Elterngeld für zweites Kind! Wer kann mir helfen?

Hallo ihr Lieben,

so ein bisschen habe ich mich durch den ganzen Bürokratiedschungel gewühlt und bin jetzt beim Thema Elterngeld angelangt! Vielleicht kennt der ein oder andere sich aus, oder ist in der selben Situation wie wir?

Im August 2013 wurde mein 1. Sohn geboren, für den ich 3 Jahre EZ beantragt habe. Ich habe davor Vollzeit gearbeitet und mir das Elterngeld auf 2 Jahre ausbezahlen lassen.

Ich bin nun in der 28.SSW und unser Baby wird im November 2015 das Licht der Welt erblicken.

Wieviel Elterngeld steht uns zu? Nur der Mindestsatz? Ich war in der Elternzeit nicht erwerbstätig!

Über Mutterschutz, Geschwisterbonus etc. weiß ich schon Bescheid. Wer bringt mir etwas Klarheit?

Liebe Grüße :D

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Leider nur der Mindestsatz

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Ja, leider nur der Mindestsatz. Zzgl. den Geschwisterbonus bis August 2016.

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Mindestsatz.
man Rechnet : Die letzten 12 Monate VOR deinem jetzigen Mutterschutz. Zeiten in denen man da auch in Mutterschutz oder Elternzeit war wird einfach ausgeklammert.

Übrigens hast du deine Elternzeit rechtzeitig gekündigt? Weil Mutterschutzgeld kannst du wieder bekomme nfür die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt - muss dein AG auch wieder aufstocken :) Also noch flott deine Elternzeit kündigen für den ersten Sohn und gleichzeitig über Mutterschutz und neue Elternzeit informieren

LG

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Das mit dem MuSchu weiß ich ????!

Danke

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Gerne :) hab hier erst letztens eine gehabt die es nicht gewusst hat und dann schon im Muschu war als es ihr auffiel. Deswegen nochmal der Hinweis. Schöne SS

Cogori mit Bamm-Bamm (18 Monate) an der Hand und Pebbles (27+6) im Bauch

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Huhu. Bin in der selben Situation. September 2013 Geburt Tochter für 2 Jahre Elternzeit mit gesplitteten Elterngeld und bin jetzt ab morgen 39.SSW. leider gibts nur den Mindestsatz + Geschwisterbonus = 375€.

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Bist du dir sicher, dass du nur den Mindestsatz bekommst? Wenn du nicht gesplittet hättest, hättest du ja bis September 2014 Elterngeld bekommen und dein Mutterschutz vom 2. Baby ist im Juli angefangen. Dazwischen liegen keine 12 Monate, sondern nur 9 Monate. Also müssten 3 Monate von vor dem Mutterschutz vom 1. Baby zählen.

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Hat mir die Frau von der Schwangerenberatung gesagt. Hatte extra meinen Elterngeldbescheid mit. Mach jetz mal den Onlinerechner. Vielleicht kommt ja da was anderes raus. Danke für die Info.

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Huiii wie soll ich das nun nur verständlich erklären. Also Aug. 2013 - Aug 2015 hast du nun Elterngeld bekommen. Nun wären ca 1,5 Monate ohne Einkommen (sept. Und halber okt) bevor der Mutterschutz fürs 2. Kind losgeht.
Diese 1,5 Monate gelten ohne Einkommen!
Zu diesen 1,5 Monaten werden nun 10.5 Monate VoR der ersten Elternzeit genommen und daraus wird dein Elterngeld für das 2. Kind errechnet.

konntest du es verstehen :-D

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Hallo.

Das stimmt so meiner Meinung nach nicht wie du geschrieben hast. Es werden die 12 Monate nach dem ersten Kind gerechnet. Danach hat sie ja noch fast 2 Jahre ohne Einkommen. Es wäre nur bei viel kürzerem Abstand so das einem was vor der ersten Geburt angerechnet wird. Also alles was in den 14 Monaten nach der ersten Geburtstag auf die Welt kommt. Danach wird jeder Monat der drüber ist mit 0 angerechnet. Das hat mir dem Bezug von ein oder zwei Jahren gar nix zu tun. Bsp. Unser erster kam Mai 14 das zweite März 16 bei mir werden 3 Monate vor der ersten Geburt angerechnet. Aber selbst so bekomme ich nur den Mindestsatz.

Genauso wie die te. Mindestsatz und geschwisterbonus, den aber auch nur bis zum 3.Geburtstag des ersten Kindes.

Liebe grüße

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Das ist leider nicht richtig. Es zählt nur das erste Jahr der Elternzeit, was nicht hinzugezogen wird in der Berechnung. Die Splitting des Elterngeldes auf zwei Jahre macht da keinen Unterschied.

LG

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Der Mindestsatz, da zwischen Elterngeldbezug (nur ein Jahr!) und Mutterschutz mehr als 12 Monate ohne Einkommen liegen!