Hallo ihr Lieben,
da mir niemand so genau zu diesem Thema weiterhelfen kann, da alle unterschiedlicher Meinung sind (Steuerberater, AG,...), wollte ich mal in die Runde fragen, ob mir jemand genau zum Thema Lohnfortzahlung bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft weiterhelfen kann.
Von meinem Gynäkologen habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten und bin seit dem zuhause. Wie ich im Internet gelesen habe, sollen einer Schwangeren keine finanziellen Verluste erfolgen, weshalb der AG den Durchschnittslohn der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft weiterzahlen soll. Mein AG richtet sich jedoch nicht ganz danach und zahlt nur den im Arbeitsvertrag (von 2011) vereinbarten Bruttolohn. Da ich jedoch nachträglich schriftlich vereinbarte, 10 Überstunden pro Monat zu machen, fehlen mir diese Stunden nun, was sich finanziell schon bemerkbar macht. Auch das vereinbarte Jobticket hat er mir abgezogen (aber ich glaube, das ist ok so. Ich brauche jetzt ja keine Bahn- und Busfahrjahreskarte mehr. Bin mir nicht sicher). Kann mir jemand sagen, ob die Überstunden angerechnet werden müssen, wenn sie schriftlich zwischen AG und AN vereinbart wurden?
Wie sieht es eigentlich mit den Urlaubstagen aus, die nicht genommen wurden? Hab noch ca 20 Tage übrig und werde auf jeden Fall 1 Jahr Elternzeit, wenn nicht sogar länger nehmen. Verfallen die oder könnte ich die auszahlen lassen? (Habe mir die letzten Jahre immer Urlaub auszahlen lassen. AG hat auch mitgemacht).
Herzlichen Dank für eure Hilfe!
Ganz liebe Grüße
Kennt sich jemand mit Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten aus?
Huhu zum Urlaub kann ich dir sagen, das dieser nicht verfällt. Du bekommst auch in der Elternzeit Urlaub...dh. die Urlaubstage in deiner Elternzeit betragen 1/12tel deines normalen Urlaubsanspruches. Zu dem anderen ....wir haben hier (Saarland) eine Beratungsstellen, die für solche Dinge da sind. Zb. Arbeitskammer...Dort kann man nachfragen. Ich denke aber dein AG muss dir das Gehalt mit den Überstunden zahlen. Lg
"dh. die Urlaubstage in deiner Elternzeit betragen 1/12tel deines normalen Urlaubsanspruches. "
Äh nein, der Urlaubsanspruch ist ganz normal, aber der AG darf für jeden vollen Monat um 1/12 kürzen (was er in der Regel tut, womit kein Urlaubsanspruch in Elternzeit entsteht).
Das man in der Elternzeit Urlaub bekommt ist mir neu und glaube ich ehrlich gesagt nicht. Ich kenne das so, dass der Urlaub pro vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 gekürzt wird.
Also ich bin auch im Berufsverbot! Mit dem Urlaub is das so ne Sache im Normalfall bekommt man ihn ausbezahlt oder angerechnet! Der steht einem ja zu und zwar der komplette Urlaub für die ss!
Mit der Lohnfortzahlung ist es so dass du ganz normal dein Gehalt bekommst und dein ag eben das Geld von der Krankenkasse zurück erstattet bekommt!
Ich arbeite beim Zahnarzt da rutschen wir sofort ins bv wenn wir keine Verwaltung machen!
Und somit Kosten wir den Chefs nichts :)
Ich wünsch dir alles Gute
Lg stumplix 30ssw
Ja, die Überstunden müssen auch bezahlt werden, du hast sie immer bisher gemacht, du würdest sie machen, wenn du arbeitest, also sind sie zu bezahlen.
Dann zum Urlaub, der bleibt dir bis nach der Elternzeit erhalten.
Gehst du z.B. bis Ende 2016 in Elternzeit verfällt der erst am 31.12.2017.
