Minijob-bezahlt nach Stunden!Rechtens???

Hallo,ich brauche eure Hilfe: Arbeite seit vielen Jahren nebenbei auf 400 € Basis in der Amb. Pflege.Da ich studiere teile ich mir meine Dienste spontan & individuell ein so dass ich manche Monate sehr viel arbeiten gehen und mir Überstünden aufschreibe und in anderen Monaten arbeiten ich nur ein paar Stunden.Bezahlt werde ich IMMER schon nach Stunde-jetzt mein großes Problem: habe in den ganzen Jahren nie einen Vertrag erhalten und bin laut AG "Freiberuflich" dort tätig?! Hää...fühle mich völlig veräppelt,da ich doch ganz normale Minijobberin bin und ich somit gewisse Rechte habe oder?!Habe weder Urlaubsanspruch,noch erhalte ich Urlaubs-Weihnachtsgeld,wenn ich krank bin erhalte ich keinen Cent....und was ist nun mit dem gesetzl. Mutterschutzregelungen 6 Wochen vor Geburt & 8 danach?!Erhalte ich dann etwa auch keinen Cent?!Fühle mich echt verar...und bin wütend...wer kennt sich aus?!

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Bei Mini Jobs IMMER einen Vertrag geben lassen!!!! Wenn du darauf bestehst, muss dein AG dir einen aushändigen!

Ich hatte mit Mini Job auch mal so n Theater....
dir steht anteilig Urlaub und auch ganz normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Alles andere ist nicht rechtens!!!!!
Ich bekam damals alles nachgezahlt und daraufhin die Kündigung mit den Worten "Wir wollen lieber eine, die nicht alles bezahlt haben will"

....ja, bitte! Ich lass mich nicht verarschen.

Und du bitte auch nicht!

Bezüglich Mutterschutz weiß ich es grad nicht, aber ich meine, dass du auch dann dein Geld bekommst. Zur Not hilft der weg zum Arbeitsrechtler!

Alles Gute #klee

#winke

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Huhu, das war bei mir genauso. Ärgerlich, denn es kann ja mal vorkommen dass man krank wird.

Bekommst du Lohnabrechnungen? Die musst du bei bei deiner KK einreichen. Wenn du ein Jahr durchgehend gearbeitet hast, bekommst du Mutterschaftsgeld wie ein normaler AG und kannst ganz entspannt 6 Wochen vorher in MuSchu gehen. Dass du keinen AV hast ist nicht schlimm, wichtig ist eine monatliche Anrechnung.

Ansonsten kannst du leider nix machen. Außer deinen AG drauf ansprechen, ob du nicht einen richtigen AV bekommst. Dann hast du Urlaubsanspruch und kannst ganz normal krank werden.

Es gibt eine Broschüre vom Ministerium für Familie. Da hatte ich die Info her.

LGr

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Danke :) Monatliche Abrechnungen habe ich und ich bin da ca seit 6 Jahren mittlerweile nebenbei,also habe ich definitiv 12 Monate dort durch gearbeitet.

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Dann hast du auf jeden Fall die gesamte Muschu Zeit Anspruch

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Auch Minijobs sind normale Arbeitsverhältnisse. Das heißt, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, dann gilt der mündliche Vertrag. Den kannst du nachweisen durch die Gehaltszahlungen, die du in der Vergangenheit erhalten hast.

Wenn du deine Schwangerschaft bekanntgegeben hast, genießt du auch im Minijob den Kündigungsschutz und die Gehaltsfortzahlung im Fall von Beschäftigungsverboten, usw. Natürlich gibt es auch die Mutterschutzfristen.

Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es im Minijob ohnehin auch ohne Schwangerschaft. Wenn der AG nicht zahlen will, ist es unkompliziert und schnell, wenn du das beim Arbeitsgericht einklagst. Auch ohne schriftlichen Vertrag kein Problem.

