Mutterschaftsgeld bei Minijob

Hallo
vielleicht kann mir hier jemand genaueres sagen!

Also ich bin freiwillig Pflichtversichert bei der Ikk und arbeite in einem Minijob bei dem ich ca. 280€ verdiene.
Steht mir im Mutterschutz Mutterschaftsgeld zu oder falle ich da raus und muss trotz des wegfallenden Einkommens meinen Krankenkassenbeitrag normal weiter zahlen?

Die Servicehotline hat mich eben kurz und knapp mit "es gibt nichts" abgefertigt:-(

Danke und LG Marlon04

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DAs ist davon abhängig, ob du mit oder ohne Krankengeldbezug versichert bist. Mit gibt es Mutterschaftsgeld, ohne, gibt es keines.

Und ja, wenn du nicht verheiratet bist und der Partner in der GKV, dann musst du deine KK-Beiträge selber weiter zahlen.

Denn nein, du bist nicht freiwillig pflichtversichert, sondern freiwillig gesetzlich versichert und da liegt dann das Problem!

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Danke für deine Antwort.

Also kann ich damit rechnen das ich im Mutterschutz nichts bekomme und dann ab Geburt Elterngeld...

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Wenn du ohne Krankengeldbezug versichert bist, ja.

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Ich bin über meinen Mann Krankenversichert. Bekomme auch nichts über die KK. Die haben aber gesagt, das ich Mutterschaftsgeld über die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bekommen kann. Antrag ist gestellt, hab aber noch keine Info ob bewilligt oder nicht.

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Ich bin ja selber Versichert also zahle meinen Beitrag.
Bei der Bundesversicherungsanstalt wollte ich Montag mal anrufen. Da hatte ich den Onlinenantrag angefangen auszufüllen und da kam direkt das der Antrag wahrscheinlich abgelehnt wird.
Es steht einfach überall was anderes....

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Ja, du bekommst dann einmalig 210 Euro für die Zeit vor der Geburt und gleich nach der Geburt Elterngeld!

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Ich glaube du erhältst einmalig 210 Euro wenn ich das richtig gelesen habe..

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Da sie selber versichert ist, erhält sie genau die eben nicht!

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Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel privat Krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). Informationen und Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Bundesversicherungsamts zur Verfügung.

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Die Broschüre des Ministeriums sagt übrigens auch, dass du Mutterschaftsgeld erhältst, die müssten dir auch die Gesetzesgrundlage geben können: Guck mal hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf , Seite 32