Zum Lohn: wenn ich das richtig verstanden habe, ist es unerheblich, was der Vertrag sagt. Es kommt wirklich nur auf den bruttoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn der ss an, bzw. 13 Wochen, falls du ein wochwöchentliches Gehalt beziehst. Das mit dem Ticket ist denke ich so in Ordnung.
Zum Urlaub: ja, der Urlaub steht dir im vollen Umfang zu, bis zu Beginn der Elternzeit. Allerdings gibt es ein Urteil von 1994, das besagt, dass wenn der Urlaub schon beantragt und genehmigt ist, verfällt er. Das wissen aber nicht alle AG, meiner leider schon.
Eine Pflicht, dass der Urlaub ausbezahlt wird, gibt es nicht. Das liegt im ermessen des AG. Du musst ihn aber im Jahr nach der Elternzeit nehmen dürfen. Die meisten machen das direkt im Anschluss an die Elternzeit.
Hallo,
also ich denke dein AG müsste dir das Gehalt inkl. Überstunden zahlen, du hast das ja sogar schriftlich. Hast du ihn mal darauf angesprochen? Vielleicht hat dein AG das einfach nur "vergessen"? Ansonsten würde ich mich mal beraten lassen, weiß leider nicht wo man sich hinwenden kann.
Während des Beschäftigungsverbots und Mutterschutz hast du Urlaubsanspruch. Die vorher nicht genommenen Tage kannst du dir auszahlen lassen oder an die Elternzeit dran hängen, so werde ich es machen.
Sofern die Fahrkarte dir vertraglich zugesichert wird bzw. auf deiner Gehaltsabrechnung die Fahrkarte auftaucht steht auch diese dir zu! Das Thema habe ich gerade mit meinem AG durch, dort wurde behauptet die Fahrkarte wäre nur für dienstliche Zwecke, meist handelt es sich bei solchen Fahrkarten aber um Sachleistungen des Arbeitgebers und dann muss er dir die Fahrkarte auch noch bis Ende Mutterschutz aushändigen. Bei mir war die Fahkarte schon abgemeldet, wieder anmelden ist aber kein Problem.
Viele Grüße
mariposa-rosa
Hallo!
Du kannst dich bei Fragen rund um das BV an das Regierungspräsidium in deinem Bundesland wenden. Da gibt es die Stelle für BV. Die sind sehr kompetent und erklären dir alles ganz genau.
Guten Morgen,
Ich arbeite sonst im Schichtdienst, habe ein BV bekommen und bekomme mein "Gehalt" sogar inkl. Schichtzulagen!!!
Obwohl ich ja jetzt, wenn Ich arbeiten würde, keine Nächte mehr machen dürfte.
Also dir steht das Durchschnittsgehalt aus den letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft zu!
Lieben Gruß, Kroete
"Ich arbeite sonst im Schichtdienst, habe ein BV bekommen und bekomme mein "Gehalt" sogar inkl. Schichtzulagen!!!
Obwohl ich ja jetzt, wenn Ich arbeiten würde, keine Nächte mehr machen dürfte."
Ja, dürftest du nicht (BV), die Schichtzulagen würdest du aber trotzdem bekommen, also bekommst du sie im totalen BV auch ;)
Vielen, vielen Dank an alle für eure zahlreichen Antworten!
Das hat mir total weitergeholfen. Noch nicht mal unser Regierungspräsidium konnte mir diese Infos geben! (Die hatte ich nämlich auch schon angerufen.) Werde nun schriftlich bei meinem AG reklamieren und hoffen, dass ich die Überstunden nachvergütet bekomme. (Bin mal gespannt, wie es läuft, weil ich zuletzt heftig gemobbt wurde. Hoffentlich geht das mit dem Urlaub auch durch. Meinen kompletten Jahresurlaub musste ich selbstverständlich schon Anfang des Jahres beantragen
Vielen Dank nochmal und liebe Grüße