Guten Morgen Ihr Lieben,
Ich habe warscheinlich eine simple Frage, bin mir aber einfach nicht sicher ob ich es richtig zu Ende denke.
Ich bin im Dezember 14 durch Burnout krankgeschrieben worden. Aufgrund von schweren Depressionen, sowie Panikattacken nur bei dem Gedanken wieder in meinem Job zu müssen (Pflege), wurde mir eine Umschulung empfohlen. Es war mit dem Arbeitsamt und Ärzten alles abgesprochen. Auch sie sahen ein, dass ich nicht mehr zurück in die Pflege sollte, sondern mir eine Umschulung ermöglicht werden sollte.
Leider zog sich alles sehr hin, da ich mich erstmal von meinem Burnout erholen sollte.
Nun bin ich in der 15ssw, meine Umschulung erfolgt nun nach der Schwangerschaft und ich bin natürlich ins Krankengeld gerutscht.
Meine FA und mein HA sprachen nun davon, dass sie mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen wollen (gehe außerdem nun wieder zur Psychotherapie).
Wie sieht dies nun aus? Macht es mehr Sinn weiterhin Krankengeld zu beziehen, oder macht ein BV- Sinn und bringt auch nicht allzu große Einbußen mit sich?
Es werden die letzten 3 Monate gerechnet? Also in meinem Krankengeld? Erhalte ich soviel wie nun beim Krankengeld?
Liebe Grüße
BV nach Krankengeld, wer kennt sich aus?
KLar ist ein BV für dich viel günstiger, du bekommst dann dein Gehalt nach Vertrag (inklusive Zuschläge) und das wird auch für das Elterngeld dann angerechnet, während Krankengeld mit 0 Euro zählt.
Ich dachte ich erhalte mein Geld von den letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft und da war ich ja schon in Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse. Erhalte ich dann trotzdem wieder mein Gehalt?
Du erhältst in diesem Falle die Berechnung nicht von den letzten drei Monaten, denn unverschuldete Verdienstausfälle (ist Krankheit ja) werden nicht berücksichtigt bei der Berechnung.
Hallo,
Ich würd ganz schnell das BV nehmen, denn dieses zählt als Einkommen für das Elterngeld. Wenn du nicht schwangerschafts bedingt krank geschrieben bist, gehen diese Monate mit 0 Euro in die Berechnung des Elterngeldes!
Lg
Jana