wer kennt sich mit kitaplätzen aus?

Ich bin so wütend.ich wohne im kreis unna.genauer gesagt im Stadtteil bergkamen.bergkamen bietet 0 (in worten NULL) u2 plätze an.alle anderen stadtteile bieten u2 plätze an.mein mann und ich also zu allen kitaplätzen hin die das anbieten,und jeder sagt wir nehmen nur kinder aus unserm stadtteil auf. Aber auch die leute aus bergkamen haben einen rechtlichen anspruch auf einen u2 kitaplatz ,wenn er denn benötigt wird.tagesmutter wollen wir aus verschiedenen Gründen nicht. Tja und nun?wenn der stadtteil in demman wohnt keine Plätze anbietet,ist man doch auf andere stadtteile angewiesen.und auf einen kitaplatz haben alle ein recht. Ich bin so scheisse sauer auf diesen ach so "sozialen" staat Deutschland, die ja soooo viel für junge Familien machen wollen.wo denn?es werden einem überall steine in den weg gelegt

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Ich befürchte euer Problem wird sein dass ihr einen Rechtsanspruch auf Betreuung - in einer Kita oder bei einer Tagesmutter - habt. Wenn ihr eine Tagesmutter ablehnt dürfte es schwierig werden den Anspruch durchzusetzen.

Vielleicht findest du hier ein paar Tipps: http://www.t-online.de/eltern/kleinkind/id_59633726/kita-platz-einklagen-das-muessen-eltern-wissen.html

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Alle kita-leitungen haben uns gesagt, jedes kind in deutschland hat einen rechtlichen anspruch auf einen KITA-platz. Und das die nur Kinder aus ihren stadtteilen annehmen,hat mit den Kindergärten nichts zu tun,sondern es sind die kommunen,sprich die jugenämter die es einem so schwer machen.

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Das ist meines Wissens nicht richtig. Du hast Anspruch auf U2-Betreuung, aber nicht auf einen Kitaplatz. Uns hat man beim JA damals erklärt, dass man noch nicht mal Anspruch auf Vollzeitbetreuung hat sondern ggf. nur Stunden bei einer Tagesmutter. Das ist nicht schön, was das JA auch weiß, aber leider können die auch keine Kitas backen.

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Ruf doch mal bei deinem zuständigen Jugendamt an... Da müsste es eine Stelle geben, die für Kindergärten zuständig sind! Vielleicht können die weiterhelfen...

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Ja ist schon alles passiert.habe alle jugenämter angerufen, die aussage ist immer diesselbe: das problem ist uns bekannt,was bergkamen da macht ist ein witz.und es schon viele familien sich nen kitaplatz eingeklagt haben. Das immer alles so weit kommen muss,macht mich einfach nur wütend

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Das ist echt unschön... Da würde ich mich auch sehr ärgern... Und heißt das jetzt, dass ihr euch nen Rechtsanwalt nehmen müsst? Das ist echt schlimm...

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Hallo.

Und weil es ja für jeden diesen Anspruch gibt, wird dann das Betreuungsgeld gestrichen. Wenn ich sage jeder hat einen Anspruch, muss das auch gegeben sein.

Ich bin froh in bayern zu wohnen und noch(!) betreuungsgeld zu bekommen. Bei uns gibt es nämlich auch keine Kiraplätze u2.

Hoffe ihr findet bald eine lösung.

Lg

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Was genau sind denn eure Beweggründe gegen eine Tagesmutter?

Und hast du mal spezifisch gefragt, ob sie wirklich Kitaanspruch meinen oder Betreuungsanspruch? Viele sind in ihrer Wortwahl ja nicht so genau und verwenden eben das gängige, meinen aber das andere.

Ich weiß ja nicht, ob es bei euch irgendwelche Sonderregelungen gibt, aber eigentlich gibt es ab 1 Jahr einen Betreuungsanspruch (halbtags), dieser kann aber auch von einer Tagesmutter erfüllt werden. Es gibt dann noch so Punkte, dass die Entfernung zur Betreuung zumutbar ist usw. Das könnte widerum der Grund sein, weshalb die Plätze den Kindern aus den jeweiligen Stadtteilen vorbehalten ist. Ich wünschte, das gäbe es hier auch... aber das ist ein anderes Thema.

