Beamtin auf Probe Niedersachsen

Hallo. Ich arbeite an einer Schule in Niedersachsen und bin Beamtin auf Probe. War oder ist jemand auch in dieser Situation und kann mir ein paar Fragen beantworten?:

Habe ich die gleichen Rechte wie verbeamtete Lehrer? Bekomme ich also kurz vor und nach der Geburt das Mutterschaftsgeld (Fortzahlung meines Gehalts) ?

Ich bin privat versichert. Muss ich die Beiträge in der Elternzeit komplett weiter zahlen?

Wenn ich ein Jahr Elternzeit nehme, habe ich dann ein Anrecht auf meine Stelle in der alten Schule und die Probezeit läuft ganz normal weiter? Oder muss ich ggf an eine andere Schule?

Danke und lIebe Grüße, Linda

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Hallo

Ich kann dir nur in Teilen antworten, ich bin Beamtin auf Probe aber beim Bund.
Mutterschaftsgeld bekomme ich ganz normal das volle Gehalt weiterbezahlt.
Meine Probezeit läuft normal weiter und wird nicht verlängert. Ich muss aber im Februar zur BaL Untersuchung auch wenn ich da in Elternzeit bin.

Danach kehre ich auf meine Stelle zurück. Aber das würde ich mal deinen Vorgesetzten fragen.

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Hallo ninifee, vielen Dank für deine Antwort!! Das hört sich ja positiv bei dir an.

Vielleicht finden sich hier ja noch Lehrer, die ihre Erfahrungen auch weiter geben können?

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Hallo, in Hessen haben Beamte auf Probe und Lebenszeit die gleichen Bedingungen.

Du bekommst einfach die Besoldung statt des Mutterschaftsgeldes weiter. Danach Elterngeld. Davon musst du aber die private Krankenversicherung zahlen. Man bekommt dafür aber 31Euro als Zuzahlung (reicht natürlich nicht ). Normalerweise kommt man an die alte Schule zurück, aber man hat, soviel ich weiß , kein Recht drauf. Man kann auch an eine andere Schule im Schulamtsbezirk kommen. Je nach Bedarf. Aber das ist eher die Ausnahme. Hoffe, ich konnte alle Fragen beantworten. Lg

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Huhu,

bei uns in RLP können Beamte auf Probe und in der Besoldungsgruppe A6 bis A9 die komplette Kostenübernahme für die Private Versicherung beantragen und bekommen diese auch.

Wäre für mich ansonsten gar nicht machbar die Kosten für mich und 3 Kinder vom Elterngeld zu tragen.
Allerdings bin ich in der Verwaltung und keine Lehrerin. Die Regeln sollten auf Landesebene ja aber gleich sein...

LG Sarah

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Hallo!
Ich bin Lehrerin in RLP. Du bekommst als Beamtin ganz normal 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt dein "Gehalt" weiter. Da spielt es keine Rolle, ob auf Probe oder auf Lebenszeit. (So wurde es mir versichert).

Ich bin nur mal gespannt: Mein Mutterschutz beginnt am 28.10. und zum 29.10. soll ich auf Lebenszeit verbeamtet werden. Angeblich kein Problem. Wir werden es sehen...;-)

Ich bleibe auch nur 1 Jahr zuhause und jeder geht davon aus, dass ich wieder an meine Schule komme...aber eine Garantie bekommt man natürlich nicht. Da meine Stelle aber von einer Vertretungslehrerin übernommen wird, hoffe ich einfach mal! :-)

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Hallo, ich bin Beamtin aus Nds und habe 2011 mein 2.Kind auch während der Probezeit bekommen.

Die 14 Wochen Mutterschutz verkürzen deine Probezeit.
Du bekommst 31 Euro Zuschuss zur Krankenversicherung, was in etwa dem Beitrag von 20 Prozent PKV für dein Kind entspricht. Also kann man sagen, ja, dein Beitrag ist ganz normal weiter zu zahlen.
Möchtest du danach Teilzeit arbeiten,macht es Sinn,diese auch als Teilzeit in Elternzeit zu beantragen, da du dann weiter die 31 Euro bekommst.

Zur Schulgarantie: Meine zuständige Landesschulbehörde ist in Braunschweig. Hier ist es so, dass Lehrer an IGS und Gymnasium an ihre Schulen zurückkommen, an Grundschulen eher nicht. Allerdings kann man ja auch abgeordnet werden innerhalb der Stadt o des Landkreises, das ist mir zum Beispiel passiert, weil meine Schule dann überversorgt war. Ist dann normalerweise für ein Jahr, danach ist man wieder an seiner Stammschule.

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1. Du bekommst kein Mutterschaftsgeld, deine Besoldung wird weiter gezahlt

2. Ja die Versicherung bleibt gleich. Aber informier Dich wegen dem Zuschuss (31€) und ob es noch weitere Hilfen gibt. In NRW wird auf Antrag der Beitrag zur Krankenversicherung (Basistarif) komplett erstattet. Zudem gibt es einen Babybonus zur Geburt (in NRW, ca 120€)