Frühkarenz oder Krankenstand 18 Ssw

Hi Leute...
Bin in der 18 Ssw und arbeite in einer Kindertagesstätte in einem Einkaufszentrum! Ab 9.7 eröffnet Primark. Ich arbeite von Mi-Sa. Von 9-17:30 und bin von 9-13 Uhr immer alleine! Das heißt ich kan max. 20 Kinder gleichzeitig betreuen und kann nicht mal aufs Klo gehen, da die Gefahr besteht, das mir ein Kind raus hüpft. Diese Zeit wird sehr stressig für mich sein. Wenn nur 1000 Leute zur Eröffnung kommen, werden sehr viele Kinder zw. 2 1/2-12 Jahre zu uns kommen. Vom Arbeitgeber bekomm ich keine Unterstützung oder Zusatzkraft. Was soll ich tun? Danke für eure Hilfe lg Alex

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Ich glaube nicht, dass das so rechtens ist. Ich glaube selbst ohne deine Schwangerschaft wäre das rechtlich nicht in Ordnung. Darf man als Alleine überhaupt so viele Kinder betreuen? Was ist wenn mal ein Kind aufs Klo muss und nicht alleine kann, darf das dann auch nicht gehen oder musst du dann alle Kinder mitschleppen?

Ich würde mich da mal genau erkundigen und den Chef dann damit auch konfrontieren. Wenn er nichts macht würde ich die Aufsichtsbehörde einschalten und den Fall schildern.

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Leider habe ich schon mehrmals versucht mit den Centerchef sowie auch mit unserem zuständigen Büro gesprochen. Solange wir kein zusätzliches Budget bekommen muss ich alleine arbeiten ????

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Dann bist du beim Chef und Büro wohl an der falschen Stelle. Dann musst du der Aufsichtsbehörde bescheid sagen. Es gibt ja extra Gesetze dafür. Die MÜSSEN eingehalten werden.

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Ein bisschen Selbsrecherche ist manchmal gar nicht verkehrt...ist nicht böse gemeint aber schon der gesunde Menschenverstand muss dir doch sagen dass das nicht rechtens ist. Du müdest deinen AG über die SS informieren und dieser muss dir dann einen "Schonplatz" bieten, wenn er das nicht kann musst du BV bekommen und das muss er aussprechen. Das ist alles im MuschG verankert.

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Hier Infos für Östereich:
http://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/schwangerschaft/Beschaeftigungsverbot.html

siehe daraus auch "Im Zweifel entscheidet das Arbeitsinspektorat, ob ein Beschäftigungsverbot vorliegt oder nicht.
Auf Antrag der Arbeitnehmerin muss das Arbeitsinspektorat überprüfen, ob Arbeiten, bei denen sich die Frau übermäßig strecken oder beugen muss oder bei denen sie häufig hocken oder sich gebückt halten muss, bei denen sie übermäßigen Erschütterungen beziehungsweise besonders belästigenden Gerüchen oder besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt ist, noch zumutbar sind. "

Wende dich an http://www.arbeitsinspektion.gv.at/ai/arbeitsinspektion/standorte/ai11.htm