Vorname des Kindes bei Vaterschaftsanerkennung

Hallo ihr Lieben,

mein Freund und ich bekommen in Ca. 4 Wochen unser zweites Kind. Nächste Woche haben wir einen Termin um die Vaterschaft anzuerkennen und das Sorgerecht zu teilen. Jetzt zu meiner eigentlichen (doofen?!) Frage: Muss man bei dem Termin schon den Vornamen des Kindes angeben? Wir konnten uns bis dato nämlich noch nicht einigen :D

Ich weiß leider nicht mehr wie das bei unserem ersten Sohn war, aber da wir uns bei ihm schon sehr früh über den Namen einig waren kann es gut möglich sein das wir ihn als wir den Termin beim Amt hatten schon angegeben haben?!

LG

Kaddi

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Kenn mich zwar nicht aus, aber ich kann mir das nicht vorstellen. Denn es gibt keine Garantie, dass wirklich das Geschlecht rauskommt, dass der Arzt angegeben hat ;-)

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:D darüber das sich das Geschlecht noch ändern könnte hab ich gar nicht nachgedacht :D aber jetzt wo du es sagst ist es ja auch irgendwie logisch ;)

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Huhu:)
Nein haben es vor ein paar Wochen gemacht das einzige was die Dame wollte war Ausweis und den voraussichtlichen geburtstermin mehr nicht :)

Lg shellybelli und Prinzessin 23+3 <3

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Ok, danke :)

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Wir brauchten auch nur unsere Perso's, Geburtsurkunden und ein wenig Geduld! ;)

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Wo macht man das?? Besteht mir noch vor und hab null Ahnung

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Hallo,
Das macht das Jugendamt (jedenfalls in Berlin)
Lg

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Nein,musst du nicht angeben.ihr müsst eure persos und den mutterpass mitbringen

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Also bei uns wollte sie nichtmal den Mutterpass. Aber kann ja unterschiedlich sein nur perso und ET

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Definitiv NEIN braucht ihr nicht....du hast ja glaube sogar bis zu 8 Wochen nach der Geburt Zeit um dich für Namen zu entscheiden. Ist für mich zwar undenkbar ..... Aber gestern erst drüber im Geburtsvorbereitungskurs gesprochen....

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Noch Anmerkung .... Beim Jugendamt wird Sorgerecht gleich hinterfragt .... Beim Standesamt nicht ..... Da wird alleiniges Sorgerecht bei Mutter eingetragen.

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NEin man braucht keinen Vornamen es steht dann drin
"erkennt die Vaterschaft des aus der Schwangerschaft von xy (Name der Frau) zu erwartenden Kind an".