Elternzeit antrag: ab geburtstermin oder ab ende Mutterschutz?

Hallo!

Wollte gerade einen Brief / antrag für mein AG schreiben um ein Jahr elternzeit zu beantragen.

Aber muss ja reinschreiben von wann bis wann.
Angenommen baby wird am 04.10.15 geboren.

Beantrage ich dann ein jahr elternzeit vom 04.10.15- 03.19.16?
Oder muss ich vom 04.10.15 8 wochen weiterrechnen um den mutterschutz ausklammern? Dann vom 29.11.15-03.10.16 elternzeit beantragen?

Ausserdem möchte ich in dem schreiben direkt beantragen das ich mein resturlaub aus dem jahr 2015 (30 tage) direkt im anschluss der Elternzeit nehmen möchte oder mein Ag mir diesen sonst auszahlen soll.
Geht das so?

Lg Janine

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Hallo. :-)

Du musst Elternzeit ab Geburtstermin beantragen. Die Mutterschutzzeit rechnet die Elterngeldstelle mit an und gehört mit zur Elternzeit.

Du erhältst dann quasi nur 10 Monate Elterngeld (wenn Mutterschaftsgeld zu hoch ist) statt 12 Monate.

Liebe Grüße

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Ich glaub du verstehst mich falsch! Es geht nicht um das elterngeld ;)

Sondern nur um die elternzeit und ab wann ich die beim Arbeitgeber angebe. Ob ich da vom geburtstermin die 12 monate beantrage oder die 10 monate nach mutterschutz.

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Kommt doch aufs gleiche raus... In beiden Fällen kommst du am 4.10.16 wieder arbeiten :-)

du hast ab Geburt 12 Monate elternzeit(wenn du es denn so beantragen möchtest )

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Hallo,
ich habe auch schon was vorbereitet. Ich habe einfach geschrieben: "... beantrage ich Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz bis ....."

LG

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Huhu vllt kann ich ja bisschen helfen.
Da es sich um einen formlosen Antrag handelt, händelt es jedes.Unternehmen anders. Am besten fragst du mal nach wie dein chef es haben.will.
Bei der Elterngeldstelle sagen die dass man generell ab den tag der geburt.in Elternzeit geht.und einen tag vorher dem 1. Geburtstag deines schatzes wieder hin muss. Bei mir wäre et am 29.11.15.und den Antrag habe ich dann vom 29.11.15-28.11.16.gestellt. es gibt aber Unternehmen die den mutterschutz nicht mit einbeziehen, da musst du echt mal nachfragen.
Es kann natürlich sein das es von Bundesland zu Bundesland unterschiede gibt.

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So einen UNsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Was das Unternehmen will interessiert gar niemanden, denn es ist ein Bundesgesetz und das sagt klar, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, wird nur angemeldet und endet dann einen Tag vor dem Geburtstag, weil der Mutterschutz auf die Länge mit angerechnet wird.

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Oh Mann, so viele falsche Antworten!!

Also: elternzeit beantragst du nicht sondern meldest du an. Diese beginnt natürlich nach dem Mutterschutz, nur dessen Länge wird miteingerechnet.

Es ist ein formloses Schreiben für das du bis nach der Geburt Zeit hast. Bereite es einfach vor und Trag die Daten dann nach.

"Melde ich Elernzeit im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist an bis zum xxxx (hier kommt bei ganzen Jahren der Tag vor dem Geburtstag hin, der Geburtstag ist dein erster Arbeitstag)"

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"Oder muss ich vom 04.10.15 8 wochen weiterrechnen um den mutterschutz ausklammern? Dann vom 29.11.15-03.10.16 elternzeit beantragen?"
Genau so, wobei du nur anmeldest!

"Ausserdem möchte ich in dem schreiben direkt beantragen das ich mein resturlaub aus dem jahr 2015 (30 tage) direkt im anschluss der Elternzeit nehmen möchte oder mein Ag mir diesen sonst auszahlen soll. Geht das so?"
Ja, kannst du beantragen, muss der AG aber nicht so machen.

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Danke! Erstmal.

Also schreib ich die Anmeldung der Elternzeit von , nach dem mutterschutz bis ein tag vor dem 1. Geburtstag.

Mit dem Urlaub werd ich wohl durchkommen im anschluss der Elternzeit. ;) ET ist 16.11 und arbeite in der ambulanten Pflege. Haben ab 18.12 immer urlaubssperre.

Ich hab im jahr 2015 noch kein tag urlaub genommen.
Kriege ich für das ganze jahr mein vollen urlaub? Die 30 tage? Oder nur vom 1.1-4.10 beginn mutterschutz?

Weisst du das?

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Während des Mutterschutzes steht dir noch Urlaub zu.

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