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Hallo Frischli,
Die Aussage meiner Kollegen ist so leider nicht korrekt!
Seit dem 1.8.2013 haben Kinder schon ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Sprich dazu zählen auch Tagesmütter.
Was spricht denn gegen eine Tagesmutter?
Für die Kleinen ist anfänglich eine Tagesmutter manchmal sogar besser. Engere Bindung, weniger Kinder und mehr Flexibilität.
Ganz liebe Grüße

Natalie

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Im Gesetz heißt es das man einen Anspruch auf eine Kindertagespflege oder einen Kita-Platz hat.

Also es ist dort nicht genau geregelt das man einen Kitaplatz bekommt.

Bei uns im Ort ist es so geregelt das man eine Tagesmutter vermittelt bekommt wenn man keinen Kitaplatz bekommt.

Wenn einem das nicht passt hat man eben Pech gehabt. Die Kommune kommt aber ihrer Pflicht nach.

Und es ist durchaus üblich das Kinder aus dem Bezirk bevorzugt werden.

Ich weiß nur nicht wie es sich verhält wenn man evangelisch ist oder gar nicht in der Kirche und nur in einem katholische Kita etwas frei ist.

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Hi,

ehrlich gesagt frage ich mich, warum man denn die Tagesmutter mit kleiner Gruppe von max. 5 Kindern, oftmals flexiblen Zeiten, familiärer Atmosphäre ablehnt, wenn dagegen eine Kita mit überfüllten U3 Gruppen, oftmals unterbesetztem Personal (Betreuungsschlüssel ist meiner Meinung nach auch in U3 Gruppen zu niedrig) steht...ist für mich unbegreiflich. Ich bin selbst Tagesmutter und kann es nur empfehlen Kinder wenigstens, bei den gegebenen Kitabedingungen, bis zwei oder sogar drei Jahren eher dort betreuen zu lassen. Habt ihr euch denn Tagesmütter schon mal angesehen?

Lg Sternchen

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Ich habe daeigentlich urch und kann dich sehr gut verstehen.

Laut Paragraph 24 SGB VIII steht ab dem 01.08.13 für jedes Kind ab einem Jahr ein gesetzlich gewahrleisteter Anspruch auf eine Kita oder Tagespflege zu.

Sprich wenn du keinen kitaplatz in deiner Gemeinde bei U2 angeboten bekommst und du keine Tagespflege möchtest kann dich dein Stadtteil auch nicht unterstützen was die Betreuungskosten in einer anderen Stadt angeht.
Das müsstest ihr dann privat zahlen und das dürfte nicht wenig sein.

Dann richtet sich auch der Anspruch auf die individuellen Bedürfnisse eures Jobes.

Das JA ist eigentlich nicht für die vergabe von kita Plätzen zuständig, sondern die Stadt, die ist auch dafür zuständig das sie keine U2 Krippenplätze anbietet.
An die must du dich wenden.

Wenn dir die Stadt weder Krippe noch Tagespflege anbieten kann, kannst du sie auf Schadensersatz verklagen, da du ja auf dein Gehalt angewiesen bist und aufgrund dessen nicht arbeiten kannst.

Wenn du aber das Angebot einer Tagesmutter nicht in anspruch nehmt, weiß ich nicht wie es Rechtlich ist.

Rechtsanspruch heißt nicht gleich, dass euch ein platz in einer Krippe frei gehalten wird oder bekommt.

wieso guckst du dir nicht mal paar Tagesmütter an? Es gibt auch sehr gute und können besser auf dein kind eingehen als 2 Erzieher auf 12-15 kinder verteilt.

Viel gluck und lass dich nicht unterkriegen

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Hallo Frischli,

ich weiß, dass du das jetzt nicht wirklich hören möchtest - nur dagegen ankommen werdet ihr nicht.

Ich selbst leite eine Kita...
Euer Rechtsanspruch besteht für eine Betreuung ab 1 Jahr, und da ihr in eurem Wohnraum nur eine Tagesmutter habt, könnt ihr von dem sogenannten "Wunsch- und Wahlrecht" keinen Gebrauch machen. Wenn ihr euren Spatz betreut wissen wollt, müsst ihr die Tagesmutter nehmen. Ich weiß wie blöd das ist, aber auf gut deutsch hat sich das Amt gekümmert und kann euch einen Platz bieten.

Sorry, hätte dir wirklich gern was schöneres gesagt :-(

Liebe Grüße Isabel