hallo alle zusammen, ich bin in der 9ssw.
ich arbeite in einer sozialen einrichtung und bin im schichtdienst tätig, habe eine sechs tage woche, arbeite bis jetzt noch jedes zweite wochenende,( nachtdienst bin ich raus)
meine fä und auch bekannte haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich in meiner schwangerschaft keine mehrarbeit und an sonn-und feiertagen nicht mehr eingeteilt werden darf. um meine 6 tage woche gerecht zuwerden, muss ich dann trotzdem jeden samstag arbeiten? normalerweise wird man vom arbeitgeber über solche dinge aufgeklärt aber von der einrichtung brauch ich auf keine informationen hoffen die fühlen sich von mir eher belästigt wenn ich mich erkundigen möchte. die einrichtung ist dafür bekannt, dass sie gesetze selbst aufstellt und dort alles geht auch wenn es rechtlich anders aussieht. wer kennt sich von euch aus und kann mir die frage beantworten....
danke und lg
schichtdienst 6 tage woche???
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft
Mmmmh soziale Einrichtung, bist du in der Pflege tätig oder was meinst du mit sozialer Einrichtung? In der Pflege und Gastronomie ist es zb so, dass es da gesonderte Gesetze gibt und man als Schwangere sehr wohl Feiertage und Wochenende arbeiten darf bzw man von seinem Ag auch dementsprechend so eingeteilt wird, weil es gesetzlich erlaubt ist...
Alles Gute für Deine Schwangerschaft
klee-blaettchenmit 2 tief im & inside 25+4
Schau mal ins Mutterschutz Gesetz, da steht alles genau drin. Sonn- und freiertags darfst du tatsächlich nicht, zur Mehrarbeit gibt es da auch nen Paragraphen zu, da gibt es bestimmte Regeln.
Mit was für Klienten arbeitest du denn? wurde dein immunstatus geprüft und eine Gefährdungsbeurteilung gemacht?
LG Juju
ich arbeite mit behinderten- und psychisch erkrankten menschen. werde ende der woche die ganzen ergebnisse bekommen (immunstatus)
Dann frage ich mich gerade, warum du überhaupt noch arbeitest :O
Eigentlich müsstest du bis die Ergebnisse da sind, freigestellt sein. Und ich würde behaupten, dass du entweder nen anderen Arbeitsplatz, der ungefährlich ist, bekommen musst oder direkt ins Beschäftigungsverbot gehst. War bei meiner Schwägerin auch so, die hat auch in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung gearbeitet.
Du kannst dich auch beim Bundesland, in dem du wohnst erkundigen, die haben da Leute, die sich mit dem Arbeits- und Mutterschutz auskennen und zur Not auch dem AG auf die Füße treten können, wenn er sich nicht daran hält.
Alles Gute
Lg Juju
Hey ich arbeite auch im schichtdienst (in der Krankenpflege) und muss leider widersprechen; du darfst an sonn- und Feiertagen arbeiten, wenn das anschließend mit einem frei abgedeckt ist.
Siehe Mutterschutz:
"(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird."...
Wenn sich dein AG an die Vorgaben hält ist alles in Ordnung...
Alles Gute
Schnupbelchen mit Koala Inside 16+2
Ich meine aber, dass die Pflege von Behinderten Menschen nicht gleich zu setzen ist mit der Krankenpflege. Kann mich aber auch irren. Aber da kommt es glaube ich tatsächlich auf die Art der Einrichtung an, in der man arbeitet.
Ich glaube im sozialen Bereich werden keine Unterschiede gemacht! Diese Menschen brauchen ja genauso eine Rundum-Betreuung/Pflege...
LG
Leider ist es so das Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilweise auf den Arbeitsschutz nicht so abgestimmt sind, zB darfst du laut Schutz gesetzt Sonntags nicht arbeiten, ABER im Krankenhaus ist es möglich, solange dir in den nächsten Tagen darauf ein Ruhetag zur Verfügung gestellt wird, aber für gehäuftes solltest du doch
Sorry zu früh abgeschickt.
Für genauere Infos solltest dich nochmal belesen!
"um meine 6 tage woche gerecht zuwerden, muss ich dann trotzdem jeden samstag arbeiten? "
Nein, musst du nicht unbedingt kann der AG aber verlangen, genauso wie eben alle Stunden außerhalb der Nachtzeiten. ZU beachten ist aber auch, dass du Sonntags natürlich arbeiten darfst, wenn du dafür einen anderen Tag komplett frei hast in jeder Woche!
Und denke daran, dass du Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge genauso bekommen musst, wie wenn du arbeiten würdest.
Wenn du dir unsicher bist, ruf das Gewerbeaufsichtsamt an oder wer bei euch die Aufsichtsbehörde dafür ist, die beraten dich gerne.