Hallo zusammen,
gleich mal vorweg, bevor irgendjemand anderweitig kommt, meine Partnerin möchte gerne arbeiten, aber...
...wir hatten direkt in der 8. SSW einen Unfall, bei dem die werdende Mama von einem Autofahrer vom Fahrrad geholt wurde. Beim besagten Unfall wurde die SS glücklicherweise nicht beeinträchtigt, aber der rechte Fuß wurde sehr in Mitleidenschaft gezogen. Da man uns vom Röntgen und auch MRT abriet, wurde der Fuß nur mittels Schiene fixiert und auf den natürlichen Heilungsprozess gehofft.
Der Unfall ereignete sich am 16.05. ist also schon 9 Wochen her und ein normaler, schmerzfreier Gang ist nach wie vor nicht zu 100% möglich. Um durch das Krankengeld nicht zu hohe Einbußen beim Elterngeld zu haben (diese Regelung ist im Krankheitsfall übrigens die größte Frechheit) geht meine Partnerin aktuell die 3. Woche wieder zur Arbeit.
Wie man sich sicher vorstellen kann ist das lange Stehen schon nicht gerade angenehm und durch die Fehlhaltung auf Grund der "Fußschmerzen" doppelt unangenehm. Des Weiteren kommt dazu, dass man trotz SS und dem Fußthema nicht wirklich Rücksicht auf Sie nimmt. Nun kommt noch hinzu, dass unser Baby laut gestrigem FA-Termin aktuell so liegt, dass es mit den Knien gegen den Bauch und mit dem Rücken gegen den Steiß drückt, was aktuell zudem noch große Rückenschmerzen bedeutet.
Wie ihr seht verleben wir also leider alles andere als eine ruhige, stressfreie und somit für das Baby angenehme SS - von der psychischen Belastung, die das alles für die Mutti mit sich bringt, mal abgesehen.
Nun haben wir gestern beim FA mal das Thema Berufsverbot, mitunter auch durch das schwere Heben, drücken, strecken usw. was der Beruf mit sich bring plus den zusätzlichen Umstand mit dem Fuß und dem Stress der Mama, was das alles mit sich bringt angesprochen und folgende Antwort bekommen:
"Die Frauenärztin kann nicht bewerten, ob der AG meiner Partnerin einen schwangerengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und spricht somit kein BV aus."
Dies wohl auch, weil sich die vernünftigen FA scheinbar mittlerweile auf Grund von Regressansprüchen schützen müssen, da die Zahlen der BV wohl in den letzten Jahren explodiert sind und somit immer öfter geprüft wird, ob das ausgesprochene BV wirklich gerechtfertigt ist.
Somit ist die Antwort für uns erst einmal sinnvoll.
Die FA meinte nun wir sollen uns an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Kann uns jemand sagen, wie man uns dort genau weiterhelfen wird bzw. was wir dort schildern sollen?
Der Chef der werdenden Mama ist scheinbar ebenfalls nicht wirklich gut informiert, weil er gestern sagte (meine Partnerin wurde übrigens gestern "nur" ne Woche krankgeschrieben - wegen dem Rücken), dass nur die FA ein BV aussprechen kann? Das kann er doch auch, oder?
Danke im Voraus für eure hoffentlich schnelle Hilfe.
Liebe Grüße
Berufsverbot oder andere Lösung (Physiotherapeutin)
Hi, bin auch Physio, und erstmal 4 Wochen im BV. Das habe ich mit meinem AG gemacht. Im Internet eine Gefährdungsbeurteilung runterladen, mit AG ausfüllen. Der kann es direkt zu eurer KK schicken. Den Rest muss das Steuerbüro des AG machen. Er überweist ganz normal den Lohn weiter, und bekommt ihn zu 100% von eurer KK zurück. Ich hoffe er hat deine Partnerin auch als schwanger bei der Bezirksregierung angemeldet.
Liebe Grüsse Karla
Wie bringt man aber den Chef dazu, dass er rafft, das er das selbst tun kann?
Druck das Formular aus, und sprecht mit eurer KK vorher. Dann soll er mit dem Steuerbüro sprechen, die kennen das meistens. Es nennt sich Umlage 1. Das Formular ist selbsterkärend.
