Hallo,
ich bräuchte mal bitte euren Rat...
Ich habe vor ca einem Jahr meine normale Arbeit auf 75% verkürzt, weil ich wegen einem Krankheitsfall im elterlichen Betrieb helfen musste. Dort wurde ich auf Minijobbasis für 350€ im Monat angemeldet und bezahlt.
Bekomme ich für diesen Minijob Mutterschutzgeld, also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt?
Man mag es kaum glauben der Steuerberater meines Vaters kann es mir leider nicht beantworten....
Weitere Frage: wird dieses Geld aus dem Minijob in der Elterngeldberechnung berücksichtigt?
Ich danke euch sehr für eure Antworten!
Lg Lisa
Mutterschutz im Minijob
du hast zwei Arbeitsverhältnisse, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf 75% und einen Minijob für 350 Euro.
Beide Arbeitsverhältnisse werden beim Mutterschutzgeld und beim Elterngeld berücksichtigt.
Es gilt aber auch das Mutterschutzgesetz für beide Arbeitsverhältnisse, was z.B. die zulässige Höchstarbeitszeit von 8,5 Std. täglich angeht.
Das heißt, du darfst in beiden Arbeitsverhältnissen zusammengenommen nicht länger as 8,5 Std täglich und 90 stunden in der Doppelwoche nicht überschreiten.
Und du musst einen freien Tag haben.
Da für das Mutterschaftsgeld deine Krankenkasse zuständig ist, kannst du dich dort erkundigen.
Was den Elterngeldantrag betrifft, müssen beide Einkommen in einem gemeinsamen Antrag aufgeführt werden.
Danke für deine Antwort.
Ich bin seit der 12. SSW im Beschäftigungsverbot, davor habe ich aber auch nicht mehr als die von dir angegebene Stundenzahl gearbeitet.
In meiner " richtigen Arbeit " bin ich über die Barmer versichert.
In meinem Minijob über die Knappschaft.
Zahlen will im Mutterschutz für meinen Minijob nun keiner, obwohl dieser weder befristet war noch gekündigt wurde....
Es kann doch nicht sein dass der Steuerberater der sich um die Löhne kümmert nicht weiß was zu tun ist, oder?
Diese beiden Bestätigungen über den Beginn des Mutterschutzes habe ich an beide Betriebe und beide KK abgegeben.
Hätte ich mich sonst noch um was kümmern müssen?
Vielen Dank....
Nein, du hast alles richtig gemacht.
Bzw. musst du beiden AG berichten, dass es zwei AG gibt, denn sie müssen die 13 Euro der KK teilen und der KK dies auch mitteilen, dass du zwei AG hast.
Versichert bist du generell über die Barmer und die erstattet dem AG des Minijobs auch dein Geld. Du musst seit deinem BV das durchschnittliche Entgelt für beide Jobs von vor dem Eintreten der Schwangerschaft erhalten.
Die Barmer erstattet beiden AG alle Kosten im BV und im Mutterschutz, du darfst also generell nicht weniger Geld haben.
Sollte sich der Steuerberater doof stellen wird dir nur der Gang zum Anwalt bleiben.
Also meine Freundin hat auf Minijobbasis gearbeitet und sich vorher schlau gemacht. Der Anteil für ihren Minijob zum Mutterschutz lag bei 1,90€ für die komplette Zeit (wenn du bei der Minijobzentrale anrufst werden sie dir das auch genau sagen). Aber dein Hauptjob zahlt ja an deine Krankenkasse und die zahlen den Mutterschutz.da kannst du dich jetzt schon erkundigen wie hoch dieses sein wird.
Auf der Seite fürs Elterngeld steht dass man die Zeit des Mutterschutz nicht zur Berechnung angeben musst sondern die 12 Monate davor (wenn du so lang gearbeitet hast macht das natürlich einen unterschied )
Gibst du einfach die Monate des Mutterschutzes mit ab werden sie es auch Einberechnen(evtl.nachteilig für dich)
Danke für deine Antwort.
Also, das Geld für den Hauptjob ist kein Problem. Das ist geklärt.
Nur für den Minijob will keiner zahlen und auch hier kommen unterschiedliche Meinungen.
Ich weiß das tut rechtlich nix zur Sache, aber für mich gab es, obwohl die SS geplant war und ich 15 Jahre vorher immer 100% gearbeitet habe, menschlich keine andere Wahl als auf 75% zu verkürzen und für meine Hilfe auf Minijobbasis angemeldet zu werden. Meine Schwester war damals sehr krank.
