Urlaubsanspruch zwischen MuSchu und Elternzeit

Guten Morgen

Ich bin heute 21+1 und mache mir langsam Gedanken über die Elternzeit.

ET ist 24.1.2016, ich gehe also noch 2015 in MuSchu. Meinen Urlaub werde ich noch davor hängen.

Danach plane ich 10 Monate Elternzeit, danach mein Mann 2 Monate. Finanziell gesehen würden uns doch 14 Monate Elternzeit zustehen oder? Also dass ich dann 12 Monate mache und mein Mann 2 Monate.

Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus? Der MuSchu läuft ja bis März 2016. Normalerweise habe ich ja in diesen Monaten auch Urlaubsanspruch. Kann ich diesen nehmen zwischen MuSchu und Elternzeit? Normalerweise darf kein Urlaubsanspruch mit ins nächste Jahr bei uns genommen werden, sonst würde ich ihn erst 2017 nehmen wollen. Kennt sich da jemand aus?

Lg jusi84

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Hallo, da dein MuSchu bis 2016 geht hast du für die Zeit auch Anspruch auf Urlaub u der darf dir wiederum nicht verfallen während der Elternzeit...den kannst du also auch 2017 nehmen wenn du wieder arbeiten gehst...

Und ja du kannst auch 12 Monate zu Hause bleiben u dein Mann 2...ihr bekommt 14 Monate EG...so machen wir es auch :-)

LG u alles Gute

Puschel2014 mit babyboy 36.SSW

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Hey,

Also die 8wochen muschu zahlen zu den Elterngeld monaten. Du hast also richtig geplant: du 2monate muschu+10monste elternzeit und dein mann 2monate (die er aber in den ersten 12 monaten glaub ich nehmen muss)

Wegen urlaub, du darfst ohn mitnehmen bis nach der elternzeit, auch wenn es eigentlich bei euch nicht jahresübergreifend sein darf.

Lg cyra

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Hallo, du hast 12 Monate Elternzeitanspruch und dein Mann 2 Monate. Wieso zwischen MuSchu und Elternzeit Urlaub nehmen? Für die Zeit in der du im Mutterschutz bist hast du auch anspruch auf Urlaub, aber wenn du deine Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen möchtest, also ab 24.1.16 dann brauchst du keinen Urlaub nehmen, sondern kannst ihn direkt mit ins nächste Jahr 2017 nehmen.

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du verwechselst ElternGELD mit ElternZEIT.

ElternZEIT haben beide Elternteile Anspruch auf bis zu 3 Jahre!

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Also: ElternZEIT stehen jedem von euch 3 Jahre zu.

ElternGELD halt die 14 Monate.

Deine Monate mit Mutterschaftsgeld nach der Geburt sind allerdings schon Elterngeldmonate.

ElternZEIT würde ich, falls du nicht wieder direkt voll arbeiten möchtest, 2 Jahre anmelden und dann Teilzeit in Elternzeit.

Urlaubsanspruch hast du klar bis einschließlich März, der bleibt auch bestehen bis mind. 1 Jahr nach deiner Elternzeit.

Urlaub nehmen zwischen Mutterschutz und Elternzeit ist finanziell ungünstig, da du ja trotzdem nicht länger Elterngeld bekommst!

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Hi Jusi84,

ich habe auch noch 5 Tage in diesem Jahr Urlaub, den ich jetzt vor dem Mutterschutz nicht mehr nehmen werde. Ich werde den Urlaub nach dem MuSchu nehmen, das geht dann beginnt die Elternzeit halt 9 Wochen nach der Entbindung. Wegen des finanziellen hat meine Vorschreiberin bedingt recht. Elterngeld gibt's dann nicht länger, aber das ist ja auch weniger als Mutterschaftsgeld und Verdienst. Bei uns ist es so, daß wir einen gewissen Stundenschnitt haben, den wir bei Urlaub oder Krankheit eigentlich etwas mehr verdient hätten, da wir teilweise Bereitschaft und Schichtdienst machen, und dieser Schnitt wird uns dann oben drauf auch ausbezahlt. Daher kann es finanziell auch günstiger sein, es so rum zu machen.

Für die Elternzeit habe ich 2 Jahre vorgesehen und nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Das bedeutet aber, dass ich für die Teilzeit einen extra Vertrag bekomme, da ich ja weiterhin in Elternzeit bin. Der normale Vertrag ruht, und wenn ich den Urlaub nicht nehme nach dem MuSchu bleibt dieser stehen bis zum Ende der Elternzeit, also 2 Jahre, er muss dann aber gleich im Anschluss genommen werden.

Elternzeit gilt halt ab Entbindungstermin, sprich 1 Jahr Elternzeit endet am Tag vor dem ersten Geburtstag deines Kindes. Solange kannst Du auch Elterngeld für Dich beantragen, da der Mutterschutz wie schon geschrieben angerechnet wird, oder Du splittest es und es geht ein Jahr länger, dann gibt's aber jeden Monat nur die Hälfte. Und dann gibt es ja jetzt auch noch das Elterngeld plus, aber da steig ich nicht durch, da würde ich mal eine Beratungsstelle aufsuchen die das besser erklären können. Für uns kommt das nicht in Frage und mein Mann macht auch keine Elternzeit, er regelt das mit Überstunden und Urlaub, ist für uns finanziell gesehen die bessere Lösung. Ist echt toll mit dem Elterngeld, aber ein ganz schöner Bürokratie-Akt.

Lg

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Der Urlaub bleibt mind. 12 Monate nach Ender deiner Elternzeit bestehen! Du muss ihn NICHT direkt im Anschluss nehmen.

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Ok, wahrscheinlich wäre es den Personalern lieber, wenn er dann gleich weg wäre.

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Du kannst ihn dazwischen theoretisch nehmen, praktisch ist es blöd, der verfällt aber nicht., endet die Elternzeit 2017, ist der Urlaub bis 31.12.2018 gültig.