Minusstunden im Beschäftigungsverbot?

bin grad ratlos und habe im Internet nichts Passendes gefunden!

Also ich bin seit einigen Wochen in einem eingeschränkten BV, dass heißt ich darf nicht mehr in unserem Kindergarten arbeiten, muss aber 20 Std pro Woche mit Bastelarbeiten etc. voll kriegen. Das ist eine völlig utopische Zahl, die ich niiiiie zusammen bekommen habe, sprich jede Woche zu wenig gemacht habe. Ab 1.7. habe ich ein komplettes BV. Nun heißt es, da ich ja so viele Minusstunden habe, soll ich die nächsten Monate auch Aufgaben bekommen. Ich habe aber den Eindruck dass es so nicht richtig ist, denn ich habe dann ja schließlich ein komplettes BV und außerdem kann ich ja nichts dafür dass mir nicht genügend Aufgaben gegeben wurden. Weiß jemand Rat oder wo kann ich mich beraten lassen? Gewerbeaufsicht?

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Komplettes bv heißt keine Arbeit !! Nicht zuhause nicht in der Einrichtung !!!! Hab auch ein komplettes und arbeite in der Krippe ... Ich darf ned mal Abschluss Gespräche führen !!!!

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Genau BV heisst KEINE ARBEIT. Somit darfst du mit nichts beschäftigt werden.
Falls es doch noch ärger gibt dann Gewerbeaufsichtsamt genau, aber würde es erstmal so probieren!

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Okay danke! Aber was passiert dann mit meinen Minusstunden?

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Schlimmstenfalls werden sie mit Endabrechnung vom gehalt abgezogen oder sie bleiben einfach stehen bis du wieder kommst

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Mir gehts genauso. Ich weiß ja nicht wie viele minusstunden du hast, aber ich werde versuchen meine mit dem urlaub den ich noch habe irgendwie abzurechnen. Vielleicht kannst du es auch. Es sei denn es macht dir nichts aus nach der elternzeit mit minusstunden zu starten.

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Wieso solltest du Minusstunden haben? Dir dürfen keine Minusstunden durch ein Teil-BV entstehen!

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Wenn du ein Teil-BV hattest, dann muss dir die Zeit vergütet werden, als ob du kein BV hattest, also auch alles Stunden, auch wenn du die nicht leisten konntest, weil der AG dir keine Arbeit geben konnte.
Es dürfen dir keine Minusstunden entstehen.

Du hast also keine Minusstunden, wenn der AG andere Meinung ist, soll er dir schriftlich geben, dass er dir auf Grund zu weniger Aufgaben, die er dir gegeben hat, Minusstunden anrechnen will, dann kannst du damit zum Anwalt gehen.

Aber kein halbwegs normal denkender AG wird dir das schriftlich geben, weil es gegen das Gesetz verstößt.

Gewerbeaufsichtsamt geht natürlich auch!

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Das versteh ich leider nicht.

Ich bekomme ja mein volles Gehalt und habe schriftlich bekommen, dass ich bis Juli die 20 Std. wöchentlich machen soll. Warum dürfen dann keine Minusstunden entstehen? Habe bestimmt über 100 Std!

Abziehen soll und darf der AG das nicht (also vom Gehalt) und mit Minusstunden wieder starten ist mit kleinem Kind dann auch nicht so super. Außerdem weiß ich noch gar nicht ob ich dort wieder anfangen möchte.

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Genau, du sollst für das volle Gehalt nur 20h arbeiten, hattest du einen Vertrag mit 40h? Dann zählt das so, als ob du 40h gemacht hättest.
Oder willst du sagen, du hättest 20h machen sollen, der Ag hatte aber weniger Arbeit für dich? Dann ist es auch sein Problem, dann muss er dich trotzdem mit vollem Gehalt bezahlen und holt sich das Geld für die nicht geleisteten Stunden über die U2 wieder!

Minusstunden erhältst du deswegen nicht!

Wer hat das mit den 20h gesagt? Der AG? Oder der FA?

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