Guten Morgen ihr Lieben,
Ich bin schon von Anfang an im BV, der Kontakt ist auch nicht mehr der Beste seit dem und nun frag ich mich in der fast 25. Woche wie das mit der Elternzeit geht etc.
Wann sagt man ihm das ?
( Länge der Elternzeit )
Muss er schriftlich etwas bekommen?
Muss er irgendwas ausfüllen was Anträge angeht ?
Brauche ich irgendwas von ihm ?
Wäre super lieb, wenn mir da jemand eine Antwort drauf geben könnte.
LG Sarah
Formulare Elternzeit/Arbeitgeber etc ?
Melde deine Elternzeit auf jeden Fall (!) schriftlich an!
Ansonsten hat der AG mit den ganzen Formularen nix zu tun... Meiner wollte nur, als ich vom Gyn diese Bestätigung des ET bekommen habe, ne Kopie haben, aber sonst...
Habe aber jetzt schon ein paar Mal gelesen, dass der Elterngeldantrag in den einzelnen Bundesländern nicht gleich ist und in manchen der AG nen Teil ausfüllen muss. War bei mir aber nicht so, deshalb kann ich da nichts zu sagen.
So viel ich weiß musst du spätestens 7 Wochen vor dem Mutterschutz einen schriftlichen Antrag auf Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber stellen....
Alles Gute Wünsche ich Dir :)
Gibt es dafür ein bestimmtes Formular oder schreibe ich dieses selbst ?
Danke :-*
Mein AG hat dafür ein Formular, aber das hat nicht jeder. Kannst sonst einfach nen Zweizeiler schreiben.
Hey Du!
Ich war jetzt auch ne' Weile schon im BV und nun begann mein Mutterschutz.... und mein AG hatte mich natürlich auch irgendwie total vergessen.
Nach einem Anruf und Wartezeit bin ich dann gestern selbst hingefahren und durfte mir einen Vordruck zum ausfüllen für die Elternzeit abholen. Die meisten AG wollen diesen "Antrag" auch erst spätestens eine Woche nach der Geburt. Mein AG muss da nichts ausfüllen, höchstens Dir vielleicht Bescheid geben.
Falls Deiner so ein Formular nicht anbietet, könntest Du schon selbst was schreiben und nach der Geburt nur die Daten ergänzen!
:)
Oh ok
Und vorher macht man das nicht ?
Da hat man dann ja nichts schriftliches in der Hand oder ?
Was wenn der sagt, das ich es nie angemeldet habe und nun Pech habe und das ein Grund für die Kündigung ist ?
So einfach kann er dir nicht kündigen. Selbst wenn, dann hättest du immer noch 2 Wochen Zeit die SS erneut anzuzeigen, und die Rechte gelten rückwirkend. Er kann dir nichts
Die Elternzeit meldest du 7 Wochen vor Beginn an. Da du nach der Geburt im Mutterschutz ohnehin 8 Wochen bist, heisst es konkret, dass du eine Woche nach Geburt Zeit hast, deinen Arbeitgeber zu informieren. Am besten schriftlich mit Eingangsbestätigung, oder du lässt es dir quittieren, wobei du sicherlich nicht selbst den Antrag vorbeibringen kannst / wirst. Du brauchst dafür die Geburtsurkunde. Für die ersten 2 Jahre musst du dich verbindlich festlegen, es ist auch sinnig 2 Jahre gleich anzumelden. Das dritte Jahr kannst du dann bei Bedarf später noch nehmen, Teilzeit arbeiten kannst du ja bis 30 Stunden. Im Antrag muss nur stehen ich beantrage Elternzeit für den Zeitraum von dann bis dann, ggf. noch behalte das Recht mir vor TZ zu arbeiten und eine schriftliche Bestätigung anfordern. Der AG muss nichts ausfüllen, oder so. Und wie schon beschrieben benötigt er die Kopie im Vorfeld aus dem Mutterpass, oder eine ET Bestätigung vom FA, wenn er die möchte, kostet paar Euro, die er dann erstatten muss.
Ok super
Selbst hinbringen ist nicht, da ich auch während der Elternzeit von Düsseldorf nach Frankfurt ziehe.
Kann ein Arbeitgeber auch nein zu der gewünschten Elternzeit sagen ?
Mal angenommen ich will direkt 3 Jahre ?
"ich beantrage Elternzeit für den Zeitraum von dann bis dann,"
Nö, ich melde Elternzeit an, da der AG nicht ablehnen kann ist es kein Antrag.
"Und wie schon beschrieben benötigt er die Kopie im Vorfeld aus dem Mutterpass, oder eine ET Bestätigung vom FA, wenn er die möchte, kostet paar Euro, die er dann erstatten muss. "
Nein, benötigt er alles nicht, kann er auf seine Kosten haben, braucht er aber nicht und eine Kopie vom Mutterschutz darf er auch nicht fordern!
Also mein Arbeitgeber hat mir zu Beginn des Mutterschutzes ein Formular zugeschickt. Ich muss nur eintragen, von wann bis wann ich Elternzeit nehmen möchte. Anbei lag ein Infoblatt, welche Unterlagen sie nach der Geburt benötigen.
Elternzeit meldest du schriftlich formlos nach der Geburt beim AG an, da reicht ein Dreizeiler:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind xy geboren am xxx nach dem Mutterschutz bis zum xxx an.
Bitte bestätigen sie mir die Anmeldung schriftlich.
Elterngeld muss der Ag nicht unbedingt etwas ausfüllen, manche Bundesländer haben Vordrucke für den AG, die muss man aber nicht nutzen.
Guck mal unter www.elterngeld.net nach den Formularen für dein Bundesland. Willst du sie nicht nutzen reichen deine Gehaltsbescheinigungen für die letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz und der erste volle Kalendermonat im Mutterschutz eigentlich aus.
Auch daran denken, dass es für das Elterngeld eine Anlage gibt die der AG ausfüllen muss.
ich habe alle Sachen schon so weit ausgefüllt, dass ich nur noch das Geburtsdatum eintragen muss Und eben das dann bei meinen ag vorbei bringen muss.
Da kann man sich nämlich auch ganz schön auf den hintern setzten, wenn der ag das nicht schnell genug ausfüllt und man auf sein Geld warten muss.
"Auch daran denken, dass es für das Elterngeld eine Anlage gibt die der AG ausfüllen muss."
Die gibt es nicht in allen Bundesländern und in keinem Bundesland muss der AG sie ausfüllen, es geht auch immer ohne laut Gesetz (und Erfahrung) ;)