Gefährdungsbeurteilung?

hallo, meine Frage an Euch ist, wie lange der Arbeitgeber bei Euch gebraucht hat, um die Gefährdungsbeurteilung zu machen, und es dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden?

1

20 Minuten :-D

2

ok, das denk ich, war wohl besonders flott. :-p
Ich hab es meinem AG letzen Mittwoch gesagt und ihm das schreiben vom Arzt gegeben, wo alles drauf steht. Bis jetzt ist noch nichts passiert. Er hat noch nicht mal das Schreiben angeschaut. Liegt noch genau so in der Ablage. Bin gespannt, ob heute was passiert. Dann ist er zwei Tage nicht da.

3

Bekommst du also ein BV? Dann tritt ihm auf die Füße!

weitere Kommentare laden
7

Hi,

Freistellung ab 27.8. Und am 1.10. Hat sie die Beurteilung mit mir erst ausgefüllt und danach erst weitergeleitet. Das Schreiben das ich nicht mehr arbeiten darf kam irgendwann ende Oktober.

LG

8

freistellung heisst? wann hast Du es gesagt?

9

Habe es in der 5. Ssw gesagt und war bis ende 7. Ssw krankgeschrieben. Danach wurde ich sofort freigestellt per SMS. Freistellung bedeutet das sie mir gesagt hat ich darf die Arbeit nicht machen und soll bis zur GefahrenBeurteilung Zuhause bleiben.

weitere Kommentare laden
13

Er muss dies am Tag der Mitteilung bei ihm bearbeiten, das geht gar nicht, dass er damit wartet!

14

was würdest Du an meiner Stelle tun?

15

Guten Morgen, ich wuerde ihn noch heute um ein Gespraech bitten und darauf hinweisen, dass die Beurteilung asap ausgefuellt werden muss. Wenn Deine Arbeit gg das MuSchG verstoesst, macht ER sich strafbar! Notfalls wuerde ich eine AU in Anspruch nehmen, bevor Dir wg seinem Geschlunze etwas passiert. Alles Gute. LG.

weitere Kommentare laden
19

2 Minuten????
Mein Chef hat das aber gar nicht ausgefüllt.
Ich bin Tierarzthelferin und wir haben eine Bürokauffrau an der Anmeldung.
So bleibt leider für mich keine gefahrlose Arbeit übrig.
Zitat: Herzlichen Glückwunsch dann bleibst du ab morgen zu Hause.
Ich war einigermaßen geschockt, dass ich nicht mehr arbeiten darf, abef jetzt ist es ok.
Frag doch mal nach wenn es zu lange dauert.

LG

24

Er wird es schon ausgefüllt haben, sonst geht das mit dem BV und der Erstattung nicht so einfach ;)
Interessant ist nur, wie du es zur Kenntnis nehmen solltest ;)

20

Hallo!
Bei mir lief das so ab.
An dem Tag beim FA gewesen, Bescheinigung abgeholt, bei 4+5 SSW und dann direkt zu Arbeit wieder.
Arbeitgeber vorgelegt. Der hat mich dann sofort freigestellt und am nächsten Tag war ich dann direkt beim Betriebsarzt. Der hat die Gefährdungsbeurteilung mit mir gemacht, und ich habe das Ergebnis, dann sofort meinem Arbeitgeber mit geteilt, worauf er mir ab dem Tag ein BV ausgesprochen hat.
Und seit dem bin ich Zuhause :-)

LG Bea mit Julia an der Hand und Baby inside 9 SSW

22

Ich hatte letzte Woche Dienstag bei der Arbeit bescheid gegeben das ich schwanger bin. Ich arbeite im Pflegeheim es wird keine Rücksicht genommen. Somit war ich am Freitag nochmal beim FA, und er hat einen Brief an meine Chefin geschrieben das er möchte das dies gemacht wird und er die Unterlagen sehen möchte. Des weiteren möchte er ein Gespräch mit dem Betriebs Arzt und solange bin ich krank geschrieben bis dies gemacht wird.

30

anscheinend nicht die Ausnahme, dass da geschlampt wird bei den AG.
Dann hilft wirklich nur der Gang zum Arzt. Befürchte, das bleibt mir auch nicht erspart...

31

Es dauert manchmal länger bis der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung macht, und der Aufsichtsbehörde meldet. Manche AG kümmern sich auch gar nicht.

Was kann man tun?

1. Den Arbeitgeber daraufhin freundlich ansprechen; auch sagen, dass man ja z.B. nicht mehr schwer heben oder mit Gefahrstoffen umgehen darf.

2. Wenn er nicht reagiert, ist die Aufsichtsbehörde zu kontaktieren, die werden sich dann kümmern. Hier die Kontaktdaten: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html

3. Nicht an die Aufsichtsbehörde zu melden, ist eine Ordnungswidrigkeit - keine Straftat.

Allerdings ist der Arbeitgeber für die Schwangere verantwortlich. Falls sie weiter verbotene Tätigkeiten ausführt, und es passiert ihr was, z.B. eine Fehlgeburt, dann ist der AG haftbar gegenüber der Schwangeren. Dazu muss ihn die Schwangere aber verklagen.

4. Viele Frauen wenden sich an den Arzt. Der ist aber für die Arbeitsbedingungen nicht zuständig. Wenn er trotzdem wegen der Arbeitsbedingungen ein BV ausstellt, dann kann das nur ein "vorläufiges individuelles BV sein, bis die Aufsichtsbehörde den Arbeitsplatz überprüft hat" (diese Möglichkeit gibt es). Eine Krankschreibung auszustellen, ohne dass die Beschäftigte arbeitsunfähig ist, ist dem Arzt nicht erlaubt, er macht sich strafbar.

5. Nach der Gefährdungsbeurteilung kommt das Ergebnis: entweder keine Änderungen, oder Änderungen der Arbeitsbedingungen, oder Umsetzung oder als letzte Möglichkeit ein BV, wenn die Arbeitsbedigungen nicht geändert werden können und eine Umsetzung nicht möglich sein sollte - nur dann!

32

danke für die hilfreiche antwort:-D
Senjorchefin hat jetzt wieder das Zepter übernommen. Jetzt passiert auch was. Muss nächsten Freitag zu einem Betriebsarzt, der von der Aufsicht ist. Die kosten übernimmt sie.

Bin total froh, dass es jetzt so gekommen ist. Vom Junjorchef hätt ich wohl noch lange gewartet...