Elternzeit/ Elterngeld und Nebengewerbe Fragen!

Hallo :-)

ich hab da mal ein paar Fragen an diejenigen die sich da auskennen bzw. auch sowas haben.

Mein Mann hat ein Kleingewerbe neben seinem regulären Vollzeit Job. Die Einkünfte belaufen sich auf unter 5000€ im Jahr und er machts eher als Hobby aber da es illegal ist sein selbstgemachtes Zeug einfach so zu verkaufen musste er eben das Gewerbe anmelden. Wirkt sich das auf das Elterngeld oder die Elternzeit aus? Wenn ja wie?

Erfahrungen, Infos und Seiten/ Stellen wo wir uns informieren können ohne doof angemacht zu werden (wie bei der IHK) wären sehr hilfreich :-)

Lieben Dank schonmal.

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Es wirkt sich bei deinem Mann in dem Moment aus, wenn er in Elternzeit geht und dabei elterngeld bezieht. Dann wird für die Ermittlung des Elterngeldes beides zusammen gerechnet. