Hallo ihr Lieben,
Leider verstehe ich da den Paragrafen im Muschg nicht recht.
Ich arbeite in der Pflege, darf also an Sonntagen arbeiten.
Wenn ich dann also gearbeitet habe, wann steht mir der freie Tag zu?
Als Beispiel: Mo, Di Spät, Mi frei, Do bis Sonntag Früh...
dann aber noch 5 weitere Frühdienste und erst am kommenden WE wieder frei... ist das so richtig?
Lieben Gruß,
Kroete mit Bohne 11+4
Wenn ich sonntags gearbeitet habe, welchen Tag hab ich dann frei?
Mit dem Muschg kenne ich mich leider nicht aus, aber auch im normalen Arbeitsleben müsstest du doch 2 Tage die Woche frei haben?
Wenn mein Schatz am Wochenende arbeitet, bekommt er in der Woche die entsprechenden Ausgleichstage.
Wenn du nur Mittwoch frei hast, müsstest du die Woche darauf einen zusätzlichen Tag frei haben + das Wochenende...
Man hat bei einer 5 tage woche, 2 tage frei.
Ich hatte in der Pflege eine 6 tage woche!
Es war immer so. 12 tage durcharbeiten, 2 tage frei.
Bei einer 5 Tage Woche hast du vollkommen recht!
Leider arbeite ich in einer 5, 5 Tage Woche...
das heißt 11 Tage in 14 Tagen arbeiten...
Trotzdem steht mir doch ein Ausgleichstag NACH dem gearbeiten Sonntag zu... so verstehe ich das auf jeden Fall...
Heißt das Du hättest dann 9 FD am Stück???
Genau richtig!
So ganz sicher bin ich mir nicht, aber meine Chefin hat meistens ganz gut drauf geachtet, dass ich nicht mehr als eine Woche durcharbeite...
Im Gesetz steht ja:
"....an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird."
Oder interpretier ich das zu simpel!?
Das ist egal welcher Tag. Steht nichts von Folgetag oä.
Wichtig ist dass du wirklich einmal 24 std frei hast und das ohne Ruhezeit nach einer Schicht. Nach Arbeitszeitverordnung sind das grundsätzlich 11 Stunden. Also erst nach der Schicht 11 Stunden drauf und dann 24 Stunden.
Also reicht es wenn der freie Tag der Samstag ist?
Ja. Hauptsache ein Tag in der Woche.
Sind zwischen Spät und Frühschicht 11 Stunden, dann reicht das und ist so ok, wie von dir aufgeschrieben!
10 Stunden sind dazwischen... Spät bis 20.00h und dann Frühdienst ab 6.00h...
Und danke...
Hi.
Ich hab zwar jetzt alle Antworten gelesen, aber sie sind doch ziemlich uneindeutig.
Ich hatte das Thema auch bei meiner Gefährdungsbeurteilung.
Wenn du Sonntag bis 14 Uhr oder 20 Uhr arbeitest, musst du nach einer Nachtruhe 24 Std. frei haben. Das heißt, Montag von 6 Uhr bis Dienstag 6Uhr frei. So kommst du auch noch mehr auf die 12 Tage am Stück.
Habt ihr keine Gefährdungsbeurteilung gemacht?
Hallo, nein, ich habe noch keine Gefährdungsbeurteilung gehabt, habe jetzt grad 2 Wochen Urlaub und war davor wegen Übelkeit und Erbrechen krankgeschrieben... deshalb konnte ich die Fragen bei der PDL noch nicht stellen... sondern immer nur meine neuen Dienstpläne begutachten...
Ich danke dir für deine Antwort,
Lieben Gruß