Der FA kann nur ein BV ausstellen, wenn aus medizinischer Sicht Gefahr für das Leben von Mutter und Kind besteht. Was in diesem Fall ja nicht so ist, es ist verdammt schmerzhaft und unangenehm, aber eben nicht lebensbedrohlich.
Der AG muss der Mutter einen schwangerengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen (steht im Mutterschutzgesetz), wenn er das nicht kann, so muss er(!) das BV aussprechen. Also mal wieder schlecht informierter AG (oder zu faul zum Nachgucken). Die von der Gewerbeaufsicht werden dem AG schön auf die Finger klopfen, damit er da was tut. Ihr solltet einfach das schildern, was du hier auch schon geschrieben hast.
Danke !!!
Wie gesagt...den Standpunkt der FA verstehen wir komplett und wenn meine Partnerin bspw. nur noch Lymphdrainage machen würde, wäre das mit dem weiter arbeiten auch gar kein Problem (eben Schwangerschaftsgerecht, aber scheinbar zu faul)
Ebenfalls ist er leider schlecht informiert...aber es tut sich scheinbar nach aktuellem Stand etwas...drückt mir die Daumen.
Ähem "uns"
"Wie man sich sicher vorstellen kann ist das lange Stehen schon nicht gerade angenehm und durch die Fehlhaltung auf Grund der "Fußschmerzen" doppelt unangenehm. Des Weiteren kommt dazu, dass man trotz SS und dem Fußthema nicht wirklich Rücksicht auf Sie nimmt. Nun kommt noch hinzu, dass unser Baby laut gestrigem FA-Termin aktuell so liegt, dass es mit den Knien gegen den Bauch und mit dem Rücken gegen den Steiß drückt, was aktuell zudem noch große Rückenschmerzen bedeutet."
Hier handelt es sich um eine individuelle Problematik, die zunächst eigentlich nicht so viel mit der Tätigkeit als Physiotherapeutin zu tun hat. Und eigentlich handelt es sich auch nicht in erster Linie um ein Schwangerschaftsproblem, sondern um Unfallfolgen. Bei allem Verständnis dass Ihr finanzielle Einbußen vermeiden möchtet, ist es in erster Linie Sache des behandelnden Orthopäden/Hausarztes, festzustellen, was da Sinn macht, wie lange die Heilung noch Schonung braucht. Es liegt im Ermessen des behandelnden Arztes die Abgrenzung zwischen BV und AU zu treffen. Da hat der Patient eigentlich kein Mitspracherecht, auch wenn viele Schwangere das anders praktizieren.
"Wie ihr seht verleben wir also leider alles andere als eine ruhige, stressfreie und somit für das Baby angenehme SS - von der psychischen Belastung, die das alles für die Mutti mit sich bringt, mal abgesehen."
Die psychische Belastung sollte dennoch vermieden werden, denn es ist schon wichtig, dass das Ungeborene nicht andauernden Stresshormonen ausgesetzt ist.
"Nun haben wir gestern beim FA mal das Thema Berufsverbot, mitunter auch durch das schwere Heben, drücken, strecken usw. was der Beruf mit sich bring plus den zusätzlichen Umstand mit dem Fuß und dem Stress der Mama, was das alles mit sich bringt angesprochen und folgende Antwort bekommen:
"Die Frauenärztin kann nicht bewerten, ob der AG meiner Partnerin einen schwangerengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und spricht somit kein BV aus.""
Die Antwort der Frauenärztin ist 100% korrekt. Schweres Heben, drücken, strecken sind Sache des Arbeitgebers, der eine Gefährdungsbeurteilung machen muss, und feststellt, welche Tätigkeiten einer gesunden Schwangeren noch erlaubt sind. Da sind Änderungen im Praxisablauf nötig. Die Schwangere wird für bestimmte Arbeiten herausgenommen, und macht nur körperlich leichtere Sachen ohne Infektionsgefahren.
"Dies wohl auch, weil sich die vernünftigen FA scheinbar mittlerweile auf Grund von Regressansprüchen schützen müssen, da die Zahlen der BV wohl in den letzten Jahren explodiert sind und somit immer öfter geprüft wird, ob das ausgesprochene BV wirklich gerechtfertigt ist."
Das ist absolut richtig, das ist so.
