Hallo meine lieben, da ich mit meinem Berater irgendwie nicht so klar komme frage ich einmal in die Runde ob sich damit jemand auskennt?!
Ich habe gelesen das ab dem Tag wo eine Schwangere im MuSchu ist die Krankenkasse in der Höhe des ALG 1 den Betrag zählt, in dieser Zeit ruht das ALG und man wird abgemeldet, nach dem MuSchu muss man sich dann erneut arbeitslos melden und das ALG wird erneut gezahlt weiter für die Zeit wo es auch geruht hat, stimmt das?
Hoffe jemand kennt sich aus, ich danke euch schoneinmal :)
ALG1 und Mutterschaftsgeld-kennt sich wer aus?
Hallo,
1.) Ja, Mutterschaftsgeld wird von Krankenkasse gezahlt - Höhe ist identisch mit ALG1
2.) Ja, bei der Arge wird man für diese Zeit abgemeldet, der Anspruch ruht.
3.) Ja, nach dem Mutterschutz kann man sich wieder arbeitslos melden und es wird ALG1 gezahlt. Die Zeit, in der der Anspruch geruht hat (während Mutterschutz) wird an die Restzeit angehängt.
Beim ALG1 nach dem Mutterschutz ist allerdings zu beachten, dass man nur genauso viel wie vorher bekommt, wenn man dem Arbeitsmarkt zu 100% zur Verfügung steht. Dafür muss man nachweisen, dass das Kind vollzeit betreut werden kann. Oft wird man dann von der Arge in Vollzeit-Maßnahmen gesteckt, um zu verhindern, dass man nur so tut, als wäre die Kinderbetreuung gesichert. Steht man nur teilzeit zur Verfügung, bekommt man auch nur anteilig Arbeitslosengeld.
Evtl. macht es mehr Sinn, sich erst etwas später arbeitslos zu melden, wenn man wirklich wieder arbeiten will. Der Anspruch kann eine Weile ruhen (ca. 2 Jahre, genaue Zeit weiß ich aber nicht).
Viele Grüße
"Evtl. macht es mehr Sinn, sich erst etwas später arbeitslos zu melden, wenn man wirklich wieder arbeiten will. Der Anspruch kann eine Weile ruhen (ca. 2 Jahre, genaue Zeit weiß ich aber nicht)."
IN der Kindererziehungszeit ruht er aber nicht, sondern wird neu "erarbeitet", sprich es kann danach so gar ein längerer Anspruch vorliegen, da Kindererziehung wie Arbeiten zählt!
Ich hab mit meinem Berater gesprochen und die haben gesagt das ab Mutterschutz die KK 13 Euro pro Tag zahlt und man beim Arbeitsamt abgemeldet wird. Nach dem Mutterschutz bekommt man dann ja Elterngeld. Beim Arbeitsamt meldet man sich erst wieder wenn man wieder arbeiten gehen kann, sprich das Kind in Kita o.ä.ist
Da hat dir dein Berater aber mal wieder Unsinn erzählt, du bekommst natürlich nicht nur 13 Euro, sondern Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI von der KK!
Kinder können auch ohne Kita betreut sein ;)
Ah ok. Danke für die Info.
Das mit der Kita ist mir schon klar. Aber in den seltensten Fällen hat man Oma, Opa ect.in der Rückhand die aufpassen können. Die Betreuung muss also gewährleistet sein.
Ja, das stimmt so, wenn du eine Betreuung für da Kind hast. Dann bekommst du ab nach dem Mutterschutz ALGI. Für die Zeit des Mutterschutzes natürlich nicht!
Hast du die nicht, kannst du dich nicht arbeitslos melden und musst erst einmal mit dem Elterngeld auskommen. Nach dem Elterngeld ist dann evtl. ein neuer, längerer Anspruch entstanden.