BV - Vertrag läuft aus - Urlaubsgeld

Hallo ihr Lieben!
Ich bin im BV und hab noch keinen Urlaubstag nehmen können dieses Jahr.
Mein Mutterschutz fängt im November an und im April läuft mein Vertrag aus. Ich gehe 1 Jahr in Elternzeit.
Nun kann ich mir ja mein Urlaubsgeld auszahlen lassen, nur meine Frage ist jetzt:
Kann ich das jetzt schon verlangen? Oder besser erst vorm Mutterschutz? Oder hab ich erst nach Vertragsende recht auf mein Geld? Wird mir das dann nicht vom Elterngeld abgezogen?
Lg

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Ich glaub das geht erst zum Vertragsende

Lg

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Hallo, sprich einfach mal mit deinem AG, ob er das schon vor der Geburt machen würde, verpflichtet ist er glaube ich aber nicht. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein.

Wenn nicht, würde ich je nach Höhe des ausbezahlten Geldes für den Monat kein elterngeld beantragen, da du es, glaube ich zumindest, dann zurück zahlen musst, weil das dann wie ein Einkommen gewertet wird und es sich auf die elterngeldhöhe auswirkt ( berichtigt mich, wenn ich da falsch liege).

LG Juju

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Danke
Dann hoffe ich das ich es vor dem Mutterschutz bekommen kann, zahle ungerne was zurück :P
Lg

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Warum denkst du, recht auf Urlaubsgeld zu haben? Steht dies im Vertrag? Ich bin auch im BV und hab keins bekommen da es ja nur eine freiwillige Zahlung ist.

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Hallo
Ja es steht in meinem Vertrag

Ich hab das mit meinem ehemaligen Arbeitgeber auch schon durch. Da stand es aber nicht im Vertrag aber im Mutterschutzgesetz und in noch einem anderen (weiss nicht mehr welches, hatte ihm beides gezeigt), dort stand drin das mir der Urlaub nach der Elternzeit zusteht, doch wenn der Vertrag dann nicht mehr steht, er mir den auszahlen muss. Hab es dann bekommen, dort war mein Vertrag aber passend zur Elternzeit zuende und daher hatte ich das Problem dort nicht.

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Hmm, hast du sonst immer urlaubsgeld bekommen? Wenn der AG das regelmäßig gezahlt hat vor deiner ss, müsstest du das eigentlich auch während des bv erhalten. Fällt dann glaube ich unter so ne gewohnheitsklausel.

Zu deiner Anmerkung: ich glaube das hier Begriffe vertauscht wurde. Kann der Urlaub vor Beginn der ss nicht genommen werden und dann auch nicht im Anschluss an die Elternzeit, weil z.b. der Vertrag ausläuft, muss dieser finanziell abgegolten werden, d.h. der Urlaub wird ausgezahlt.

Das andere ist das Urlaubsgeld, was der AG meist Mitte des Jahres zahlt, s.o.

Alle Angaben ohne Gewähr;-)

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Ich glaube du meinst nicht das Urlaubsgeld, sondern das Auszahlen der Urlaubstage. Dazu ist der AG erst bei Vertragsende verpflichtet.

Und soweit ich weiss, wird es nicht aufs Elterngeld angerechnet.

Ach ja, Elternzeit kannst du kein Jahr nehmen, sondern nur bis Vertragsende. Denn ohne AG hat man auch keine Elternzeit.

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Okay danke.

Ich werd einfach mal anfragen wann er mir das auszahlen würde. Zum Vertragsende wäre ja okay, noch lieber natürlich wenn es nicht aufs Elterngeld angerechnet wird.

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Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich bei der elterngeld stelle anrufen und nachfragen, ob es angerechnet wird. Nicht das es im Nachhinein eine böse Überraschung gibt.

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