"Somit ist die Antwort für uns erst einmal sinnvoll.
Die FA meinte nun wir sollen uns an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Kann uns jemand sagen, wie man uns dort genau weiterhelfen wird bzw. was wir dort schildern sollen?"
Auch diese Antwort war richtig. Ihr schildert euer Problem genau wie hier im Forum.
Die helfen dann defintiv weiter.
Es gibt nämlich die Möglichkeit, dass der behandelnde Arzt (Orthopäde) eine vorwiegend stehende Tätigkeit auf eine bestimmte Stundenzahl täglich begrenzt, z.B höchstens noch 3 Stunden täglich. So viel wie der Schwangeren nicht schadet, so daß der Fuß heilen kann. Auch wenn das MuSchG tatsächlich 8,5 Stunden täglich erlauben würde. Es ist ja keine rein stehende Tätigkeit, da man auch herumgehen oder kurz absitzen kann. Das liefe dann womöglich auf ein befristetes anteiliges BV hinaus, so daß die Schwangere nur noch Teilzeit arbeitet, aber Vollzeit bezahlt wird. Dennoch muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung machen und die Tätigkeiten streichen, die einer Schwangeren nicht zumutbar sind.
Bitte wendet euch gleich telefonisch an diese Behörde: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html
"Der Chef der werdenden Mama ist scheinbar ebenfalls nicht wirklich gut informiert, weil er gestern sagte (meine Partnerin wurde übrigens gestern "nur" ne Woche krankgeschrieben - wegen dem Rücken), dass nur die FA ein BV aussprechen kann? Das kann er doch auch, oder?"
Nein, das ist bei Physiotherapeuten nicht nötig. Er kann aber ein anteiliges BV aussprechen, wenn er keine 8 stunden täglich mutterschutzgerechte Tätigkeiten anbieten kann. Er kann nicht aufgrund individueller Probleme (Fuß verletzt) ein BV aussprechen, das ist Sache des Arztes, und der hat ja die AU gemacht.
Danke für die ausführliche Stellungnahme, aber wirklich geblickt habe ich das Ganze nach wie vor nicht zu 100%.
Der AG möchte meine Partnerin doch zu 100% freistellen - kann er das nun alleine entscheiden, wenn er der Meinung ist, dass er keinen schwangerengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und auch kein "Umsetzen" möglich ist oder nicht?
Was muss er dazu tun und wen muss er informieren?
Der AG möchte meine Partnerin doch zu 100% freistellen - kann er das nun alleine entscheiden, wenn er der Meinung ist, dass er keinen schwangerengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und auch kein "Umsetzen" möglich ist oder nicht?
Was muss er dazu tun und wen muss er informieren?
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Der AG muss auf jeden Fall bei jeder Schwangeren die Gefährdungsbeurteilung für jede einzelne Tätigkeit durchführen - Formular kann man bei der Aufsichtsbehörde runterladen. Das Ergebnis führt zu Maßnahmen - letztlich muss dabei nicht ein komplettes BV herauskommen. Deine Partnerin könnte auch an die Rezeption umgesetzt werden, zumindest als Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Das BV ist nur das letzte Mittel wenn alles andere nicht geht.
Und es ist nicht dazu gedacht, die finanziellen Nachteile einer AU zu vermeiden - das wäre vor Gericht nicht erlaubt.
Und es ist nicht dazu gedacht, der Schwangeren eine ganz angenehme Schwangerschaft zu ermöglichen - das wäre Sozialmißbrauch.
Wenn der AG tatsächlich bei Prüfung aller Tätigkeiten keine Umsetzmöglichkeit und keine anteilige Beschäftigung mehr möglich wäre, kann der AG das BV aussprechen. Er muss die Schwangere darüber informieren, die Gehälter genauso weiterzahlen und später einen Antrag bei der KK einreichen, für Erstattung. Er muss dieses BV aber gut begründen können, und das muss auch den Tatsachen entsprechen. Bei Mißbrauch der Umlagekasse könnte es Ärger geben. - Das alles hat aber nichts mit der Unfallverletzung deiner Frau zu tun.
In jeder Schwangerschaft muss gleich zu Beginn eine Mitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde gehen (schriftlich, Meldebogen ausfüllen).