Hallo ihr Lieben,
ich habe folgende Frage...
Wir diskutieren gerade... angenommen die Frau bekommt ALG2 und der Partner geht vollzeit arbeiten, dann die Geburt des gemeinsamen Kindes.
Der Partner möchte direkt nach der Geburt 2 Monate in Elternzeit gehen.
Wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld?
Bekommt die Frau trotzdem die 300Euro oder erhält nur der Mann das Elterngeld?
Danke schonmal für eure Hilfe.
LG
Frage zu Enterngeld, 1 Partner ALG2, der andere arbeitet...Wichtig
Hmmm ich verstehe nicht, wie einer vollzeit arbeiten kann und der andere alg2 bekommt. Das ist doch eine lebensgemeinschaft und es kann nur ergänzend gehartz werden.
Ich finde bei alg2 sollte es gar kein elterngeld geben, da es eine lohnersatzzahlung ist. Der lohn wird ersetzt, damit die familie sich aufs kind konzentrieren kann. Beim hartzen ist der mensch eh daheim und hat zeit und lohn bekommt er auch nicht.
Kann mir nicht vorstellen, dass hartz4 und elterngeld passt. Persönlich würde ich sagen die auszahlung ist nicht gerechtfertigt.
Geht der mann vollzeit arbeiten und die frau ist hausfrau, dann kann die frau 12 monate ez machen und der mann 2. nebenher darf jeder 30 stunden arbeiten. Auch bei studenten gilt das. Da wird das eg nicht vom bafög angerührt.
Was du persönlich gut findest ist dabei uninteressant und hat auch relativ wenig Aussagekraft und verwirrt viel mehr, als das es auf die Frag gestützt hilft.
Fakt ist, wo du recht hast, in einer Lebensgemeinschaft (vorausgesetzt man wohnt zusammen, wovon man mal ausgeht) müsste ER so wenig verdienen, dass Hartz4 zum aufstocken genehmigt werden kann! Da hast du recht!
Elterngeld bekommt jeder! Egal ob man vorher gearbeitet hat oder nicht! Das sind zwischen 300 Euro und 1800 Euro. Da sie vorher Hartz4 war/ist kann sie nur 300 Euro bekommen. Das Elterngeld und Kindergeld wird meines Wissens zwar nicht generell auf Hartz4 angerechnet, aber wenn durch die 484 Euro Mehreinnahme, Hatz4 nicht mehr benötigt wird um laut Regelsatz mit seinem zusätzlichen Einkommen leben zu können dann wird es gestrichen, bzw. gekürzt.
Du hast mit 2 Personen auch einen anderen Bedarf als mit 3 und ein Baby hat einen gesonderten Mehrbedarf, weil die Kleidung z.B. nicht wie bei einem Erwachsenen "tot getragen" werden kann, sondern die ja wachsen. Auch brauchen Babys Dinge die erwachsene Menschen nicht benötigen. Windeln beispielsweise, man hat einen Mehrbedarf an Storm und Warmwasser fürs waschen etc. Das geht in solche Kalkulationen IMMER mit ein. Wir sind nun mal ob es wem passt oder nicht ein Sozialstaat und demnach hat ein Kind nichts für seine Herkunft zu schaffen! Warum soll ein Kind kein Anspruch auf Kleidung, Essen und ein warmes Dach überm Kopf haben, weil ein oder beide Elternteile Hartz4 haben?! Ob man sich drum streiten kann das die Ausgangssitution jetzt so toll ist... mag in den Raum gestellt sein. Fakt ist, Kind ist unterwegs und muss versorgt werden! Das was vom Staat an Unterstützung kommt ist nach festen Bedarfstabellen geregelt und steigt selbstverständlich mit der Anzahl der im Haushalt lebenden Menschen!
Mag sein, aber das wird ja nicht mit dem elterngeld bezahlt. Da geht es um familienbildende zeit und nicht um mehrbedarf, auch wenn der wächst. Kinder bekommen kindergeld und hartz4.
Egal wie ich es finde wird es gezahlt.
So wie es geschrieben ist, hört es sich nicht sozial an, wie sie sich verhalten. Das wort lebensgemeinschaft, ergänzendes hartz4 wird gar nicht geschrieben.
Alg 2 empfänger haben regelmäßig kontakt mit dem amt und sollten in der lage sein genau diese fragen zu stellen. Die kennen sich auch mit der reellen situation aus.
