Huhu
Weiß jemand ob es möglich ist das Elterngeld später in Anspruch zu nehmen oder verfällt es dann ?
Kann ich es nur direkt nach der Geburt beantragen oder auch wenn das Kind zum Beispiel 1 Jahr ist ?
Elterngeld später in Anspruch nehmen
Elterngeld musst du bis 3 Monate nach der geburt beantagen. Da wird es noch rückwirkend gezahlt. Wie es danach ist weiß ich nicht.
Ok, danke für die Info,
Im Netz finde ich leider nichts dazu, daher denke ich das es ehr nicht möglich ist.
Da bringst du einiges durcheinander, es wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt, deshalb muss es bis 3 Monate nach der Geburt beantragt werden, wenn man es ab der Geburt in Anspruch nehmen will!
Elterngeld gibt es nur für die ersten 14 Lebensmonate.
Zeiträume in denen Mutterschutzgeld kassiert wird zählen automatisch als Bezugszeiträume.
Du kannst Elterngeld aktuell nur bis zum 14. LM beanspruchen, da es mindestens 2 Monate sein müssen (wobei die Mutter die ja automatisch schon hatte, also gehen auch einzelne) muss dann der 13. LM der späteste Einstieg sein.
Warum willst du es denn überhaupt später beantragen?
Wie die Vorschreiberinnen schon gesagt haben, spätestens drei Monate nach der Geburt beantragen, damit du -rückwirkend- ab dem ersten Lebensmonat EG beziehst. Beantragst du es später, verfallen Anspruchsmonate, da du längstens 14 Monate Anspruch hast.
Und wenn du das Geld - aus welchen gründen auch immer - erst später brauchst, lass es dir soch auszahlen und leg es beiseite. Ich hab beim erszen auchfür ein Jahr EG bezogen, monatlich aber die Hälfte zurückgelegt.
LG
"Beantragst du es später, verfallen Anspruchsmonate, da du längstens 14 Monate Anspruch hast."
Das ist Unsinn, denn es gibt ja eh nur maximal 12 für ein Elternteil, aber wenn z.B. beide Eltern später zu Hause bleiben können sie auch später noch alle Monate aufbrauchen ;)
Außerdem gibt es eben Monate in denn man keinen oder nur verminderten Anspruch auf Elterngeld hätte, dann lohnt es sich den Monat nach hinten zu schieben (denn zwei Monate kann man ja problemlos mindestens schieben!)