Frage zum Elterngeld (Krankengeld)

Ich hoffe es ist okay wenn ich das hier frage?!

Folgendes.. wir erwarten Ende Februar unseren Schatz..
Jetzt habe ich eine Frage zum Elterngeld.(Antrag habe ich noch nicht geholt)

Und zwar benötigen die ja sicher meine Gehaltsabrechnung.

Da ich aber von September 2014 bis Juni 2015 Krankengeld bekommen habe,aufgrund eines Unfalls..meine Frage..zählt das KG auch zur Berechnung und müsste ich dementsprechend meine Gehaltsabrechnung theoretisch "nur" von Januar/Februar2014 bis August2014 und folgend dann die Nachweise vom Krankengeld einreichen?

Habe schon gegoogelt....aber bissel verwirrend :-)

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Hallo,

ich war Schwangerschaftsbedingt die letzten Wochen vor dem MuSchu AU und musste beim ZBFS meine Gehaltsabrechnungen von 4/2014-5/2015, sowie eine Bescheinigung der KK über die Höhe und Bezugsdauer des Krankengeldes einreichen.

LG,
incredible

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Hallo!

Ruf dich morgen bei eurer Elterngeldstelle an und lass dich dort beraten.
Die werden dir am besten sagen wie es läuft.

Man muss ja die letzten 12 Abrechnungen, vor geburt einreichen mit dem antrag, im normalfall.

Aber bei Krankengeld? Hab da auch schon unterschiedliches zu gelesen. Und deswegen lieber direkt infos einholen :)

Lg Janine 33 ssw

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Huhu,
ich habe auch den Fall. Du reichst die letzten 12 Monate ein. Wenn du Krankengeld bezogen hast, das nicht schwangerschaftsbedingt war, gehen diese Monate leider als Null Euro ein. Also zählen effektiv nur 10 Monate.

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Ahhh ich bin jetzt einfach davon ausgegangen, daß du die letzten 12 Monate vor Geburt, 2 Monate krankgeschrieben warst :D weil bei mir so ist

Also die letzten 12 Monate. Es zählen aber nur die die du gearbeitet hast und welche in denen du schwangerschaftsbedingt krank geschrieben warst.

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Vollkommen richtig so. Die Monate gehen in dem Fall leider mit 0 ein da sie nicht krank "Schwangerschaftsbedingt" waren. Lediglich dann wären sie durch Monate vor dem Krankengeld ersetzt werden

Somit zählen für das Elterngeld nur die Monat nach dem wieder gearbeitet wurde (Juli ? bis zum Mutterschutz)

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Hallo :)
Ich stecke auch in der Situation, leider. Zum Glück sind es bei mir nur 2 1/2 Monate...
Meiner Meinung nach (so stand es im Gesetz!) Ist es tatsächlich leider so dass die Monate mit Null Euro berehnet werden!
Wäre der Krankengeldbezug auf Grund schwangerschafts bedingter Krankheit, wäre es anders.
Bei mir War es ein Bandscheiben vorfall. Also zählt es nicht.
Bisher war ich noch niht bei der EG Beratungsstelle. Aber im Gesetz steht es so. Also muss es quasi so sein!
Ich habe damals aber noch Zusätzlich zum krankengeld Zuschuss vom AG bekommen. Ob das angerechnet wird weiß ich leider nicht...
Wahrscheinlich bringt es nix, aber da ih eh in ner Gewerkschaft bin werde ich mir ne Rechtsberatung holen. Weil mir monatlich dadurch 200 euro fehlen und der Vorfall durh meine Arbeit kam!!!
Versuchen kann man es...
Arbeitslosenreld und Streik Geld wird übrigens auch mit null berehnet.... nur mal so...by the way...

Alles Gute!

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"Ich habe damals aber noch Zusätzlich zum krankengeld Zuschuss vom AG bekommen. Ob das angerechnet wird weiß ich leider nicht..."
Nein, denn auch dies ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit!

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Ah. Dankeschön. Hatte ich mir auch schon gedacht.

Wollte es ansonsten bei der EG Stelle nachfragen. Aber danke dir für die Antwort.

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Hallo,

Also wenn Ende Februar et ist,dann wirst du im Januar in Mutterschutz gehen. Somit zählen die Gehaltsabrechnungen von 2015 fürs elterngeld. Wärst du schwangerschaftsbedingt im krankengeld-bezug gewesen,dann wären die Montag Januar bis Juni 2015 ausgeklammert und dafür die Monate vor Beginn des kg genommen worden.
Da es aber bei dir nicht schwangerschaftsbedingt ist,zählen leider nur die Monate juli-dezember für dein EG. Wenn du ein regelmäßiges Einkommen hast,bekommst du dann quasi genau die Hälfte an EG,welches du normal bekommen hättest....

Ruf aber trotzdem nochmal bei der elterngeldstelle an und frag mal nach. Die können einem meist gut weiterhelfen. Oder in Berlin bei Bmfsfj. Da gibt's es auch eine Servicehotline.

Lg

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Wenn das nicht schwangerschaftsbedingt war, dann zählen die Zeiten zwar mit, aber das Krankengeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, somit hast du in der Zeit einfach kein Einkommen und dein Durchschnitt sinkt und somit dein Elterngeld.

Also brauchst du für die Zeit mit Krankengeld gar nichts einreichen, denn du hattest einfach kein Einkommen.

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#schock ach herrje......
Mein "Problem" ist jetzt..ich habe durch meinen Unfall leider auch meinen Job verloren :-( und beziehe seit Mitte Juni ALG1 ..Hab ich dann überhaupt Anspruch auf EG??????#kratz

Ja,besser ist ich werde mich mit der EG-Stelle mal kurzschließen..
Aber ich danke euch für eure Antworten!!

Einen schönen Abend noch

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als arbeitslose müsstest du 300€ bekommen...zumindest war das vor 5 jahren noch so als ich in der situation war

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Oh okay.. Danke für deine Antwort!
Ich werde mich die Woche mal erkundigen,muss eh in die Stadt..dann erkundige ich mich.

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