Hier geht es ja nicht um eine beratung, sondern die meinungen der urbia nutzer, erfahrungen etc.
mehr infos wären einfach hilfreicher
Ist es denn überhaupt möglich das der eine voll arbeitet und der andere alg2 bekommt?
Seit dem Mindestlohn wohl nicht mehr, zumindest nicht legal....
Letztenendes ist es doch egal denn das Elterngeld wird eh bei Hartz iv abgezogen was ich auch richtig finde...
Wenn der Vollzeitarbeitende Part zu wenig verdient, kann man aufstockend Alg2 beziehen.
Es ist aber ja nicht gesagt, dass die zwei zusammen wohnen. Denn dann bilden sie keine Bedarfsgemeinschaft und einer kann sehr wohl Alg2 beziehen während der andere arbeitet.
Der arbeitende Part kann ganz normal 2 Monate Eltenzeit machen und Elterngeld beziehen.
Alg2 Bezieher müssen, soweit ich weiß, auch Elternzeit anmelden, da sie für diese Zeit dem Arbeitsmarkt dann ja nicht mehr zur Verfügung steht.
Genaues kann dir aber sicher die Elterngeldstelle sagen.
Du stellst zwei Anträge, einen für dich und einen für ihn. In seinen 2 Monaten erhält er nur 65-67% seines vorherigen Nettolohns. Du beantragst ganz normal deine 12 Monate Elternzeit. Es sollte sich natürlich wirtschaftlich rechnen, sonst macht seine Elternzeit wenig Sinn.
Bei uns ist es so, wir arbeiten (aktuell) beide. Ich mach die üblichen 12 Monate Elternzeit und mein Freund nimmt zwei Monate Elternzeit um, wenn das Baby ein halbes Jahr Alt ist, in der Zeit Vollzeit seinen 3. und 4. Teil vom Meister fertig zu machen. Ich bin ja da so oder so zu Hause. Der Vater kann die 2 Monate Elternzeit ja zu jeder Phase in den ersten 3 Jahren nehmen, auch wenn es standartmäßig so ist, direkt nach der Geburt. In dem Fall passt es uns aber wirtschaftlich besser, wenn er nächsten September bis November ausfällt um trotzdem Geld zu bekommen, aber die letzten beiden Meisterteile in einem Atemzug durchzukloppen. Wenn er sich ohne Kind die Zwei Monate nehmen würde, müsste er sein ganzen Urlaub dafür hernehmen und mit mehr Geldeinbusen rechnen. Hab jedenfalls noch nie gehört, dass der Vater bei der Elternzeit zwangsweise daheim angekettet sein muss... er darf nur nicht arbeiten gehen.. und das tut er ja nicht.
Sie fragte nicht nach der Elternzeit, sondern nach dem Bezug von Elterngeld trotz ALG2.
Das geht dabei auch um Elterngeld! Nicht um Elternzeit. Aber um Elterngeld zu bekommen muss man erstmal Elternzeit beantragen! Wenn man direkt nach den 8 Wochen wieder arbeiten geht, hat auch die Mama kein Anrecht auf Elterngeld! Denn alles was man verdient wird zu 100 % auf das Elterngeld angerechnet!
Hallo,
die Frau kann 12 Monate den Sockelbetrag Elterngeld erhalten (vorausgesetzt, sie hat in den 12 Monaten vor der Geburt nicht gearbeitet), also bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Darüber hinaus kann der Vater zwei Monate Elterngeld vom Lohn beziehen. Ob er diese nach den 12 Monaten der Mutter bezieht oder parallel zu ihr, ist egal. Beides ist möglich.
Sowohl Elterngeld als auch Kindergeld (und natürlich der Lohn des Mannes wie gehabt) werden auf das ALG II angerechnet.
LG
Wenn man ein Kind bekommt und nicht zusammenlebt gilt die Frau als alleinerziehend. Nur sie hat dann Anspruch auf Elternzeit...
Wie das dann mit algII ist...keine Ahnung..ob man was bekommt oder es angerechnet wird.
Ohne Gewähr..steht in der elterngeldbroschüre..kann man sich beim Bundesministerium downloaden.
Lg
Bei Alg II ohne Erwerbseinkommen: Elterngeld 300 Euro monatlich für ein Jahr. Wird ohne Absetzungen auf Alg II angerechnet. Dh nur Versicherungspauschale 30 Euro, Kfz Haftpflicht ohne Schutzbrief und Riester wenn vorhanden.
Bei Erwerbseinkommen: Elterngeld für 2 Monate prozentual vom Einkommen für 2 Monate. Anrechnung auf Alg II erfolgt genau wie im Beispiel oben.