Vor Ende der Elternzeit erneut schwanger...

Hallo Zusammen!

Bin im Moment noch in Elternzeit, diese endet am 01. Oktober und ich würde ab dem 02. Oktober wieder für 25 Stunden arbeiten gehen, wobei ich meinen Teilzeitvertrag noch nicht unterschrieben habe.

Jetzt habe ich vorhin einen positien SS-Test in den Händen gehalten und bin schon etwas durch den Wind, denn so war das Ganze eigentlich nicht geplant - ein gutes halbes Jahr zu früh... Aber es ist wie es ist...
Jetzt bin ich mir natürlich etwas unschlüssig darüber, ob ich es meinem Chef noch vor Vertragsabschluß erzählen soll... Zudem, wie errechnet sich dann das Elterngeld für den kommenden Krümel?

Kann mir da vielleicht jemand diesbezüglich weiterhelfen?

Wäre sehr lieb von Euch... :-D

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Erstmal herzlichen Glückwunsch.
Hast du denn schon einen termin zur Vertragsänderung? Ich würde erst Vertrag machen. Du warstest ja sicher eh die 12 wochen ab bis du es Chef sagst oder?
Elterngeldberechnung kenn ich mich nicht aus aber denk schon das die Teilzeitmonate dann mit angerechnet werden.

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Danke... :-)

Bin mir noch nicht sicher, ob ich abwarte - wäre meinem Chef gegenüber nicht ganz so fair, da wir im Moment eh sehr regen Personalwechsel haben...

Bin da einfach im Zwiespalt - zumal wir mit Blut arbeiten...

Trotzdem Danke für Deine Meinung...

LG

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Wie ist das denn wenn bekannt ist das du schwanger bist, bekommst Du BV oder einfach andere Tätigkeiten?

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Wie weit bist du denn? Wenn es irgendwie geht würde ich die Monate nicht Teilzeit sondern Vollzeit arbeiten (so lautet doch vermutlich dein aktueller Vertrag, oder)? Dann ist das Elterngeld höher.
Es zählt ja dein Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz. Und wenn du jetzt in Elternzeit ohne Elterngeld evtl. warst, dann würde das ja sonst deutlich geringer sein.

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Hallo...

Bin jetzt aktuell 5+1... Noch recht früh, ich weiß...
Vollzeit geht gar nicht bzw. mag ich gar nicht - möchte schon noch was von meiner Motte mitbekommen...

Werden das wohl doch mal auf uns zukommen lassen müssen bzw. mal auf der Elterngeldstelle anfragen wie das gehandhabt wird...

Trotzdem lieben Dank für Deine Antwort... :)

LG

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Soweit ich weiß bekommst du wenn du in der Ez schwanger wirst das gleiche Geld wie beim ersten. Frag doch bei der Eltern stelle nach und erkläre deine Situation .

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Das ist definitiv falsch, denn es sagt ja nichts darüber aus, wieviel Abstand die Kinder haben und bei einem Abstand über ca. 14 Monte gibt es nicht das gleiche Geld (wobei es dann eh immer mehr gibt durch den Geschwisterbonus!).

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Hallo,

wie lange warst du in Elternzeit? Wenn es nur zwölf Monate waren, werden alle deine TZ Monate angerechnet, sind das bspweise sieben Monate, werden die fehlenden fünf Monate aus der Zeit vor der ersten Geburt herangezogen, was von Vorteil ist.

Solltest du bereits länger in Elternzeit ohne Erwerb sein, hast du leider Nullmonate dabei, die natürlich deutlich weniger Elterngeld im 12 Monatsschnitt bedeuten.

LG

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Hallo...

Bin aktuell noch bis 01. Oktober in Elternzeit - dann sind es 12 Monate...

Danke für Deine Antwort - hilft ein bisschen weiter... ;)

LG

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Bei der Berechnung zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt. Elternzeit ausgenommen. Also die Monate nach Ende Elternzeit bis ET und der Rest wird mit den letzten Monaten vor der ersten Elternzeit aufgefüllt.

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"Bei der Berechnung zählen die letzten 12 Monate vor der Geburt. Elternzeit ausgenommen. "
Falsch, nur Elterngeldbezug ausgenommen, Elternzeit zählt mit!

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Hi,

also ich hatte das ähnlich.

Wenn du länger als 12 Monate in Elternzeit warst, wird dein Elterngeld von den kommenden Monaten Erwerbstätigkeit berechnet. Bei 25 Stunden pro Woche, wird das vermutlich nur der Mindestsatz von 300 € plus Geschwisterbonus sein.

Ich war 4 Monate Vollzeit arbeiten und hatte 340 € ungefähr.

Wenn du nur ein Jahr in Elternzeit warst, wird es berechnet von Oktober 15 - April 16 (wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe bei deinem VET), dass sind 7 Monate und die restlichen 5 Monate werden von dem Einkommen von vor der ersten Schwangerschaft berechnet. Bzw. dann wenn du länger als 12 Monate in Elternzeit warst, dann nur der Durchschnitt der 7 Monate bis April.

Ist ne Rechensache, ob sich Vollzeit arbeiten rentiert. Ich hatte noch ewig Resturlaub, von daher musste ich zwischen den zwei Elternzeiten nicht wirklich viel arbeiten gehen.

Alles Gute

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Hallo Mama.11.13,

lieben Dank für Deine Antwort - hat mir schon gut weitergeholfen... :-)

Vollzeit arbeiten mag ich ehrlich gesagt nicht, da meine Motte im Oktober jetzt erst 1 Jahr alt wird. Sie wird zwar von den Oma's betreut, aber ich möchte schon auch noch was von meinem Kind haben, zumal ich im Schichtdienst arbeite... :-(

Hab zwar noch ein Kleingewerbe als Nebenjob, aber das wirft halt nicht gar so viel ab, dass wir das irgendwie ausgleichen könnten. Aber naja, Geld ist ja nicht alles - kriegen das schon irgendwie hin...

Danke nochmal und einen schönen Abend noch...

LG

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OK, du hast ein Nebengewerbe, dann bringt dir Vollzeit arbeiten auch gar nichts.
Kind kommt ja in 2016, in 2015 hast du Elterngeld bezogen, 2014 z.T. auch, somit zählt das Jahr 2013 für die Berechnung des Elterngeldes als Grundlage.