Elterngeld-Papa selbstständig-sinnvoll zu beantragen?

Hallo,

Freunde haben mich um Hilfe beim Elterngeldantrag gebeten.

Sie normal Arbeitnehmerin, soweit alles klar.

Jetzt meine Schwierigkeiten: Er ist Selbstständig.

Als Berechnungsgrundlage wird das letzte Wirtschaftsjahr genommen, oder? Also braucht er seinen Bescheid aus 2014.

Dann weiß ich, dass wegen den Einnahmen im Bezugszeitraum das Zuflussprinzip gilt. Aber wie wird das kontrolliert? Muss dann nach dem Elterngeldbezug was vorgelegt werden, welche Geldeingänge in der Zeit kamen? Und wenn ja, wann?

Und kann es steuerlich Probleme geben 2016? Also in der Hinsicht, dass er eine große Nachzahlung hat? Ist es bei selbständigen überhaupt zu empfehlen Elterngeld zu beantragen wenn sie in der Zeit Einnahmen haben?

Ich danke Euch für Eure Tipps und Hilfe!

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Also bei uns ist es so dass sowohl ich, als auch mein Mann selbstständig sind. Bei Selbstständigen ist die Grundlage der Berechnung der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt. Ergo: Kommt das Kind im Jahr 2015 auf die Welt muss der Steuerbescheid aus dem Jahr 2014 eingereicht werden und daraus berechnet sich das Elterngeld.

Wenn man nur Einkünfte aus sogenannter Nicht-Selbstständiger Arbeit hat muss man im Antrag auch darlegen wie man den Geschäftsbetrieb aufrecht erhält während der Elternzeit (beispielsweise durch das Einstellen einer Aushilfe, oder wenn einen ein Kollege vertritt).

Meiner Ansicht nach macht es immer Sinn Elterngeld zu betragen wenn man die Elternzeit nutzen möchte. Ich sah es als eine Art Förderung vom Staat damit ich Zeit für mein Kind haben konnte.

Als Selbstständiger hat man da eher mehr Spielräume als ein Angestellter. Ich zum Beispiel hatte die Problematik dass ich als einzige Geschäftsführerin meiner GmbH einen Vertreter als Geschäftsführer hätte einstellen müssen (was ich aber nicht wollte, das ist vertraglich ziemlicher Aufwand und damit geht natürlich auch ein Risiko einher) wenn ich wirklich komplett in Elternzeit gegangen wäre. Ich bin aber weiterhin Teilzeit arbeiten gegangen, jeden Monat aber nur für 400 EUR, das heißt mein Elterngeld war dann bei ca 15xx EUR und ich durfte pro Monat nur 20 Stunden arbeiten, was aber für die administrativen Dinge die in meiner Abwesenheit nötig waren, auch ausreichend war. Der Rest war gut geplant und wurde von meinen Kollegen abgefangen.

Mein Mann hat sich seine Elternzeit auch anhand des Projektgeschäfts gelegt so konnte er entspannt in Elternzeit gehen ohne dass die Geschäfte drunter litten und sein Gehalt in dieser Zeit wurde sozusagen vom Staat bezahlt.

Steuerlich ist es so dass das Elterngeld nur mit dem Progressionsvorbehalt besteuert wird, ist also nicht so dramatisch.

Noch Fragen?

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weißt du, wie es ist, wenn das Kind Anfang Januar 2016 geboren wird? Da liegt ja der Steuerbescheid aus 2015 noch nicht vor (mein Termin ist Ende Dez/Anfang Januar :))

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Beim ersten Kind hatte ich das Problem noch nicht weil es im Dezember 2013 geboren wurde, deshalb musste ich kurz mal nachlesen:

"Bitte Einkommensteuerbescheid (Kopie) des vergangenen Kalenderjahres vollständig beifügen. Liegt dieser noch nicht vor, ist das Einkommen glaubhaft zu machen. Hierzu
bitte den letzten Steuerbescheid und eine Einnahmen/Ausgaben
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Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) einschließlich Absetzung für Abnutzung (AfA) für das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes sowie den letzten Steuervorauszahlungsbescheid beifügen. Das Elterngeld wird auf dieser Basis vorläufig berechnet. "

Klingt logisch :-)

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Will der Papa denn auch Elterngeld beantragen (diese 2 Monate) oder nur die Mama?

Ich bin auch AN und mein Parnter selbstständig. Wir haben den Steuerbescheid vom Vorjahr für ihn abgegeben (ich denke dass ist ja nur um zu prüfen ob wir die 500.000 Jahreseinkommen überschreiten, dann gibts ja kein Elterngeld) und damit war die Sache erledigt.
Das Elterngeld wurde aus meinem AN-Einkommen berechnet, weil ja nur ich das Elterngeld beantragt habe. Mein Partner hat kein Elterngeld beantragt, weil er seine Einnahmen in den 2 Monaten nicht auf null schrauben kann (wie jemand der halt dann zwei Monate keine Aufträge annimmt oder so). Von daher sind wir davon ausgegangen, dass die Rumrechnerei und was dann gekürzt würde sich nicht lohnt. Und er kann ja nicht 2 Monate den Laden zu sperren.

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"Von daher sind wir davon ausgegangen, dass die Rumrechnerei und was dann gekürzt würde sich nicht lohnt. Und er kann ja nicht 2 Monate den Laden zu sperren. "
DAs ist verschenktes Geld, welche Rumrechnerei, er kann bis zu 30h/Woche im Monatsschnitt arbeiten in den zwei Monaten und einkommensunabhängiges Elterngeld beantragen, sprich 300 Euro jeden Monat zusätzlich und das bei evtl. gleichem Einkommen.

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Wenn man einen Laden hat kommt man aber mit 30 Stunden die Woche nicht hin und wie gesagt er kann nicht einfach zusperren. Da verliert man mehr Kunden als was die 300 € wert sind.

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"Dann weiß ich, dass wegen den Einnahmen im Bezugszeitraum das Zuflussprinzip gilt. "
Stimmt.

"Aber wie wird das kontrolliert?"
Durch die selbsterstellte (oder vom Steuerberater EÜR oder Bilanz).
"Muss dann nach dem Elterngeldbezug was vorgelegt werden, welche Geldeingänge in der Zeit kamen? Und wenn ja, wann?"
Die EÜR, nach dem Elterngeldbezug und wann genau legt die Elterngeldstelle fest.

Ich bekomme z.B. bis 21.7. Elterngeld und muss die EÜR bis 30.9. vorlegen.

"Und kann es steuerlich Probleme geben 2016? Also in der Hinsicht, dass er eine große Nachzahlung hat?"
Nicht mehr als sonst bei der Elterngeldzahlung.
"Ist es bei selbständigen überhaupt zu empfehlen Elterngeld zu beantragen wenn sie in der Zeit Einnahmen haben?"
Klar, 300 Euro gibt es ja mindestens, wenn einer zwei Monate Einkommensverlust hatte und unter 30h/Woche im Monatsschnitt gearbeitet wird.
Evtl. ist aber einkommensunabhängiges Elterngeld sinnvoller, weil man eh nicht mehr bekommt und dann die Nachweise usw. entfallen.