Während Elternzeit erneut schwanger Mutterschaftsgeld und AG zuschuss

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig und jemand kann mir helfen. Ich bin während der Elternzeit erneut schwanger geworden. Nun weiss ich dass mir während des Mutterschutzes wieder Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse zusteht sowie der Arbeitgeberanteil , der soweit mir bekannt ist genauso hoch sein sollte wie bei meinem ersten Kind bzw er wird nach dem Gehalt berechnet was ich vor beiden Schwangerschaften verdient habe.

Von der Krankenkasse habe ich das Mutterschaftsgeld erhalten. Hatt alles gepasst. Nun habe ich heute den AG Anteil erhalten und dieser ist leider viel weniger als dass was ich verdient habe. Ich werde aus der ausgezahlten Summe einfach nicht schlau. Egal wie ich rechne ich versteh nicht wie die auf diesen Betrag kommen. Jetzt ist mir eingefallen dass ich damals nicht nach Tarif sondern übertariflich bezahlt wurde d.h mir wurde mehr bezahlt als mir tariflich eigentlich zustehen würde. Kann es sein dass die sich diesmal einfach nach dem üblichen Tarif gehalten haben und nicht nach dem Gehalt welches ich vorher verdient habe? Ich hoffe jemand kann mir hierbei helfen.

1

Tarif hin oder her... Dein Gehalt sollte doch schriftlich im Vertrag festgehalten sein?!

4

Ja habe alles schriftlich, ich weiss aber nicht wie die Rechtslage da ist, ob dann die übertarifliche Zulage nicht zählt da ich mich ja quasi in einem "stillgelegten Arbeitsverhältniss" befinde. Dachte nur dass hier vielleicht jemand ist der sich auf dem Gebiet gut auskennt und mir meine Vermutung bestätigen kann.

9

Du musst doch die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendet haben, dann ist dein Arbeitsverhältnis nicht mehr stillgelegt und somit musst du nach Vertrag, inklusive aller Zulagen bezahlt werden.

weitere Kommentare laden
2

Hi,
Wie wäre es mit einem Anruf bei der Lohnbuchhaltung!
Die Frage kann dir hier vermutlich keiner beantworten ohne Vorlage deiner Abrechnungen ;-)

6

Hallo,

habe leider noch keine Abrechnung da ich das Gehalt heute erst erhalten habe. Wenn ich die Abrechnung hätte wäre ich vielleicht auch um einiges schlauer. Dachte halt nur dass hier vielleicht jemand dabei ist der sich auf dem Gebiet gut auskennt und mir gleich meine Vermutung mit dem Tarif bestätigen kann. Wenn nicht bleibt mir natürlich nichts anderes übrig als beim AG mal nachzufragen bzw erstmal die Lohnabrechnung abwarten.

3

Hallo#winke

Hast du die Elternzeit von Kind Nr. 1 beim Arbeitgeber vorzeitig beendet und Mutterschutz für Kind Nr. 2 angemeldet? Das muss man schriftlich machen.

Hier die Paragraphen: Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger sind, können aber die laufende Elternzeit aufgrund der neu einsetzenden Mutterschutzfristen (Beginn sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin) vorzeitig beenden, ohne dass der Arbeitgeber zustimmt. In diesem Fall ist es erforderlich, dass die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig schriftlich mitteilt (§ 16 Abs. 3 Satz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)).

Lg Marzena#winke

5

Hey,

ja das habe ich getan. Habe die jetztige Elternzeit 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beendet und nach Ablauf der Mutterschutzzeit die neue Elternzeit angemeldet. Dass alles natürlich schrifltlich. Den AG Zuschuss habe ich ja auch erhalten nur eben zu wenig.

7

Dann hättest du eigentlich das Geld bekommen sollen was du beim Kind Nr. 1 bekommen hast. Ich denke du solltest beim Arbeitgeber anrufen und es klären.
Vielleicht haben sie es einfach falsch berechnet oder diese Situation ist ihnen noch neu.

#winke

weitere Kommentare laden