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Also erstmal vorweg, hast du ein Vertrag als Freiberufler? Wer hat bisher Krankenkassenanteil usw. für dich bezahlt?

Rechtlich sieht es bei einem Minijob was heute ja bis 450 € geht so aus:

Urlaubsanspruch:

Besteht vertraglich keine Regelung greift das Bundesurlaubsgesetz. Bei einer 6 Tage Woche wären das 24 Tage Urlaub, bei einer 5 Tage Woche 20 Tage Urlaub .

Dabei hast du Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung an Feiertagen ( nur wenn an diesem Tag hätte gearbeitet werden müssen )

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:

Bei einem Arbeitsunfall auf jedenfall,
Wenn dein Kind krank ist und du keiner Krankenkasse angehörts NEIN.
Das gilt auch für die ganz normale Krankheit. Bist du nicht einer Versicherung angehörig siehst du keinen cent.

Aber meistens bist du ja versichert, über den Mann, Eltern usw. daher hast du auch hier einen Anspruch auf Krankenfortzahlung, aber nur Anteilig.

Mutterschutz:

Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit
Gleiche Rechte wie Vollzeitbeschäftigte

Wäre ich in deiner Situation würde ich ein Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen. Informiere dich zuvor genau über deine Rechte und auch Pflichten. Erst dann kannst du im Gespräch den Druck erhöhen und deine Rechte auftischen. Sollten Sie darauf hin nicht reagieren drohe mit deinem Anwalt oder meinetwegen auch mit den Behörden wegen Schwarzarbeit.

Das hört sich schwer nach ich hab dich nicht angemeldet aus.

Viel Glück.

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Was hat die Entgeltfortzahlung mit einem Arbeitsunfall zu tun???? Diese Aussage ist grob falsch. Die Entgeltfortzahlung ergibt sich aus Paragraph 3 des EFZG und ist von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses abhängig (nach 4 Wochen besteht Anspruch). Unabhängig ist dabei ob es sich um einen Minijob handelt oder ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Bei einem Arbeitsunfall zahlt die BG auch erst nach dem Ende der regulären EFZ (6 Wochen) Verletztengeld. (Zu den Voraussetzungen siehe SGB VII). Bei der KV kommt es auf den Versicherungsstatus an ob Anspruch auf Krankengeld besteht oder nicht. Urlaubsanspruch besteht ohne speziellere Regelungen im Arbeitsvertrag wie gesetzlich vorgeschrieben (BUrlG). Das Problem ist, wenn ein Arbeitsvertrag nur mündlich geschlossen wurde bestehen die Ansprüche zwar grds auch, aber derjenige der einen Anspruch geltend machen will muss das bestehen des Vertrages auch beweisen was schwierig wird wenn es das Geld immer bar gab, sprich keine Abrechnungen vorhanden sind. Als Student kann man grds auch arbeiten wenn man an Gewerbe angemeldet hat und entsprechend darauf freiberuflich arbeitet. Am besten wäre natürlich man kann die Abrechnungen vorweisen oder man hat Zeugen. Sollte der AG die Zahlung verweigern hilft nur der Weg über das Arbeitsgericht.

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Danke danke erstmal an euch alle :) Ich glaube wirklich dass die mich da seit Jahren ordentlich verar...dann muss ich da wohl jetzt ernsthaft rechtliche Wege einschlagen da in mehreren Gesprächen von Seiten des AG immer nur die Aussage kam:"Das läuft bei uns schon immer so,Minijobber bekommen keinen Vertrag und haben keine Anspruch auf irgendwas" Abrechnungen bekomme ich monatlich also habe ich ja somit was in der Hand ne?!Aber wohin jetzt?! Anwalt?!Arbeitsgericht?!Habe keine Rechtsschutzversicherungen deshalb muss ich wohl erstmal alle Kosten selber tragen :( Möchte einfach nur fair behandelt werden und vor-und nach der Geburt das Geld erhalten was mir zusteht

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