Hallo
Ich gehe seit Ende Juni wieder arbeiten, davor war ich 12 Monate in Elternzeit... Jetzt bin ich in der 6. ssw, wir freuen uns riesig ????
Aber nun zu meiner Frage...
Meine FA möchte mir das Beschäftigungsverbot geben, aber wieviel Geld bekomme ich dann? Ich war ja keine 3 Monate arbeiten. Wie wird die Elternzeit berechnet?
Danke für eure Antwort
Beschäftigungsverbot kurz nach der Elternzeit
im BV bekommst du dein Gehalt weiter. Daraus wird dann auch das Elterngeld berechnet. Die letzten 12 Monate VOR deinem Mutterschutz von Kind nr. 2 (Elternzeit und Mutterschutz von Kind nr 1 fallen bei der berechnung raus) dh. du bekommst das gleiche Elterngeld das du auch von dem 1. Kind bekommen hast.
Also muss ich keine vollen 3 Monate gearbeitet haben um mein volles Gehalt im BV zu bekommen?
Wer hat dir diese 3 Monatsfrist genannt? Hab ich ja noch nie gehört
Hallo :)
Ich weiß leider auch nicht wie das ausgerechnet wird, vielleicht von dem was du vorher verdient hast oder von dem was deine Kollegen verdienen.
Bei mir konnte man nichts von vorher ausrechnen da ich erst dort angefangen habe zu arbeiten
Lg coco 21+1