Abzüge beim Elterngeld durch Krankengeld

Hallo zusammen #winke

Ich hatte gerade eine Unterhaltung mit meiner Frauenärztin. Es ging darum, dass ich hier gelesen habe, dass durch das Krankengeld das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld verringert wird. Mein FA hatte am letzten Mittwoch eine Fortbildung zu dem Thema mi Vertretern des Landes NRW und einer großen deutschen Krankenkasse.
Es ist definitiv NICHT so, dass das Krankengeld Einfluss auf das Elterngeld/ Mutterschaftsgeld hat. Das wird wohl von den Krankenkassen so weiter gegeben, da sie im Falle des Beschäftigungsverbot die gezahlten Leistungen vom Staat ersetzt bekommen.
Ich fand das sehr interessant, da es mir auch so von meiner KK erklärt wurde.

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Ja klar, wenn du schwangerschaftsbedingt Krankengeld erhalten würdest.

Nicht aber, wenn du dir z. b. Den Fuß brichst und da über die 6 Wochen kommst.

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Hallo,

Krankengeld hat keinen Einfluss auf Mutterschaftsgeld, wohl aber auf das Elterngeld, wenn man NICHT schwangerschaftsbedingt AU war (z.B. Bandscheibenvorfall, irgendwelche Frakturen etc).
Ich war vor dem MuSchu schwangerschaftsbedingt AU und ich musste beim Antrag auf Elterngeld beim ZBFS ein Attest vom FA vorlegen, dass ich schwangerschaftsbedingt AU war.

LG,
incredible mit Prinz Nr. 1 (28.03.2009) und Prinz Nr.,2 (28.08.2015)

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Ich schließe mich den beiden Mädels an..

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"Es ist definitiv NICHT so, dass das Krankengeld Einfluss auf das Elterngeld/ Mutterschaftsgeld hat."
Doch, aufs Elterngeld hat es Einfluss und zwar werden dadurch Monate davor genommen, wenn die geringeren Verdienst hatten, dann wird das Elterngeld geringer (wenn es eine schwangerschaftsbedingte AU ist), ist es eine "normale " Au hat man in der Zeit kein Einkommen, sprich das Elterngeld wird geringer.

Auf das Mutterschaftsgeld hat es keinerlei Auswirkungen!

Man muss also das ganze deutlich differenzierter betrachten, hat dein FA dir also das gesagt, was du hier weiter gegeben hast, dann hat er auch nach der Fortbildung keine Ahnung!