Ich hab mal eine Frage...wer von euch hat ein BV bekommen, obwohl sie im Büro tätig ist/ war?
...Ich arbeite hauptsächlich im Lager, muss dort schwer heben, oft bücken/ strecken, Paletten bauen, etc. das macht etwa 70% meiner Arbeit aus.. einmal in der Woche bin ich aber im Büro und mache dort kleine arbeiten...was dann 30% darstellt. Ich bin Werkstudentin, arbeite also auf 20std. basis. Es ist ein kleiner Betrieb, bei dem, wie ich das sehe, nicht viel andere Arbeit für mich abfallen wird.
Ich komme aber nicht auf meine Stunden, wenn ich nur 1x die Woche im Büro arbeite. Zumal ja meine Haupttätigkeit im Lager stattfindet, so steht es auch im Arbeitsvertrag. ...hätte dann also finanzielle Einbußen
Zudem habe ich leichte Blutungen, Rückenschmerzen. Bekomme aber Mittelchen dagegen und bin zur Zeit auch krankgeschrieben. Meinem Chef habe ich es auch noch nicht gesagt, das wollte ich machen, wenn ich beim nächsten Termin den Mutterpass bekomme. ...bin noch recht frisch schwanger, 6. SSW:
Ich habe überlegt, ob ich meinen Chef dann um ein BV bitten kann, weil ich Angst habe, dass mein FA mir keins ausstellt. Andererseits habe ich Angst, nachher blöd da zu stehen, wenn mein Chef "nein" sagt...aber mit 1x die Woche arbeiten ist es finanziell wirklich blöd -.-*
BV Büro / Lagerarbeit
Hallo,
Sobald dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiss, muss er dir sowieso einen mutterschutzgerechten Platz anbieten. Kann er das nicht, muss er dich ins BV schicken.
LG
heisst: wenn ich dann nur 1x in der woche diese kleinigkeiten machen kann, wird das nicht reichen und ich muss ein BV bekommen? LG
...sprich: er muss mir fürs lager was anderes zuteilen, damit ich keine einbußen habe?
Doch klar reicht das, aber bezahlen muss er dich wie vor der SS, auch wenn du dann nur einen Tag arbeitest. Das wäre dann ein Teil-BV.
Ich.
Allerdings nicht wegen irgendwelcher Umstände. Hatte monatelang Übelkeit und einen Gendefekt der Blutungen und Gg auslösen kann.
Dein Arzt kann dir nur ein BV ausstellen, wenn Leben von dir und / oder Baby in Gefahr sind.
Wie du es beschreibst, ist dein AG eher derjenige, der das dann machen MUSS, wenn er dir keinen schwangerengerechten Arbeitsplatz mit selbem Lohn geben kann.
Finanziellen Einbußen sollte man durch eine SS nicht haben!
Lies dir mal den Gefährdungsbeurteilungsbogen durch, findest du über Google. Dann kannst du schon selbst einschätzen, ob dein Job darunter fällt.
Steffi
Sobald du es "offiziell" beim Chef machst, greift das Mutterschutz Gesetz, d.h. du darfst keine finanziellen Nachteil durch die ss haben, auch wenn du weniger arbeitest oder an andere Stelle gesetzt wird. Dein Chef muss dir einen Arbeitsplatz geben, an dem du nicht gefährdet bist. Kann er dies nicht, muss er dir ein Beschäftigungsverbot geben (eventuell auch dann nur für die lagerarbeit). Er muss trotzdem weiterhin deinen vollen Lohn zahlen. Ließ dir mal das Mutterschutz Gesetz durch, dann kannst du deinem Chef auch was entgegen setzten, falls er sich quer stellt.
Lg und alles Gute
...hab ich das richtig verstanden, siehe unten...?
man liest ja so dies und das...ich bin jetzt soweit, dass ich es so verstanden habe:
ich arbeite im lager/büro...hatte die letzten monate immer über 550€ - 650€ (was im studium viel ist ) durch die arbeit allein im büro werde ich diesen betrag nicht erreichen. mein chef MUSS dann die differenz zahlen, sodass ich weiterhin auf den durchschnitt der letzten 3 monate komme (das hab ich iwo gelesen). ist das richtig? ...denn sonst gelte ich ja nicht mehr als werkstudent...und gekündigt und auf 450 basis angestellt werden kann ich ja nicht, lt MuSchuG...
soweit richtig?
Jep, richtig. Zur Berechnung müssen die letzten drei Monate oder 13 Wochen, je nachdem ob du monatlich oder wöchentlich bezahlt wirst, vor dem Monat in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, herangezogen werden. Inkl. Durchschnittliche Zuschläge, falls du sowas bekommst.
Alles Gute
viiieeelen dank für deine hilfe!! das beruhigt mich nun sehr!!
"Ich komme aber nicht auf meine Stunden, wenn ich nur 1x die Woche im Büro arbeite. Zumal ja meine Haupttätigkeit im Lager stattfindet, so steht es auch im Arbeitsvertrag. ...hätte dann also finanzielle Einbußen "
Da bist du falsch informiert, bezahlt werden musst du, so wie du vor der Schwangerschaft bezahlt wurde (3 Monate in Durchschnitt), egal wieviele Stunden Arbeit die dem MuSchG entspricht für dich da sind!
heisst, er muss die stunden aufstocken...
durchschnitt der 3 monate vor der schwangerschaft...heisst dann jan/feb/märz? weil meine letzte periode ab dem 10.04.15 war...und das zählt ja schon ab 1. SSW. ?
danke für deine antwort ich werds meinem chef dann auch so sagen...wenn ers nicht selber merkt.
Wie gesagt, er muss dann keine Stunden aufstocken, sondern Mutterschaftslohn zahlen und das ist dieser Durchschnitt.