verschiedene Wohnorte beim Elterngeld

Hallo ihr Lieben,

mein Freund und ich waren am Dienstag zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsbestimmung beim Jugendamt.

Dort wurde uns gesagt, dass das Elterngeld für die Monate 13+14 nicht gezahlt wird, wenn wir nicht zusammen leben. Kurz zum Verständnis: Wir leben zusammen, er ist aber nicht an meinem Wohnort gemeldet, weil er Zeitsoldat ist. Nun ist es so, dass wir nächstes Jahr in seinen Heimatort ziehen werden, d.h. bis wir bei Monat 13+14 angekommen sind, leben wir definitiv zusammen. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass die Elterngeldstelle Probleme machen könnte, wenn der Antrag für 2 Jahre Elterngeld bei denen eingeht, eben weil wir nicht an der selben Adresse gemeldet sind.

Hatte jemand von euch so einen Fall schon mal? Ich werde mich auch nochmal direkt bei der Stelle erkundigen, ob wir da irgendwie vorsorgen können, wollte aber schon mal vorab fragen, ob es ähnliche Fälle bei euch gab.

Vielen Dank und liebe Grüße :)

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Wenn er zum Zeitpunkt seines Elterngeldbezuges in der gleichen Wohnung wie euer Kind gemeldet ist gibt es da keine Probleme.
Da er einen eigenen Elterngeldantrag stellt ist das ja auch problemlos möglich und hat nichts mit deinem Elterngeld zu tun.

Eventuell kann er den Antrag erst stellen wenn er umgemeldet ist aber das müsst ihr die Elterngeldstelle fragen wie das zu handhaben ist oder ob der Hinweis reicht dass er ab seinem Bezugszeitpunkt im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt.

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Ah ok. Das heißt, die beiden Monate würden nur nicht beachtet werden, wenn er die 2 Monate in Anspruch nehmen möchte? Er wird nämlich kein Elterngeld beantragen, da er dann sowieso zuhause ist und weiterhin Bezüge von der Bundeswehr bekommt.

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Wenn er eh kein Elterngeld beantragen will, dann interessiert auch niemanden sein Wohnort, mit deinem Elterngeldantrag hat das nichts zu tun. Er nimmt dann halt die 2 zusätzlichen Partnerschaftsmonate nicht und ihr könnt die Partnerschaftsbonusmonate nicht nutzen.
Erfüllst du die steuerlichen Ansprüche (§ 24b EstG) für Alleinerziehende kannst du die 2 Partnermonate nutzen, das geht nicht wenn ihr zusammenzieht.
Dann kannst du 12 Monate Basiselterngeld nehmen oder Elterngeldplus (statt 1 Monat Basiselterngeld 2 Monate Elterngeldplus mit halben Elterngeld), bzw kannst du das auch beliebig kombinieren.
Deine Mutterschaftsgeldbezugsmonate sind automatisch auch Basiselterngeldmonate, in denen aber das Mutterschaftsgeld voll angerechnet wird, so dass wenn du ElterngeldPlus voll ausschöpfen willst im Normalfall (8Wochen Mutterschutz) du 2 Monate Basiselterngeld + 20 Monate ElterngeldPlus nehmen kannst.

http://www.elterngeld-plus.de/

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