Elternzeit Mann-ganz durcheinander, hilfe!

Hallo ihr lieben:)
Hab gerade wieder einmal bei der Elterngeldstelle angerufen...u. bin immer noch nicht schlauer:/

ET ist der 05.12...mein Mann wollte gerne vor Beginn der EZ seinen Resturlaub nehmen, vom 01.12-14.12 u. ab dem 15.12 In EZ gehen.

Jezz sagte man mir, das sich das negativ auf das Elterngeld auswirkt u. das er doch lieber ab dem 2 LM des Kindes in EZ gehen soll.
Das wäre dann 05.01.16-05.03.15.
Davor hätte er dann aber auch Urlaub, zu
den Weihnachtszeiten etc.
Ist doch dann das gleiche Problem oder sehe ich das falsch?

Wir wollten das so gerne in einander Verlaufen lassen...also Urlaub u. EZ, damit er dann auch schon vor dem ET zu jeder Zeit zu hause ist wenn es losgeht.

Was würdet ihr mir raten?
Wie habt ihr das gemacht?
Viel das bei euch auch so in die Urlaubszeit?
Ganz liebe Grüße lilyaa u. Zwergnase 29+5

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Bekommt er im Urlaub denn weniger Geld?
Ich verstehe nicht, wie sich das aufs Elterngeld auswirken soll...

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Nein eigentlich nicht...da bin ich auch noch nicht hinter gestiegen:/

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Das was die Dame meint ist, dass Elterngeld für Lebensmonate gezahlt wird und er bei euern Modell im Lebensmonat normales Gehalt bekommt, was natürlich aufs Elterngeld angerechnet wird und er somit weniger Elterngeld erhält.

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Diese Aussage stimmt nur unter einer Voraussetzung! Das er im Urlaub weniger Geld bekommt. Bei mir in der Branche (ich bin eine von wenigen Ausnahmen weil Fixum) ist es z.B. so das man bei Krankheit und Urlaub nur 78 % seines durchschnittlichen Jahresbruttos am Tag bekommt. Sprich wenn man im Durchschnitt 100 Euro am Tag verdient, bekommt man bei uns bei Urlaub und Krankheit am Tag "nur" 78 Euro brutto. In dem Fall hätte es Auswirkungen aber so minimal das es sich aufs gesamte Jahr vielleicht 10 oder 15 Euro Differenz ausmacht zu dem was vom Elterngeld sonst gezahlt wird.

Prinzipiell kann der Vater jederzeit seine 2 "Anstands-Elterzeit-Monate" nehmen. Ob er das jetzt direkt mit der Geburt macht oder erst nach nem halben Jahr oder einem Jahr spielt dabei keine Rolle.

Auswirkungen auf das Elterngeld hat lediglich die 12 Monate bevor er sie nimmt. Sprich auch wenn er jetzt genau im Dezember letzten Jahres irgendwas hatte was ein Grund für die Minderung des Elterngeldes ist, dann ist die Aussage wieder Korrekt. Denn wenn er dann erst im Januar Elternzeit nimmt, dann würde die Berechnung nicht von Dezember 2014-November 2015 laufen sondern von Januar 2015 - Dezember 2015, weißt wie ich meine!

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Zur Berechnung ist deine Aussage korrekt, aber sein Gehalt wird angerechnet! DAS schmälert das Elterngeld!

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Also das Gehalt ändert sich auch im Urlaub nicht...
Ich verstehe iwie nichts mehr:D

Also wäre es in unserem Fall doch so oder so gleich, wenn er vor dem ET Urlaub nimmt oder erst im 2 LM...den davor hat er auch Urlaub.(Weihnachten)
Sehe ich das falsch?

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Ich vermute es geht um das Problem, dass Elterngeld für Lebensmonate gezahlt wird, nicht für Kalendermonate. Also wenn Euer Kind an einem 15.12. geboren wird, sollte seine Elternzeit idealerweise am 15.12. beginnen... oder am 15.1. ... oder 15.2. ... oder wie auch immer. Sonst würde sich das Elterngeld mit seinem Gehalt (das ja nach Kalendeemonaten gezahlt wird) überschneiden und somit verrechnet werden, und dann bekommt er im Endeffekt weniger Elterngeld.

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Du meinst jezz das Gehalt von AG und EZ Geld überschneidet sich dann?
Verstehe ich das richtig?
Den er bekommt auch im Urlaub normales Gehalt.

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Das scheint mir komplizierter zu sein wenn man "vor" der Geburt in EZ gehen will, als dann wenn es schon auf der Welt ist:D

Weil er fragte auch, wann das Kind geboren wäre. Ist es ja noch nicht:D

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wie wäre es denn, wenn er ab Geburt in Elternzeit geht und seinen Urlaub direkt hinten an hängt? Dann verschiebt sich das ganze doch nur wenige Tage und es gibt kein Problem? ! ? War jetzt irgendwie mein 1. Gedanke.

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Er darf alten Urlaub nicht ins neue Jahr mitnehmen...
Aber anscheinend geht es gar nicht um den Urlaub sondern.
Denke fahre mal persönlich zur Elterngeldstelle und frag nach.
Iwie verstehe ich das nicht so:D

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oder lass ihn doch Urlaub bis zum 5. 12. nehmen und dann muss er eventuell noch 2-3 Tage arbeiten und dann geht's in Elternzeit.

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Elterngeld wird für Lebensmonate gezahlt.
Wenn euer Kind am 15.12. auf die Welt kommt, beginnt ab diesem Tag der Elterngeldbezug. Das bedeutet, wenn dein Mann beispielsweise bis zum 30.12. Urlaub nimmt und dann erst in Elternzeit geht, quasi keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgeht, bekommt er auch erst ab dann volles Elterngeld. Also würde sein Einkommen für die ersten 15 Tage angerechnet und das ist gemeint, wenn jemand sagt dass es sich negativ auswirkt.

Es ist doch aber möglich den Urlaub zu nehmen und in der Elternzeitanmeldung zu vermerken, dass man ab ET in Elternzeit geht und den "verfallenen" Urlaub gern hinten dran hängen würde.

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Ich hab deine Daten ein bisschen durcheinander geworfen, aber im Prinzip ist es das Gleiche.

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Mit dem hinten dran hängen geht leider auch nicht...dürfen das nicht mit ins neue Jahr nehmen.

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also da du geschrieben hast das dein mann bis 14.12. urlaub nehmen möchte, geht das mit elterngeld nicht, da es nur vom lebensmonat zu lebensmonat geht.
sprich wenn dein baby am 05.12. kommt, dann kann er vom 05.12. in den vaterschaftsurlaub gehen. deshalb wäre es besser, den urlaub vor diese zeit zu legen, damit er den urlaub nicht im vaterschaftsurlaub hat, den das wird angerechnet und somit wird es dann weniger elterngeld.
hoffe du hast es jetzt verstanden.

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Ja gut das verstehe ich:D
Es soll sich nur nicht mit der EZ überschneiden...
Dann klappt das wohl nicht so wie wir es uns gedacht hatten, das es direkt ineinander verläuft.

Aber gut, dann hoffe ich ich hab es jezz auch richtig verstanden:)

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genau, ineinander soll es nicht verlaufen aber anschließend schon, wegen der berechnung. natürlich kann man vorher nicht sagen wann das baby kommt, ausser man hat einen kaiserschnitttermin und auch da können wehen vorher kommen, deswegen, urlaub bis zur geburt und dann elternzeit.