2 Jobs während der Schwangerschaft?

Hallo ihr lieben,

Ich bin zwar noch nicht schwanger aber ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen?
Ich habe einen Vollzeit Job und einen 450 Euro Job.
Gibt es hier welche die schwanger sind und auch zwei Jobs haben?
Wie läuft das in der Schwangerschaft wegen dem mutterschutzgesezt?
Dann dürfte ich ja nicht mehr so viel arbeiten oder?
Ich bin schon auf beide Gehälter angewiesen.
Ich wollt mich einfach im Vorfeld schon mal erkundigen ????

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Warum bist du auf beide Gehälter angewiesen? Reicht einer nicht, um dein Einkommen zu sichern?

Wenn du schwanger bist, dann wirst du täglicht nicht mehr als 8,5 Stunden insgesamt arbeiten dürfen, und nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche.

Dein Haupt-Arbeitgeber muss dir ja den Nebenjob genehmigen, d.h. seine Zustimmung geben für den Nebenjob. Hat er das, weiß er davon?

Dann in der Schwangerschaft müssen beide Arbeitgeber klären, wer dich wie lange beschäftigen kann. Die Höchstgrenzen gelten für beide Jobs zusammen.

Die Frage ist aber, ob du tatsächlich körperlich in der Lage bist, beide Jobs zu stemmen.

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Denke nicht das die TE jetzt über ihre finanzielle Situation reden will.... wenn sie sagt das sie darauf angewiesen ist, reicht ein Einkommen jawohl anscheinend nicht.

Naja jedenfalls stimmt es das du nicht länger als 8,5 Std pro Tag arbeiten darfst.

Hab aber auch schonmal gehört das man sich von Muschu Gesetzen frei schreiben lassen kann, wenn das auf eigenem Wunsch passiert. Da muss du dich aber mal erkundigen wenn du mehr arbeiten möchtest. Kenne mich da nicht aus. Kannte mal eine die bis zum Schluss gearbeitet hat, also nicht 6 Wochen vorher in Mutterschutz gegangen ist.

LG #blume

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Hab aber auch schonmal gehört das man sich von Muschu Gesetzen frei schreiben lassen kann, wenn das auf eigenem Wunsch passiert. Da muss du dich aber mal erkundigen wenn du mehr arbeiten möchtest. Kenne mich da nicht aus. Kannte mal eine die bis zum Schluss gearbeitet hat, also nicht 6 Wochen vorher in Mutterschutz gegangen ist.
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Du kennst dich da tatsächlich nicht aus.

Es ist nicht möglich, die Höchstarbeitszeit auf eigenen Wunsch zu überschreiten. Die AG würde ein Bußgeld riskieren, wenn sie sich darüber hinwegsetzen.

Man kann allerdings bis zur Geburt arbeiten, das steht auch so im MuSchG.

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