Mutterschutzgeld bei Haupt- u. Nebenjob?

Hallo,

Im Juli gehe ich in Mutterschutz und mich beschäftigt gerade die Frage ob ich von bd Arbeitsstellen Mutterschutzgeld bekomme.
Die Meinungen gehen irgendwie auseinander!
Danke im vorraus
Sonnigen Tag euch Kugelbäuchen oder die es noch werden :)

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Nein, Mutterschaftsgeld gibt es nur 13 Euro von der KK, was du aber bekommst von beiden ist der AG-Zuschuss, so dass du nachher bei beiden vollen Gehältern sein musst.

Du musst die AG und KK darauf hinweisen, dass du zwei Arbeitsstellen hast und dann teilen sie die 13 Euro prozentual auf und rechnen aus, welcher AG was dazu zahlen muss.

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Lieben danke für deine Antwort!
Also die AG wissen von einander, heißt ich muss es der KK mitteilen und die bestimmen dann welcher AG wieviel zahlen muss, hab ich das so richtig verstanden?
Lg

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Genau, so sollte es laufen. Die sind ja die Einzigen, die das Verhältnis der EInkommen zueinander kennen und danach berechnet sich, wer wieviel Zuschuss von der KK bekommt usw.

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Hallo
also bei mir hat die KK den 450€ Job, 2013 leider auch nicht mit berücksichtigt. Dem Elterngeld wurde es auch nicht angerechnet:-(
Viele Grüße

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DAnn ist da etwas schief gewlaufen, denn sowohl bei der KK, wie ja als Auszug aus der Broschüre des Ministeriums gepostet:
"Übt die Frau neben einer hauptberuflichen noch eine Nebentätigkeit aus, so sind auch die Bezüge der Nebentätigkeit für die Berechnung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen. Der Arbeitgeberzuschuss ist von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern anteilig in dem Verhältnis zu zahlen, in dem die Nettobezüge zueinander stehen." Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Seite 33

wie auch beim Elterngeld wird der Minijob auf jeden Fall mit berücksichtigt. Dann hast du da vermutlich etwas falsch angegeben, wenn beide Stellen ihn nicht berücksichtigen konnten oder er ist nicht korrekt abgerechnet worden.

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Keine Ahnung, ich habe damals einfach die Abrechnungen von beiden Arbeitgebern eingereicht.

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