Beschäftigungsverbot 6. Ssw ?

Hallo Mädels

Hab da mal eine frage wegen dem BV.
Ich bin 21 und gelernte Köchin und arbeite in einem kleinem Hotel. Wollte eigentlich auch kündigen und eine neue arbeit suchen weil es dort so beschissen ist aber jetzt wo ich schwanger bin bringt des wohl auch nichts mehr. Wo es derzeit sehr stressig ist wegen Personal Mangel und und und und....
Habe am Montag positiv gesteht und laut FA am Telefon wäre ich Anfang 6. Woche. Aber den eigentlichen FA Termin habe ich erst in 3 Wochen am 11.08.15.
Nun meine frage? Kann ich schon ein beschäftigungsverbot bekommen in meiner Situation? Muss echt mit mir Kämpfen um in der arbeit nicht um zufallen. Bei manchen Gerüchen wird mir schon ganz übel und diese Hitze zurzeit haben auch keine Klima in der Küche es ist einfach Katastrophe . Aber ich will eigentlich noch niemandem sagen das ich schwanger bin ist ja noch nicht in sicheren Tüchern. Kann ja so viel noch passieren aber ich hab halt auch angst das es dann erst recht passiert wenn ich weiter arbeite? ???

Wäre echt nett wenn jemand mir helfen kann was ich machen soll.
Liebe grüße

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Naja, die Gerüche sind kein Grund für ein BV.
Aber ich nehme mal an, dass es in der Küche andere, nicht Schwangeren gerechte, Sachen gibt.
Jedoch kannst du erst verlangen, dass das Gesetz eingehalten wird, wenn du es sagst.

Wegen dem von dir beschriebenen passiert einer gesunden intakten Schwangerschaft nichts.

Ansonsten brauchst du keine offizielle Bestätigung, damit dein Arbeitsplatz Schwangerentauglich gestaltet wird.

Du musst halt was sagen ;-)

Lg Alex

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Gerüche KÖNNEN zum BV führen. Bei mir der Fall.

Wie das in einer Küche aussieht, weiss ich leider nicht, aber ich würde es im Geschäft sagen, dort verbringst du eh die meiste Zeit.
Du kannst auch denen Chef direkt drauf ansprechen, ob er dir ein BV gibt

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Ist aber eher selten, da solche Sachen (genauso wie Übelkeit) oft nur eine beschränkte Zeit ist und man da Meter eher krank geschrieben wird.
Jedoch ist auch das AG abhängig. Manche schicken dich vll gleich ins BV, dann haben sie weniger Tamtam ;-)

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Wie das mit bv ist weiß ich nicht, aber in deinem fall würde ich beim fa anrufen und fragen oder zum Hausarzt und den fragen bzw dich evtl krank schreiben lassen?

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Ja es sind ja nicht nur die Gerüche. Alles zusammen das schwere tragen andauernd die Arbeitszeiten arbeite jetzt schon wieder 2 Woche durch. Und das geht nicht

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Also ich würde morgen beim fa nachfragen und wenn die sagen die machen nichts würde ich zum Hausarzt..

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Was du aufgezählt hast, sind keine Gründe für ein BV. Höchstens für eine krankmeldung erstmal.

Sag das du schwanger bist, dann muss dein Arbeitsplatz nach dem Mutterschutzgesetz gestaltet werden, sollte dein Chef das nicht können, dann wirst du ein BV bekommen.

Herzlichen Glückwunsch zur ss ;-)

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ich hatte auch mal in der küche gearbeitet

und du must ja auch schwer heben zumindest war es bei uns so , und somit denke ich schon wen du zum fa gehst kannst du eins bekommen würde hin gehen und mal nachfragen

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Die Frauenärztin kann dir da glaub höchstens eine Krankschreibung ausstellen. Denn als Koch arbeitet man jetzt nicht zwangsläufig in einem Gefahrenberuf, das ist eigentlich nur der Fall wenn man mit Chemikalien und kranken Menschen zu tun hat bzw. potenziell kranken Menschen (Zahnarzthelferin, Kindergärtnerin etc.). Da du als Köchin aber eh regelmäßig gründlich deine Hände wäschst (sollte man jedenfalls in dem Beruf) ist da für dein Kind keine Gefahr.

