2 Jahre Elternzeit beantragen, aber nach 1 Jahr arbeiten gehn. Welcher Sinn steckt dahinter?

Ich habe schon paar mal gehört, dass man z.B. 2 Jahre Elternzeit beantragt, aber nach 1 Jahr in Teilzeit wieder arbeiten geht. Keiner kann mir sagen welchen genauen Sinn das hat. Wisst ihr es? Bevor ich die Personalabteilung aufwühle frag ich lieber hier mal nach ;-)

LG Schlumpfi mit Mausi unterm Herzen #herzlich

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Huhu:) hab das sogar mit 3 Jahren gemacht und bin nach einem jahr wieder arbeiten gegangen! Steuerberaterin hat mir dazu geraten wegen der Rente . Die Zeit wird dann angerechnet für deine Rente .. Aber man darf Max. 30 Std wöchentlich arbeiten

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Ich plane nach einem Jahr wieder in Teilzeit (24Std/Wo) arbeiten zu gehen. Mal angenommen es wäre irgendwas das ich nicht nach dem Jahr gehen kann, kann ich dann einfach weiter zu Hause bleiben??? Klar ohne Geld, aber wäre das möglich und vielleicht auch bissl der Hintergrund?

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ersteinmal hast du Kündigungsschutz während der Elternzeit, dann sind die ersten 2 Jahre bindend, d.h. du kannst nach 1 Jahr wieder arbeiten, wenn der AG zustimmtt, aber nicht andersrum, sprich du kannst nicht 1 Jahr Elternzeit beantragen und dann sagen ich verlängere. Das könntest du nur nach 2 Jahren, wenn du noch das 3. nehmen möchtest.

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Also wenn du nur ein Jahr elternzeit nimmst und dann merkst, ach mist, aus welchen Gründen auch immer will ich lieber ein weiteres Jahr zu Hause bleiben geht das nicht so einfach nur mit Einwilligung des Arbeitgebers und die meisten machen das nicht.

Nach der Elternzeit hat man nur Anrecht auf seine alte Stelle die häufig ja Vollzeit war, während der Elternzeit hat man unter bestimmten Vorraussetzungen bei der Firma ein Anrecht auf Teilzeit, das kann der Arbeitgeber nicht so leicht ablehnen.

Weiterhin hast du während der Elternzeit kündigungsschutz.

Nur wenn du 2 Jahre Elternzeit nimmst hast du anrecht auf das dritte Jahr Elternzeit was man, glaube ich, bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen kann.

Mehr Vorteile fallen mir gerade nicht ein.

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"Nur wenn du 2 Jahre Elternzeit nimmst hast du anrecht auf das dritte Jahr Elternzeit was man, glaube ich, bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen kann."
DAs stimmt nicht, auf das 3. Jahr hast du immer Anspruch, kannst es aber erst nach dem 2. Geburtstag nehmen!

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Der Sinn oder dein Vorteil darin wäre, dass du zum Beispiel in der Zeit auch nicht gekündigt werden darfst. Und bekommst du im 2. Jahr dein 2. Kind, wird dein Elterngeld anhand des Gehalts vor der Elternzeit berechnet (meist hat man da ja Vollzieht gearbeitet ), die bis zu 30 Std in der Elternzeit, in denen du ja weniger verdienst, werden nicht mit angerechnet.

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Das stimmt leider nicht. Ich arbeite in Elternteilzeit und mein neues Elterngeld wird nach dem Teilzeitgehalt berechnet.

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Das stimmt nicht, es wird nur Elterngeldbezug ausgeklammert, Elternzeit hat darauf keine Auswirkung!

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Ich reihe mich hier mal ein. Wenn ich 2 jahre beantrage und nach einem Jahr dann in Teilzeit arbeiten möchte, muss der Arbeitgeber dann zustimmen? Oder kann er auch sagen, dass ich 2 jahre beantragt habe und er nun noch keine Arbeit für mich hat?

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Wenn man privat versichert ist, zB als Beamtin, erhält man während der Elternzeit (auch über 2 oder 3 Jahre) eine (geringe) finanzielle Unterstützung zur Krankenversicherung, da diese ja weiter voll gezahlt werden muss.

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Ich hab drei Jahre Elternzeit und arbeite seit dem 1. Geburtstag meines Sohnes in Elternteilzeit.

Vorteile:
- Ich bin unkündbar.

- Ich kündige meine Eltern(teil)zeit pünktlich zu Beginn des Mutterschutzes für Nr. 2 und bekomme somit im Mutterschutz nochmal mein altes Vollzeitgehalt.

- Mein Vollzeitvertrag ist nicht verloren, sondern ruht nur.

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In dem Fall berechnet sich der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aber nur nach dem Gehalt in Elternteilzeit und nicht nach Vollzeit: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=162896

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Das schrieb mir die Elterngeldstelle zu dem Thema:

Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger sind, können aber die laufende Elternzeit aufgrund der neu einsetzenden Mutterschutzfristen (Beginn sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) vorzeitig beenden, ohne dass der Arbeitgeber zustimmt. In diesem Fall ist es erforderlich, dass die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig schriftlich mitteilt. (§ 16 Abs. 3 Satz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)).

Eine Frist zur vorzeitigen Beendigung von Elternzeit aufgrund neuer Mutterschutzfristen gibt es nicht. Die vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich auch noch in der Mutterschutzfrist möglich. Eine rückwirkende Beendigung der Elternzeit ist allerdings nicht vorgesehen. Die Elternzeit kann also frühestens enden, wenn die Mitteilung dem Arbeitgeber zugegangen ist.

Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis in der Schutzfrist in vollem Umfang wieder auflebt. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitsentgeltes, das die Arbeitnehmerin nach Beendigung der Elternzeit wieder verdient hätte, wenn Sie sich nicht in der neuen Mutterschutzfrist befinden würde.

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IN Elternzeit hat man Kündigungsschutz, man hat Anspruch in vielen Firmen und es kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden und nicht aus betrieblichen.

Die Frist zur Beantragung beträgt nur 7 Wochen, nicht 3 Monate,

man kann die Elternzeit zum erneuten Mutterschutz beenden und bekommt den Vollzeit-AG-Zuschuss
und man hat nach Ende der Elternzeit Anspruch auf den alten Vertrag, außerdem kann man in Elternzeit oft weniger Stunden arbeiten, als außerhalb.
Ich denke, das sind genügend Gründe für Teilzeit in Elternzeit!

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Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen und arbeite geringfügig in der alten Firma. Ich bin wegen der Elternteit trotz 450€ Job selbst krankenversichert und muss zu meinem Mann nicht in die Private.

Mein Mutterschutz beginnt bevor meine 1. Elternzeit endet somit bin ich weitere 3 Jahre selbst Versichert.

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Coole Infos, danke euch allen.. <3