BV und Lohnfortzahlung

Hallo liebe Mitkuglerinnen :)

Und zwar bin ich im Beschäftigungsverbot (vom AG aus) und würde gerne wissen, wie die Lohnfortzahlung berechnet wird? Im Internet steht, 3 Monate vor Schwangerschaft. Meine letzte Periode war am 30.April. Zählen dann Monate Februar, März, April oder Januar, Februar, März?

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Es zählen die letzten 3 Monate, in denen du Gehalt bekommen hast und nicht die letzten 3 MOnate vor der Schwangerschaft. Es wird ja jeder unterschiedlich spät ins BV geschickt.

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Es zählen die letzten 3 Monate, in denen du Gehalt bekommen hast und nicht die letzten 3 MOnate vor der Schwangerschaft. Es wird ja jeder unterschiedlich spät ins BV geschickt.

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Die Auskunft war leider komplett falsch!

Lies was im MuSchG steht!!!

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Oh wie freundlich. Das kann man auch anders "sagen"...

Dann kläre uns doch bitte auf.

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Meinst du jetzt das Mutterschaftsgeld?:-)

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Nein, ich meine wie die Lohnfortzahlung berechnet wird, wenn man im Beschäftigungsverbot ist :)

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Hallo jenjen83,

wieso fragst du so konkret? Gab es Unterschiede beim Gehalt in den letzten Monaten oder kürzlich einen Jobwechsel?

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__11.html

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Ja, es gab Unterschiede bei der Höhe meines Lohnes.

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Hallo,

hast du die Stelle gewechselt, mehr Stunden gearbeitet? War es vorher eine Teilzeit, dann eine Vollzeitstelle? Es ist wichtig zu wissen ob sich vertraglich bei dir etwas geändert hat bzw. die Änderung auf Dauer ausgelegt war. Je nachdem wird das Durchschnittseinkommen nämlich unterschiedlich berechnet.

Lies mal im Mutterschutzgesetz, §11, Absatz 2. Da steht wie Verdiensterhöhungen verfahren wird. Grundsätzlich kann man sagen, dass du im BV finanziell nicht benachteiligt werden darfst. Hattest du also z.B. bis Februar 1000,- Euro Gehalt und hast/hättest ab März dann 1.500,- Gehalt gehabt, dann muss man dir im BV (z.B. BV ab April) die 1.500,- Euro zahlen. Hier zählen dann also nicht die 3 Monate vor der Schwangerschaft weil sich dein Gehalt ja erhelblich geändert hat und du durch das BV einen finanziellen Nachteil hättest. Die Gehaltserhöhung muss dann aber von "dauerhafter Natur" sein.

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Hallo

Also ich hatte diesbezüglich auch mal im Internet geschaut. Die Lohnfortzahlung wird vor Beginn der Schwangerschaft berechnet. Soweit ich es verstanden habe, gelten bei dir dann Januar, Februar und März. Allerdings dürfen ja Schwangere keine Nachteile erhalten, also wenn es in der Zeit der Schwangerschaft z.B. zu Lohnerhöhung kam, müsste dies auch berücksichtigt werden.

Hoffe es hilft dir. Google einfachmal. Es gibt seriöse Seiten auf denen man verlässliche Antworten findet.

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Ok danke dir. :) War irritiert, ob es in meinem Fall Januar, Februar, März oder Februar, März, April ist, da ja meine letzte Periode am 30.April war. Wusste nicht ob der Monat dann noch mitzählt oder eben nicht. Im Internet hab ich auch Beispielrechnungen gefunden, allerdings war da der letzte Tag der Periode meist Mitte eines Monats und da wurde dann der Vormonat zur Berechnung genommen.

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Huhu,

die lohnzahlungen setzen sich aus dem Durchschnittverdienst der letzten drei Monate VOR eintritt der Schwangerschaft zusammen. Bei dir wäre es dann also Januar, Februar und März. Kannst du auch im MuSchG nachlesen.

LG

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Danke dir :) hatte im Internet geschaut, war allerdings irritiert, ob es in meinem Fall Januar, Februar, März oder Februar, März, April wäre. Habe auch Beispielrechnungen gefunden, allerdings war da die letzten periode meist Mitte eines Monats und da wurde dann der Vormonat zur Berechnung genommen. War mir da bei mir unsicher ob der April mitzählt oder eben nicht. ;)

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Ich denke, dass es egal ist, ob der 1. oder der 30. im Monat ist. Es muss ja irgendwie einheitlich geregelt sein. Maßgeblich ist das Datum, was der Frauenarzt im mutterpass bzw. in der Bescheinigung für den AG als eintritt der ss geschrieben hat. Bei mir war der AG auch der Meinung, es zähle der tag der Mitteilung an den AG, was ich dann eben gut durch Vorlage des MuSchG widerlegen konnte.

Tatsächlich stehen dir aber auch dauerhafte Lohnerhöhungen, z.b. durch Tariferhöhung, auch während des BV zu, da du, wie vorher schon von jemandem geschrieben, keine Nachteile haben darfst. Die erhöhung würdest du ja auch dann beziehen, wenn du weiter arbeiten dürftest.
LG

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Bitte vergsiss, was ich gesagt habe, ich war auf dem falschen Dampfer. Sorry.

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Kein Problem ;)

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Januar, Februar und März sollten dann zählen.

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Hallo,
Es wird werden wohl die Monate Februar,März,April zählen. Da nicht vom ersten Tag der letzten Periode gerechnet wird,sondern ab 2+0,also ab eisprung, und das war bei dir ja dann im Mai.
War bei mir zumindest letzte Schwangerschaft so. Erster Tag der letzten Periode im August 2013, mein eisprung (also 2+0) am 1.9.2013 und die Monate Juni,Juli und August haben gezählt. Hab dann extra nachgefragt in der Personalabteilung und der Mitarbeiter sagte,dass sie vom ET zurückrechnen und somit auf den 1.9. Als Tag der Empfängnis kommen.Ich hab nicht schlecht geguckt^^ die Berechnung macht ein Programm bei uns.

Lg

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Im Internet stand, dass ich 280 Tage vom ET zurück rechnen muss und da wäre ich wieder beim 30.04.

Eine Bescheinigung vom FA habe ich nicht, wo der Tag der Empfängnis drin steht und im Mupa steht auch nur der Tag der letzten Periode und der ET. deshalb müsste ich wohl laut Internet vom errechneten ET 280 Tage zurück rechnen, also 30.04. :/ hmm.... da soll mal einer durchblicken

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Also wenn ich von meinem damaligen et 280 Tage zurück rechne,wäre ich bei Mitte August gelandet. So wurde es definitiv nicht gerechnet. Es wurde theoretisch 38 Wochen zurück gerechnet. So komme ich auf den 1.9. Ich habe meinem AG auch nur den voraussichtlichen et mitteilen müssen,Rest hat er gemacht und 1.9. War ja tatsächlich der Tag des eisprungs. Eisprung wird ja immer mit 2+0 gerechnet.

Lg

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