Solange die Schwangerschaftsbeschwerden natürlich anhalten, kann dich deine Ärztin selbstverständlich krank schreiben, aber die Krankschreibung kann genausogut ein Hausarzt übernehmen! Und wenn du eigentlich noch niemanden sagen willst in der Arbeit was Sache ist, geh zum Hausarzt und lass dich krankschreiben, in der Arbeit kannst ja zum Beispiel behaupten eine Nierenentzündung zu haben und die ganze Zeit kotzen zu müssen und Schmerzen blabla, weil das auch eine Erkrankung ist die langwierig sein kann! ;-)

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Hallo Mauuus,

du hast dem Arbeitgeber noch nicht mal was gesagt und beklagst dich schon über die Arbeitsbedingungen! Das geht so nicht.

Erst mal sagst du dem Arbeitgeber, daß du schwanger bist. Dann macht der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung und gibt dir mutterschutzgerechte Tätigkeiten und Arbeitszeiten. Du wirst dann nicht mehr schwer heben und nachts nicht arbeiten, auch nicht länger als 8,5 Stunden täglich.

Schwangere haben kein Recht auf ein BV, sondern nur auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen. Und wenn ihnen übel ist, dann geht das meistens vorbei. Für diese Zeit wird man meistens befristet freigestellt (AU).

Genau genommen wirst du als gelernte Köchin vielleicht noch die Desserts machen, oder die Salate. Was willst du mehr? Sei froh dass du diese Schonung genießen kannst und nicht kündbar bist.

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Hallo Du.
Ich bin Stellvertretende Restaurantleiterin, seid der 7.ssw im absoluten Bv eben wegen den Gerüchen und dem Umgangston mit mir.
Wenn du zu deiner Fa gehst und ihr erzählst was du dort leisten musst und wie du dich dabei fühlst wird Sie für das Wohl von Mutter und Kind ein Bv ausschreiben.
Guck aber bittr das solche Sachen wie Lagerauffüllen und Tüpfe heben jemand anderes für dich macht. Also trag bitte nichts schweres mehr und sei da ruhig pingelig auf der Arbeit und sag denen was du nicht mehr machen kannst und möchtest.
Alles Gute und Herzlichen Glückwunsch

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"Wenn du zu deiner Fa gehst und ihr erzählst was du dort leisten musst und wie du dich dabei fühlst wird Sie für das Wohl von Mutter und Kind ein Bv ausschreiben."

Es ist nicht die Aufgabe der Frauenärztin die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und aufgrund dessen ein (generelles) BV zu erlassen - wenn das angefochten wird, bezahlt die Frauenärztin die Gehälter der Patientin an die U2.

Um die Arbeitsbedingungen kümmert sich der Arbeitgeber, sobald die Schwangerschaft bekannt gegeben wurde - was im vorliegenden Fall gar nicht geschah. Wenn nichts passiert, kann man die Aufsichtsbehörde anrufen.

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Falsch!

Wenn Sie sich unwohl fühlt durch ihre Arbeiten auch wenn Sie schwangeren gerecht ist, ist die Frauenärztin sogar verpflichtet die Schwangere rauszunehmen. Denn das unwohl sein der Mutter ist negativ für die fetale Entwicklung!

Ebenso wenn Mobbing ein Thema wäre, darf Sie dich auch rausschreiben. Ohne Begründungen angeben zu müssen.

Ich habe nicht davon gesprochen, dass das Mutterschutz Gesetz nicht eingehaltebn wird.
Sollte dies aber der Fall sein, darf Sie sie auch rausschreiben. Und/oder das Arbeitsgericht muss hinzugezogen werden um die Bedingungen zu klären.

Ich habs in meiner Meisterprüfung so gelernt ubd das Thema selber vor 10 Wochen durch gehabt.

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Achso und sagen solltest du es auf der Arbeit sofort denn dann greift auch erst der Mutterschutz . Du kannst es deinem Chef und direktem Vorgesetzten im Vertrauten sagen, denn weiter erzählen dürfen Sie es nicht!

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Ich bin damals recht früh zum Arzt gegangen, da auch bei mir der Kreislauf ständig Probleme gemacht hat, aber es gibt halt immer nur ein paar Tage Krankschreibung und dann wieder zur Arbeit. In der 6 SSW wirst du kein Beschäftigungsverbot bekommen.