Beschäftigungsverbot in der Förderschule - wer ist zuständig!?

Hallo,

Ich hoffe, hier kann mir jemand weiter helfen.

Ich arbeite als Heilerziehungspflegerin (pädagogische Fachkraft) in einer Förderschule für geistig und körperlich beeinträchtigte Kinder. Ich habe nun meiner FÄ mein Berufs- und Tätigkeitsfeld geschildert (Ich bin u.a. für Pflege der behinderten Kinder, Lagerung, Transport zuständig. Zudem besuchen meine Klasse bzw. die gesamte Schule auch einige Kinder, die teils handgreiflich werden und schlagen). Meine FÄ hat das scheinbar reichlich wenig interessiert und meinte, wenn ich ein Beschäftigungsverbot haben möchte, muss dies der AG aussprechen. Ich warte nun noch auf das Blutergebnis meines Tests auf Zytomegalie. Sollte ich den dementsprechenden Immunschutz nicht haben, ist definitiv Schluss mit Arbeiten - keine Frage. Dann erhalte ich auch vom AG bzw dem Betriebsarzt direktes Beschäftigungsverbot.

Meine Frage ist nur, solle ich gegen Zytomegalie immun sein, müsste ich theoretisch trotzdem arbeiten gehen, obwohl mir persönlich das Risiko zu hoch ist, wegen all der anderen Punkte.

Meinen Arbeitsgeber nach einem Arbeitsverbot zu fragen, kommt mir komisch vor. Zumal der ja nunmal keine medizinischen Kenntnisse hat und das Risiko vielleicht nicht in dem Maße beurteilen kann, wie ein FA.

Kann ich meine Frauenärztin irgendwie dazu bekommen, mir ein BV zu erteilen? Kann ich ihr da Druck machen, auch auf Grundlage des Mutterschutzgesetzes!? Wie hat es bei euch geklappt mit dem BV?

Ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten. Bin ganz neu in dem Gebiet und auch ungeplant schwanger - hab mich also noch nicht so richtig damit auseinander setzen können.

Liebe Grüße :)

1

HI

es ist dennoch der Betriebsarzt zuständig.

Dein Chef oder der Betriebsarzt müssten mit Dir eigentlich einen Gefährundungsbogen durchgehen, was Du alles machen musst (wenn Du normal arbeitest) ... und was man während der Schwangerschaft nicht machen darf

danach entscheidet er ob Du weiterarbeiten darf oder nicht
oder ob er Dich wo anders einsetzen kann wo du keiner Gefährdung ausgesetzt bist ... vielleicht gibts auch ne Positivliste

VG

15

Danke für deine Antwort. Werde das Testergebnis wohl abwarten und je nach Ausgang nochmal beim Betriebsarzt vorstellig werden.

2

Dein FA kann da leider gar nichts machen, bei uns muss es die Schulbehörde (nicht der Betriebsarzt!) machen mit dem BV.

Das kommt also auf das Bundesland darauf an, wer zuständig ist und wie es gehandhabt wird.

4

Habe vllt vergessen dazuzuschreiben, dass ich keine Beamtin bin. Ich bin ganz normale Arbeitnehmerin. Bleibt der Fall dann trotzdem gleich, dass der AG zuständig ist?

5

Wie gesagt, das kommt auf das Bundesland an.

weitere Kommentare laden
3

In deinem Fall ist tatsächlich der Arbeitgeber bzw. Betriebsarzt zuständig. Er macht eine gefährdungsbeurteilung und dann wird entschieden wie es weiter verläuft. Deiner FA druck machen bringt gar nichts (das finde ich von dir auch sehr dreist). Sie würde sich sogar haftbar machen wenn sie dir ein bv ausstellt, dass arbeitsplatzbedingt ist. Der FA darf das nur machen wenn die sw nicht intakt verläuft. Hier wäre dann aber auch zu unterscheiden ob nicht eine krankschrift vorrangig ist.

6

Möchte bestimmt nich dreist sein oder jemanden in Schwierigkeiten bringen. Aber ich fühle mich, was das Thema angeht, recht allein gelassen. Das ist für mich sehr frustrierend... Auch dass es anscheinend teils sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

Ich kenne es durch viele Kollegen, die letztes Jahr schwanger wurden, die sofort ab Feststellung der SS ein BV vom FA erteilt bekamen.

8

Aber ich fühle mich, was das Thema angeht, recht allein gelassen. Das ist für mich sehr frustrierend... Auch dass es anscheinend teils sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
-------------------------
Es wird eigentlich nicht unterschiedlich gehandhabt. Es gelten in ganz D dieselben Gesetze und Richtlinien dazu.
--------------------

Ich kenne es durch viele Kollegen, die letztes Jahr schwanger wurden, die sofort ab Feststellung der SS ein BV vom FA erteilt bekamen.

---------------------------
Das BV vom Frauenarzt hat aber eigentlich immer individuelle Gründe (körperliche Beschwerden), da die Frauenärzte nicht für die Arbeitsbedingungen zuständig sind. Das sind die AG und die Betriebsärzte.

Wenn du Hilfe möchtest, bekommst du die hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=30310.html

weitere Kommentare laden