Dienstwagen - Beschäftigungsverbot - wer kennt sich aus?

Ihr lieben,

ich brauche mal eure Erfahrung. Ich bin im Beschäftigungsverbot. (Außendienst)

Nun lese ich immer wieder, das man seinen Dienstwagen nicht abgeben muss, da er ja Bestandteil des Gehaltes ist und man nicht schlechter gestellt werden darf, während des Beschäftigungsverbots.

Ich hatte nun ein Schreiben bekommen, aus dem hervorging, ich solle mich doch melden um die Rückgabe des Laptops, Handys und des Autos zu besprechen.

Wer hat Erfahrung und kann mir genauer sagen, was mit meinem Dienstwagen passiert?

Liebe Grüße in die Runde

Juli mit Krümel 13+6

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Hallo,

ich durfte "meinen" Dienstwagen und das Handy behalten, bis mein Posten nachbesetzt wurde. Das dauerte aber relativ lange - ich weiß noch, dass mich meine Kugel beim Putzen schon etwas behinderte (weniger schwammig kann ich es nicht sagen, es ist schon über 10 Jahre her).

LG
Karin

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Hi!

Ich musste auch alles abgeben!

Handy,auto,schlüssel, Medizinische Geräte usw.

Klar darf man nicht schlechter gestellt werden, aber vom Gehalt ;)

Die können sich ja jetzt ein ersatz für dich suchen und der braucht ja dann auch ein Auto und so.

Lg Janine

3

Hallo Juli,

das kommt darauf an, ob dir der Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen ist - dann ist er Teil des Arbeitsgentgelts.

Während eines Beschäftigungsverbots nach §§ 3 Abs. 1 oder 4 MuSchG könntest du ihn dann bis zum Ende der Mutterschutzfrist behalten (8 Wochen nach der Geburt).

Das Gleiche träfe dann auch Handy und Laptop.

VG
B

4

http://www.abeln-arbeitsrecht.de/index.php/de/presse/2005/103-dienstwagen

Ließ dir das mal durch. Da stehen ein paar Dinge über den Dienstwagen drin. Ob man dieses auch auf das Handy und das Laptop übertragen kann, kann ich dir nicht sagen.

MfG

5

Du musst genau schauen, wie es bei dir vertraglich geregelt ist.
Und ob es dir den eventuellen Ärger wert ist.

LG

6

Hallo Juli

der Dienstwagen ist ja nicht nötig, weil du nicht arbeiten darfst. Du hättest übrigens rein wegen des Außendienstes nicht zwingend ein Beschäftigungsverbot erhalten müssen, wenn die Fahrten anteilig nicht mehr als 50% der Arbeitszeit ausmachen.

Vergünstigungen die man nicht braucht, weil man nicht arbeiten kann, stehen einem nicht zu. So bekommt man z.B. auch keinen Zuschuß zur Fahrkarte oder keinen Essenszuschuß, weil man im BV weder zur Arbeit fährt noch dort essen muss. Und auch erhält man keine kostenlose Berufskleidung, wenn man nicht arbeitet.

Ich würde dir raten, den Dienstwagen zurück zu geben. Du bekommst dein volles Gehalt ohne zu arbeiten, hast Kündigungsschutz und was willst du mehr. Wenn du da noch wegen des Dienstwagens eine Diskussion anfängst, dann kannst du "den Bogen auch überspannen". Damit ruinierst du deinen Ruf. Denkst du, die Krankenkasse würde deinem Arbeitgeber einen Dienstwagen finanziell erstatten, während du im BV bist?

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Wenn der Dienstwagen auch privat genutzt werden darf, dann steht er ihr natürlich weiterhin zu oder muss finanziell ausgeglichen werden!

Und ja, die KK würde das erstatten.

Und nein, wenn man das Auto braucht, dann ist das sicherlich kein "Bogen" überspannen!