Hallo Mädl,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. Und zwar hab ich folgende Frage.
Ich bin vor einem Jahr in der Probezeit schwanger geworden (mein Sohn ist jz 13 Monate alt) und war bis jz der festen Überzeugung dass sich die Probezeit einfach nach Ende der Elternzeit hinten anhängt...
Jz isses so dass wir Ende September umziehen und ich dort nicht mehr arbeiten kann bzw das dort auch nicht mehr wollte. Muss ich mich jz an die Kündigungsfrist halten oder kann ich fristlos kündigen (wegen der evtl wieder bestehenden Probezeit)?
Bzw isses überhaupt ratsam jz schon zu kündigen nicht dass mir das Arbeitsamt dann auf die Pelle rückt ?? Meine Elternzeit geht noch bis 22.07.2017. (3 Jahre)
Vllt kann mir jmd helfen. Danke euch
Lg
In der Probezeit schwanger geworden.....
Ich glaube, ich versteh' dein Problem nicht ganz, aber ich versuch's mal trotzdem...Ihr zieht in einem Monat um und du könntest da sowieso nicht mehr arbeiten, richtig? Dann würde ich einfach jetzt normal kündigen, Probezeit hin oder her, du würdest ja eh nicht vor 2017 da wieder anfangen. Die Kündigungsfrist ist ja auch egal, denn dein Chef bezahlt dich ja nicht. Selbst, wenn du 3 Monate Kündigungsfrist hättest...du informierst mit der Kündigung irgendwie ja nur, dass du nach der Elternzeit nicht wiederkommst.
Dem Arbeitsamt bist du egal. solange du dich da nicht arbeitssuchend meldest und somit Ansprüche auf Geld erhebst. Frauen in Elternzeit interessiert die eh nicht. Mein Vertrag lief damals im Mutterschutz aus und gemeldet hab' ich mich erst zum Ende der Elternzeit.
Kann sein, dass ich arbeitsrechtlich jetzt komplett Unsinn geredet habe, aber ich seh' bei dir keinerlei Schwierigkeiten...einfach kündigen, umziehen und neuen Job suchen/weiteres Kind bekomme, was auch immer
Hey,
danke für deine Antwort
Genau so isses. Wir ziehn um somit kann ich da nicht mehr arbeiten. Wusste nur nich ob das irwie n Problem darstellt wenn ich jz schon kündige.
Ich dachte halt nur wegen dem Arbeitsamt. Aber du hast eigentlich recht wenn ich mich nicht Arbeitslos melde dann wolln die auch nichts von mir
Hey. Ich werde auch im mutterschutz arbeitslos, hzw mein vertrag läuft 2 tage mach muschu beginn aus.
Man bekommt ja dann nur von der krankenkasse sein geld, oder?
Weil wenn man arbeitet bekommt man ja noch ergänzend vom ag geld.
In welcher höhe wird das sein?
Die Probezeit schiebt sich nicht auf und fristlos kannst auch während dieser nicht kündigen. Deine Frist findest du im Arbeitsvertrag. Im Zweifelsfall schreib einfach "Kündigung zum...., hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt "
Bloß nicht kündigen, mit dem Tag der Kündigung endet automatisch die Elternzeit und du bist nicht mehr beitragsfrei versichert.
Also schön die Füße still halten und erst, wenn du etwas anderes hast oder zum Ende der Elternzeit kündigen.
Während der Elternzeit gilt die Frist nach Vertrag (Probezeit ist längst um!!), ansonsten 3 Monate zum Ende der Elternzeit.
Ok vielen Dank ;)