Beschäftigungsverbot und Versicherung?

Ich habe von einer Freundin erfahren das man bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherung Geld bekommt. Ich bin im Beschäftigungsverbot wegen Blutungen mit drohender Fehlgeburt ,wenn ich meinen Beruf weiter ausübe. In der Versicherung steht das man länger als 6 Monate krank sein muss und weiniger als 50 Prozent arbeiten kann. Ich kann ja gar nicht arbeiten und das Beschätigungsverbot vom Arzt ist ja immer Krankheits bedingt. Also egal was ich gearbeitet hätte ,ich hätte das nicht mehr machen können. Kennt sich da eine von euch aus oder hat es sogar bekommen? Wie sehen da die Chancen aus?

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Du wirst aber doch nicht krank geschrieben. Und du bekommst im Beschäftigungsverbot auch eine Lohnfortzahlung. Ich denke nicht, dass die Versicherung greift, weil dir ja kein finanzieller Nachteil entsteht.

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Klar nicht das stimmt schon aber ich zahle diese Versicherung doch das ich das Geld bekomme wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben Kann. Es steht ja nicht da das man das Geld dann nicht bekommt nur weil man noch welches verdient. Ich könnte ja jetzt z.b Köchin nicht mehr arbeiten wegen Rücken. Aber im Büro noch arbeiten. Da würde ich ja auch Geld bekommen und trotzdem müssten Sie zahlen. Steht ja so drin wenn ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Das ich jetzt keinen finanziellen Nachteil habe daran kann es also nicht fest gemacht werden oder seh ich DSS falsch?

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Ruf doch einfach an und frag nach :-)

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Du giltst ja trotzdem noch als beschäftigt und bist nicht krank geschrieben! !! Du darfst lediglich nicht mehr arbeiten, das ist alles.
Krankschreibung beinhaltet ja immer das Rutschen ins Krankengeld nach über 6 Wochen und das passiert dir ja zum Glück nicht!

#winke

Steffi mit Zwillis im Bauch #verliebt (29+6)

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Hey,

da gibt es bei den Versicherern tatsächlich Unterschiede.

Einige unterscheiden nicht zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit. Bei so einem Tarif hättest du gute Chancen auf eine Leistung.

Ich würde einfach mal bei deinem Berater oder bei der Versicherung anfragen.
Liebe Grüße

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Die Chance steht schlecht, weil du nach der Geburt wieder arbeiten kannst.

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Man bekommt nach 6 Monaten eine Einladung. Und dann nix mehr danach. Also wenn man die 6 Monate krank war oder länger. Das heißt wenn ich nach 10 Monaten wieder arbeiten kann bekomme ich aber für die Zeit auch Geld.

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Einmal Zahlung meine ich nicht Einladung.

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Hallöchen. ..
Muss man hierbei nicht beachten, dass Berufsunfähigkeit nichts mit Beschäftigungsverbot zu tun hat? Das sind ja 2 komplett unterschiedliche Sachen :/

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Es steht so drin wenn man länger als 6 Monate seinen Beruf durch Krankheit oder Unfall nicht ausüben kann. Schwangerschaft ist keine Krankheit das weiß Ich, aber meine Blutungen schon. Ich kann ja meinen Beruf nur deshalb nicht mehr ausüben. Wenn alles normal wäre dann könnte ich ja noch arbeiten. Also Auslegungsache finde ich. Mal sehen ich versuche es mal und kann ja dann mal berichten.

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Steffi mit den Zwillis ^^ hat alles richtig gesagt !!!!! Du bekommst bis 6 Wochen vor der Geburt dein ganz normales Gehalt ausgezahlt !!!! Ein Beschäftigungsverbot ist nicht mit einer Krankschreibung gleich zu stellen (wo nach 6 Wochen, wenn gleicher Krankenbericht, die Kk übernimmt) !!!!

Entschuldige das ich so frech Frage, aaaaber wieso googelt man dieses nicht ?!?! Jeder Paragraphen noch so kleiner Artikel ist im Internet super aufgeführt !
Gute Nacht euch allen

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Haha, richtig klasse!
Jetzt ist es schon so weit, das man seine Versicherungen um Geld anhauen möchte obwohl KEIN finanzieller Nachteil entsteht?!
Also möchtest du gerne deinen normalen Lohn PLUS einen gewissen Rentenzuschlag dafür, das du schwangerschaftsbedingt NIX tun musst?
Allein die Frage find ich schon verdammt dreist, denn deine Krankenkasse übernimmt gerade deinen Arbeitsausfall komplett!!!
Wenn es solche Versicherung gäbe, die in diesem Fall zusätzlich einspringen, wären die doch ziemlich dumm und direkt Pleite.
Aber hey, wer diese Versicherung findet, kann mir gerne Bescheid geben!

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Die gibt es tatsächlich...mein Mann arbeitet da in der Leistungsabteilung.

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Hallo,

da kommt es eben drauf an, wo du versichert bist.

Bei meiner Firma spielt es keine Rolle ob jemand ein BV hat, da es ja bedingungsgemäß keine Berufsunfähigkeit ist. Da wird eben genau nach den von dir genannten Kriterien geprüft, und wenn dein BV medizinisch bedingt ist und eben auch lang genug geht, kann es natürlich sein, dass du befristet theoretisch Leistungen erhalten könntest. Allerdings ist dann wieder das Problem, dass du ja dein Gehalt weiter bekommst, das wird in den meisten Fällen angerechnet, da die Berufsunfähigkeitsleistung ja eine Lohnersatzleistung ist!

Bei der Firma meines Mannes (wir arbeiten beide bei einer Versicherung, und auch in der BU-Leistung ;-) ) ist es tatsächlich so, dass sie während eines BV in der Schwangerschaft ohne weitere Prüfung eine Leistung zahlen (je nach dem welche Bedingungsversion natürlich zugrunde liegt), auch ungeachtet dessen, dass ja eigentlich Gehalt gezahlt wird. Ob viele andere Gesellschaften das noch so handhaben, weiß ich allerdings nicht (er arbeitet bei der AachenMünchener)

Ruf einfach mal bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (oder dem Vermittler deines Vertrauens, wenn es den gibt) an und frag nach, fragen kostet ja erstmal nichts :-)

LG