hi... hab mal eine frage zum bv!
ich wurde von meinem ag gekündigkt, habe dann kündigungsschutzklage eingereicht, und jetzt haben wir uns außergerichtlich geeinigt, gehe also ab montag wieder arbeiten!
ich arbeite in einer schulküche, täglich 3,75 stunden! ich muss wenn ich anfange erst mal die kompletten Stühle des speisraumes runter stellen, dann essen einsortieren (kommt in großen behältern die teilweise 20kg wiegen) dann essen für ca 200 grundschulkinder ausgeben, dann den ganzen abwasch machen, stühle wieder alle hoch fegen und wischen!
mein anwalt sagte das ich evtl ein bv bekommen könnte, seht ihr das ähnlich oder ist das übertrieben, bin jetzt in der 10.ssw hatte im dez 2014 ne fehlgeburt, und so verläuft die ss diesmal relativ gut, mir ist halt ständig schlecht und wenn ich viel mache ziehts ganz schön im unterleib aber sonst ist alles ok.
danke für eure antworten
beschäftigungsverbot
Hm. Schwer zu sagen - wie du es beschreibst, würde ich wohl lediglich die 20kg Behälter nicht mehr durch die Gegend schleppen. Sonst weiß ich nicht. ..
Lies dir doch einfach mal eine Gefährdungsbeurteilung durch (findet man bei Google ) und schau, ob du da etwas ankreuzen musst oder nicht!
Wenn ja, muss der AG dir dann deine Arbeit "passend umgestalten" oder ein BV ausstellen.
Steffi
Ja die Dinger Schlepp ich nicht mehr... Werde meinen Chef einfach mal fragen wegen nem bv aber da wir nicht das beste Verhältnis haben glaub ich wohl kaum das er mir ein bv gibt, was für ihn natürlich besser wäre, weil ich mir sonst sicher nen Krankenschein hole.
Naja. Auf Dauer schadet dir ja n Krankenschein. Krankengeld ist ja nicht so der Hit.
Alles Gute
Hallo Leonie,
du arbeitest in der Schulküche ja nicht alleine. Das Essen ausgeben ist kein Problem, weil ein Teller bestimmt keine 5 kg wiegt, und auch ein Stuhl wiegt keine 5 kg. 5 kg sind die Grenze für häufiges Heben, und 10 kg sind die Grenze für gelegentliches Heben (mehrmals die Stunde erlaubt).
Die ganze Beurteilung geht nicht nach "Gefühl", sondern nach Fakten. Den Abwasch kannst du auch machen, und wischen ist kein Problem, wenn keine giftigen Desinfektionsmittel verwendet werden. Wenn doch, müssen diese mit etwas harmloserem ersetzt werden.
Die 20kg Essensbehälter kannst du zusammen mit einer Kollegin stemmen, oder ganz den Kollegen überlassen - das ist der einzige Punkt.
Es ist auch keine reine Steharbeit (auf einer Stelle). Und selbst wenn es Steharbeit wäre, dann sind 3,75 Stunden zumutbar.
Du hast das Recht dich jederzeit kurz hinzusetzen und wenn dir schlecht ist, sogar auch hinzulegen. Gerade auch bei Ziehen im Bauch.
Wenn es dir schlecht ist, kannst du das beim Frauenarzt sagen und wenn er feststellen sollte, dass du so nicht arbeitsfähig bist, dann bist du AU (Krankmeldung). Das wird aber wohl vorübergehen.
Die Arbeitsbedingungen sind Sache des Arbeitgebers. Wenn der nicht reagiert und du 20 kg Behälter alleine stemmen müsstest (was ich nicht glauben kann!) - wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html Die kümmern sich dann ganz bestimmt um die Sache.
Hey :)
Gesetzlich steht demjenigen ein BV zu, dem seine Tätigkeit dem Kund oder sich selbst schadet! Wenn das in deinem Fall so ist, steht es dir auf jeden Fall zu!
Ich hatte auch im Dez.'14 eine Fehlgeburt und habe seit Mitte Februar, seitdem ich erneut schwanger bin ein BV nur wegen der Fehlgeburt.
Meine berufliche Tätigkeit ist nicht alzu schädlich, nur dass ich den ganzen Tag stehen muss! Trotzdem hat mir unser Betriebsarzt ein BV ausgesprochen! Wenn man eine Fehlgeburt in der Vorgeschichte hat, ist die erneute Schwangerschaft ein erhöhtes Risko!
Ich würde mich an deiner Stelle echt mal konkreter informieren.
An deiner Stelle würde ich mir das nicht antun, denn danken wird dir das auf der Arbeit keiner..
LG Pauli
Hallo,
Also eine Fehlgeburt in der Vorgeschichte führt doch nicht automatisch zu einer Risikoschwangerschaft. Da kommt es sicherlich auch darauf an, in welcher Woche die Fehlgeburt war und aus welchen Grund. Und bei dem Job der TE handelt es sich nun wirklich nicht um lebensbedrohliche Arbeit. Wir reden von 3,5 Stunden täglich mit Tätigkeiten, die kaum körperlich anstrengend sind.
Liebe Grüße
Das stimmt so pauschal aber nicht.
So viele Frauen erleiden FG....meistens schon in den ersten paar Wochen.
Dafür gibt's nicht automatisch éin BV.
Es kommt auch auf die Umstände an....wann war die FG...hatte das körperliche Ursachen...hatte das mit der Arbeit zu tun...etc.
Pauschal ist das aber definitiv nicht richtig, sorry.
Wenn der Ag nicht dafür sorgen kann, das du die Behälter nicht mehr heben musst, kannst du ein BV bekommen.