Gesundheit im jeweiligen Arbeitsumfeld gefährdet ist. Zum Beispiel in Berufen wie Erzieher, Grundschullehrerin oder eben auch Pflegeberufe. Habe davon hier in der Schweiz noch nichts gehört.
Arbeite auf der Obkologie und bin gespannt wie es jetzt weiter funktioniert.

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Wird hier auch Mutterschutz genannt ;-)
Gibt's in der Schweiz nicht auch noch die 6 Wochen vor ET, wie hier?

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Ja hier ich arbeite auch als Krankenschwester in der Schweiz. Leider gibt es dann hier in der Schweiz nicht :(

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Danke :), dann habe ich das doch richtig verstanden, habe nämlich hier noch nie etwas davon gehört.

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Früher gab es das in D auch nicht. Für manche Berufe finde ich besonderen Schutz jedoch mehr als angebracht!

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Wohnst du denn auch dort? Oder bist du Grenzgängerin?

Ich bin Krankenschwester in kreuzlingen und bei meiner 1. Ss hatte ich ein BV. Das ging weil ich Grenzgängerin bin.

Ist also möglich. Allerdings sind die Konditionen anders als in Deutschland.

Z.B. Bekommst du nur. 100% Lohnfortzahlung bis deine krankheitstage aufgebraucht sind. Danach nur noch 80%

Ansonsten kannst du dich krankschreiben lassen.. Entweder für 50% oder ganz.

Wenn du noch Fragen hast kannst dich gern melden.

Alles Liebe!

ever.green 20+0 #verliebt

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Guten Tag

Ich bin weder schwanger noch aus Zürich aber vielleicht kann ich dir ja trotzdem weiterhelfen.

Da ich nicht genau weiss, was ein BV bedeutet bzw. zur Folge hat, kann ich dir nicht sagen ob es dies bei uns in der Schweiz gibt. Was wir aber sicherlich haben ist ein Mutterschutz. Es gibt klare Regelungen, welche Arbeiten bis zu welchem Monat zumutbar sind und bei welchen eine Ersatzarbeit angeboten werden muss. Kann keine Ersatzarbeit vom Arbeitgeber geboten werden, kann die schwangere Frau zu Hause bleiben und erhält 80% Lohn. Ob dein Job als Krankenschwester darunter fällt, kann ich dir nicht sagen. Ich weiss aber von Krankenschwestern, welche die Stationen wechseln mussten.

Generell ist es so, dass du als Schwangere in der Schweiz jederzeit zu Hause bleiben könntest jedoch besteht keine Lohnfortzahlungspflicht seitens des Arbeitgebers. Bleibst du aber zu Hause und hast ein Arztzeugnis bestehen bei Arbeitgeber die gleichen Pflichten wie in einem Krankheitsfall. Die mind. Lohnfortzahlungspflicht seitens Arbeitgebers ist gesetzlich geregelt, es gibt aber Unterschiede je nach Vertragsart und länge des Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist immer noch ob es einem Gesamtarbeitsvertrag GAV und was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wobei der Arbeitsvertrag nicht dem GAV oder dem Obligationenrecht OR widersprechen darf. Dazu findest du aber gute Informationen im Internet. Des Weiteren gibt es in der Schweiz kantonale Stellen, welche dir eigentlich gratis kompetente Antworten geben sollten. Ich habe eigentlich immer sehr gute Erfahrungen gemacht, weiss aber natürlich nicht wie es im Kanton Zürich ist.

Für weitere Informationen kann ich dir die folgenden Internetseiten empfehlen:

http://www.seco.admin.ch/index.html?lang=de

Für Informationen auf Bundesebene

http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00035/00036/01563/index.html?lang=de
Eine kurze Dokumentationen mit Informationen vom seco

http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/home.html
Das AWA Zürich, welches dir kompetente Auskunft geben sollte

http://www.infomutterschaft.ch/
eine allgemeine Seite

Liebe Grüsse und eine gute Schwangerschaft