Schwanger 20 Ausbildung Probezeit Kündigung

Hallo,
Bin 20 Jahre alt und hätte am 03.08.15 meine Ausbildung beginnen müssen wurde an dem rag aber Operiert war dann 1 Woche im Krankenhaus und erfuhr das ich schwanger bin und habe es dem Arbeitgeber auch sofort mitgeteilt man freute sich für mich und sagte mir wenn es mir besser ginge solle ich mich melden und man redet wie es weiter gehen soll.... Dann hatte ich einen Termin und man sagte mir ich würde eine Drohende Fehlgeburt haben was absolute Bett Ruhe bedeutete und somit wurde ich den kompletten Monat krankgeschrieben und vor 4 Tagen erhielt ich eine Mail mit einer Kündigung. Eig stehe ich im Kündigungsschutz bin jedoch unsicher was jetzt passiert...

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Oje das ist ja mies :( kannst du dich nicht erkundigen bei der caritas? Tut mir voll leid lass dich drücken :*

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Lass dich über einen Anwalt beraten oder erkundige dich bei der IHK oder Sozialeinrichtungen, damit Du hilfe erhälts.

Grüße

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Geh zu einem Anwalt. Hol dir vorher ein Beratungsschein beim zuständigen Gericht dann musst du nur 10 Euro für zahlen... den in der Ausbildung ist man geringverdiener und bekommt da unterstützung. Parallel widerspreche schriftlich der Kündigung und weise auf dem Kündigungsschutz hin. Durch die Schwangerschaft ist die probezeit hinfällig und du darfst deshalb gar nicht gekündigt werden.

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Eine Kündigung per Mail ist in der Regel eh nicht wirksam, außerdem hast du Kündigungsschutz, das stimmt.
Teile dem AG noch einmal deine Schwangerschaft mit und weise ihn darauf hin und teile ihm mit, dass du sonst zum Anwalt gehst.

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Guten Morgen,

Ich glaube nicht, dass man mit einem Anwalt da weit kommt, denn die Probezeit darf ausgedehnt werden auf 4 Monate und in diesen 4 Monaten darf dein Arbeitgeber dich fristlos kündigen ohne Angaben von Gründen. Und da du in den ersten 4 Wochen leider im kh warst ist das für ihn anscheinend Grund genug.
Mit einem Anwalt vorzugehen macht nur Ärger, denn wenn du deinen Job wieder bekommst musst du nach deinem Kind eh bei Null anfangen da du das erste Jahr nicht mal abgeschlossen hast und ob du da dann glücklich wirst weiß ich nicht :/

Trotzdem alles Gute für dich :*

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Da schwanger ist, gilt deine Aussage bezüglich Kündigung nicht! Außerdem ist eine Kündigung per Email eh nicht gültig.

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Die Kündigung ist aus vielen Gründen unwirksam: 1. Bezirksregierung wurde (vermutlich) nicht informiert, 2. Probezeit gilt bei Mutterschutz nicht im Rahmen der betrieblichen Kündigung, 3. Mutterschutz! Ich vermute jetzt mal, dass du den AG keinen Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung gegeben hast. Stell sofort Widerspruch und geh zum Anwalt / Amtsgericht.

Lg

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Bezirksregierung??? #kratz

In welchem Zusammenhang ist die denn hier gefragt?

LG

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Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft UND die Kündigung der Bezirksregierung melden. Ansonsten ist diese unwirksam. Wir hatten (nicht bei mir) einen solchen Fall in der Familie

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Hallo

in der Probezeit ist es nicht ganz so einfach. Und es ist ein Irrglaube das man unkündbar ist wenn man schwanger ist.

Bei der Probezeit kommt es darauf an wie genau der Wortlaut ist. Sehr häufig ist das Arbeitsverhältnis erst unbefristet wenn die Probezeit abgelaufen ist. Vorher handelt es sich dann um ein befristetetes Arbeitsverhältnis.

Dann kommt es auch darauf an ob die Zustimmung der Behörde vorliegt, bei sehr kleinen Betrieben wird die fast immer erteilt.

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Hallo

Meiner erfahrung nach ist man im Kündigungsschutz sobald der AG von der SS bescheid weiß, selbst wenn er einen kündigt und man ihm dann sagt das man schwanger ist MUSS er die Kündigung zurück ziehen...

Ich hatte selbst so einen Fall ;)

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:)

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Hallo

Also ich berichte jetzt mal von MEINER erfahrung.
Ich war bzw. Bin auch noch in der Probezeit und bin schon recht früh ins BV. an meinem 2ten Arbeitstag bekam ich Blutungen und hatte auch die ersten drei Monate drohende Fehlgeburt.

Meines wissens nach bist du wenn du schwanger bist im kündigungsschutz. Selbst wenn er dich kündigt ohne von der SS zu wissen muss er die kündigung dann zurück ziehen. Hast glaub ich dann 2 wochen zeit.

Geh am besten bei einen Anwalt und geh dagegen vor.

Lg