Neuer Job, schwanger und gleich ins BV

Hallo ihr lieben,

Ich hab paar Fragen. Ich wurde zum Ende November 2014 gekündigt und hab ab Dezember 2014 sofort nen neuen Job angefangen, war also kein Tag arbeitslos und verdiene in Beiden Jobs genau das gleiche. Ich wurde schwanger und habe es meinem neuen Arbeitgeber direkt Anfang Dezember dann gesagt (bei Vertragsabschluss dann verherrlicht, es war so nicht geplant, aber für uns ein wunder - da eig unfruchtbar).

So also 1.12 ging es los, 4 Tage später musste ich na BV!

Nun meine Fragen:

Volles Mutterschaftsgeld besteht trotzdem oder?

Elterngeld auch?

Und der neue Job ist dann für mich aufgrund der Entfernung nicht mehr machbar, will mir rechtzeitig nen neuen Job suchen, hoffe aber, falls ich nicht sofort was finde, dass mein Chef mich nach der elternzeit kündigt und ich nicht wieder dahin muss...bzw inwieweit muss er sich auf meinen Wunsch einlassen, dass ich nur noch 20 h dann arbeiten will statt 30?

Elternzeit beantrage ich dann nur 1 Jahr, damit er mich "kündigen kann" oder?

Lg

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Das Elterngeld errechnet sich ganz normal aus dem Lohn den du jetzt im BV erhältst, Mutterschaftsgeld auch.

Elternzeit würde ich 2 Jahte anmelden. Du kannst dir ja Währenddessen einen neuen Job suche. Dein AG braucht dich nicht kündigen, das musst du machen.

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind hast du das Recht in deiner Elternzeit stundenreduziert zu arbeiten. Andernfalls darfst du während deiner Elternzeit woanders teilzeit arbeiten. Bzw. bei vorhandener Kinderbetreuung ALG 1 beantragen, falls du nichts findest.

lg, verena

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Aber wenn ich kündige, dann bekomm ich doch 3 Monate Sperrfrist und kein Alg 1 (habe noch nie was vom Amt erhalten, bin ziemlich überfragt da), mein Job ist ne Stunde mit Auto entfernt und das schaff ich mit 3 Kids dann nicht mehr und besonders bei 300€ Sprit pro Monat ist das auch echt nicht mehr tragbar ...

Splitten auf 2 Jahre mein Geld kann ich nicht...bekomme nur 900€ Euro netto (arbeite in ner Kanzlei) und das elterngeld ist eh schon sehr gering dann wohl ...

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ElternGELD und ElternZEIT haben nichts miteinander zu tun. Du kannst bis zu 3 Jahre ElternZEIT anmelden, dir aber das ElternGELD nur 1 Jahr auszahlen lassen.

Deshalb schrieb ich ja, dass zu 2 Jahre Elternzeit anmelden sollst. Dann kannst du nämlich während der Elternzeit schon einen neuen Job suchen und dann kündigen.

Außerdem scheinst du kein Recht auf Teilzeit in Elternzeit bei deinem AG zu haben, der AG muss dazu nämlich min. 15 Angestellte haben, denke ich aber nciht, da du schreibst Kanzlei. Also MUSS dir dein AG erlauben woanders in deiner Elternzeit zu arbeiten. Sprich du kannst den neuen Job suchen, dort arbetien und später kündigen. Oder wie schon geschrieben, erhältst du auch während deiner Eltenrzeit ALG 1!

Und wenn du selbst kündigst dort, ohne einen neuen Job zu haben, dann bekommst du keine Sperre, wenn der Grund die fehlende Kinderbetreuung ist, die du für diesen Job eben nicht hast. Dein AG muss dichnicht kündigen, er kann einfach verlangen, dass du zu den gleichen Konditionen wiederkommst. Kannst/willst du das nicht, musst du selbst kündigen.

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Danke ihr lieben, ich seh jetzt bissl klarer und werd trotzdem mich mal um sowas wie ein Info Gespräch beim Amt kümmern :) lg