Individuelles Beschäftigungsverbot vom FA

Hallo!
Ich habe ein Beschäftigungsverbot von meiner fä bekommen. Vorhin habe ich den Anruf bekommen, dass ich das Formular zur Abgabe an meinem Chef abholen könne. Jetzt meinte die Arzthelferin es sei ein "individuelles" Beschäftigungsverbot. Jetzt schwirren mir ein paar Fragen im Kopf rum, an die ich beim Telefonat nicht gedacht habe. Und mein Fa hat jetzt natürlich zu und ist bis fr nicht da :-( deshalb meine Fragen an euch:

1. Muss ich meiner Krankenkasse jetzt irgendetwas zu kommen lassen?

2. ist ein individuelles Beschäftigungsverbot das, bei dem ich meine vollen Bezüge weiterhin bekomme und nicht ins Krankengeld Falle?

3. Wo ist denn überhaupt der Unterschied zwischen einem normalen BV und einem individuellen? Muss ich dabei irgendetwas beachten?

Ich danke euch für eure Antworten!

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Also ich habe seit April ein BV, weiß jetzt gerade gar nicht ob individuell oder nicht..
Auf jeden Fall habe ich bei meiner Versicherung angerufen und denen das erzählt & dann habe ich denen eine Kopie zukommen lassen, damit war gut.
Du bekommst weiterhin deinen Lohn und fällst nicht ins Krankengeld !

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Soweit ich weiß, ist das individuelle BV ein BV was man vom FA bekommt, aus einem individuellen Grund...also du bekommst es indivi in deiner Situation, weil du irgendwas bestimmtes hast, das dir oder dem Baby schaden könnte.

Ein normales BV gibs vom Arbeitgeber, wenn er dir z.b. keinen MuschuG gerechten Arbeitsplatz bieten kann.. das hat ja dann nix mit dir zutun.. das würde ja auf jede Schwangere in deiner Position in deinem Betrieb zutreffen.

Korrigiert mich wenn ich quatsch erzähle :-p

LG #blume

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1. Nein.

2. Du bekommst bei jedem das volle Gehalt, so wie in den letzten drei Monaten vor Eintreten der Schwangerschaft, inklusive Zuschläge, weiter.

3. Es gibt ein allgemeines, was für alles und jeden gilt und ein individuelles, was z.B. für bestimmte Tätigkeiten (ist ganz wichtig, wenn man z.B. arbeitslos wird in der Zeit) gilt.

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Hallo.

Also genau wissen tue ich es auch nicht, ich hatte damals ein ganz normales Beschätigungsverbot, war ab dem Tag komplett zu Hause und hab mein volles Gehalt bekommen. Zudem sogar ein Durschnitt meiner Zuschläge weil ich im Schichtdienst im Krankenhaus gearbeitet hab. Eine Kollegin bekam auch ein BV durfte aber nur auf unserer Station nicht mehr arbeiten (Kinderintensiv) und wurde dann in die Verwaltung versetzt und musste bei uns auf Station den Schriftkram machen, Bestellungen usw... durfte halt nicht mehr am Patient arbeiten. Wie diese Art von BV jetzt genau hieß weiß ich nicht, könnte aber zu dem begriff "individuelles BV" passen.

lg bohne87

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Hallöchen :-)

Ein individuelles BV gilt beispielsweise für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitszeiten .

Es muss unter Umständen kein komplettes Berufsverbot sein , sondern sich auf bestimmte Zeiten beziehen .

Ich habe eines von meinem FA bekommen wohin steht , dass ich nur 4 Stunden täglich arbeiten darf .

ein allgemeines BV ist sozusagen ein komplettes Arbeitsverbot.

Geld bekommst du trotzdem ganz normal.

Deiner Krankenkasse müsstest du bescheid geben .

Lg

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"Deiner Krankenkasse müsstest du bescheid geben ."
Nein, warum denn, damit hat diese nicht wirklich etwas zu tun.
Sie bekommt das Geld vom AG und der holt es sich über die U2 wieder und das dies geschieht, dafür ist einzig und alleine er zuständig.

Sie hat damit nichts zu tun!

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Im Endeffekt macht es dein Arbeitgeber oder du erledigst das für ihn . Ich habe auch öfter bei der Kasse nachgefragt und es hieß immer , ich muss nichts weiter tun . Im Endeffekt hatte ich dann doch Post im Briefkasten worin ich gebeten worden bin die Bescheinigung doch bitte per Post zuzuschicken. Ist ja auch egal wie - am Ende muss die Kasse etwas schriftlich haben damit sich der Arbeitgeber das Geld wieder zurück holen kann .

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Hallo,
ich habe ein partielles BV, weil ich nur eine bestimmte Stundenzahl arbeiten darf und einige Tätigkeiten ausgeschlossen wurden. Das ist wahrscheinlich das gleiche wie ein individuelles.

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Danke euch für eure Antworten! Jetzt blicke ich da durch. Das individuelle bedeutet einfach, dass es eben individuell auf mich zu trifft und nicht generell wie z.b meinem Arbeitsplatz.

Mein GbmH hat sich immer wieder sobald ich arbeiten war verkürzt. Deshalb hat mich meine fä jetzt vorsorglich aus der Arbeit raus genommen, da ich auch schon einmal eine FG hatte, bevor jetzt noch etwas passiert.

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1. Muss ich meiner Krankenkasse jetzt irgendetwas zu kommen lassen? - Nein!

2. ist ein individuelles Beschäftigungsverbot das, bei dem ich meine vollen Bezüge weiterhin bekomme und nicht ins Krankengeld Falle? - Ja.
Ein individuelles BV liegt in deiner körperlichen Verfassung begründet.

3. Wo ist denn überhaupt der Unterschied zwischen einem normalen BV und einem individuellen? Muss ich dabei irgendetwas beachten? - Es gibt ein generelles BV vom AG, das sich auf die Arbeitsbedingungen bezieht, und ein individuelles vom Arzt, das sich auf deine Gesundheit/körperlichen Beschwerden bezieht. Das BV kann immer auch anteilig, befristet, oder beim individuellen kann es auch vorläufig sein.

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Ich bin seit Mitte Juni im BV und habe das Original an den Arbeitgeber und eine Kopie an die KK schicken müssen.