Ansonsten hätte ich mich natürlich im Vorfeld informiert, welche finanziellen Nachteile das für mich hat....
Da du pflichtversichert bist, hast du keine finanziellen Nachteile. Die KK bzw. dein Hauptarbeitgeber haben nur evtl. nicht verstanden, dass du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist mit zwei Jobs und damit nicht ein AG 13 Euro abziehen darf und die KK auch nichts anderes zahlt, als sonst.
Die KK zahlt dir pro Tag 13 Euro, egal wieviele Jobs du hast, nur beide AG dürfen nur einen Teil abziehen und müssen zu deinem gesamten Verdienst insgesamt aufstocken.
Die AG holen sich das dann entsprechend wieder.
Während des BV muss dir jeder AG den normalen Lohn zahlen und holt sich das dann von seiner Kasse wieder.
Deshalb macht das für die KK eigentlich keinen Unterschied und sie haben oft keine Ahnung!
Ich weiß nicht ob es dir weiter hilft. Ich habe nur einen Minijob und das Mutterschaftsgeld bekommt man von der Mutterschaftsgeldstelle und nicht von KK. Wie es bei zwei Jobs ist weiß ich leider nicht. Aber vielleicht mal bei der Mutterschaftsgeldstelle anrufen. Evtl Hauptjob von der KK mit Ausgleich vom Arbeitgeber und für den Minijob das zuständige Amt
Ah, danke dir!
Das ist vielleicht eine Lösung, zumindest wissen die vielleicht wer zuständig ist.
Google mal Mutterschaftsgeldstelle da findest du dann einige Info. Mir hat die KK es gesagt als ich nachfragte wer für mich zu ständig sei viel glück
Also an die Mutterschafstgeldstelle brauchst du dich nicht wenden, von denen bekommst du nix.
Du bist schließlich gesetzlich pflichtversichert. Von deiner KK kommen ganz normal die 13€/Tag, allerdings musst du ja auf der Bescheinigung über den Mutterschutz BEIDE AG angeben und die KK teilt diese 13€ auf beide auf und setzt sich mit BEIDEN in Verbindung und beide AG müssen auf dein jeweiliges Netto aufstocken, sodass du genausoviel hast wie vorher.
Zur Elterngeldberechmung werden auch beide Jobs herangezogen.
Lg,Verena
Danke!
Bei der Barmer war ich zuerst.
Die haben sich für den Nebenjob nicht verantwortlich gefühlt.
Meine Schwester macht jetzt wieder das Büro im elterlichen Betrieb sie wird jetzt nochmal mit der Barmer und dem Steuerbüro auseinandersetzen.
Euer Steuerberater soll sich mal mit der Minijobzentrale und deiner Krankenkasse in Verbindung setzen die erklären ihm dann wie das funktioniert.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html
-> unter dem Punkt Entgeltfortzahlung
Hier ist dein Fall mal von der AOK gut erklärt, sollte bei der Barmer genauso auch laufen da das gesetzlich so geregelt ist:
http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=18727
Vielen Dank!
Gehe gleich morgen nochmal zur Barmer.
Da war ich ja schon vor Wochen, aber sie meinten nicht ihr Zuständigkeitsbereich....
Ja kommt wahrscheinlich auf den Bearbeiter an und was er davon versteht eventuell übernimmt die Barmer auch wirklich die Berechnung nicht dann müssen das die Arbeitgeber selber tun.
Die Barmer zahlt dir das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13€ und muss die Verdienstbescheinigungen von beiden Arbeitgebern anfordern und berechnet für diese dann den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Arbeitgeberanteile), da die 13€ pro Tag nun prozentual zwischen den Jobs aufgeteilt werden.
Deine Hauptarbeitgeber zahlt seinen Arbeitgeberanteil und holt sich diesen dann über die Umlage U2 von der Barmer wieder.
Dein Nebenjob, also die Firma deiner Eltern, zahlt ihren aufstockenden Arbeitgeberanteil und holt sich diesen aber über die Umlage von der Minijobzentrale ( = Knappschaft Bahn-See) zurück.
Hier noch ein gutes Beispiel zur Berechnung für den Steuerberater:
http://www.kbs.de/DE/20_firmenkunden/04_arbeitgeberversicherung/zum_thema/inhalt_thema_2/09_aufwendungen_zuschuss_mutterschaftsgeld.html?nn=506884
Viel Erfolg...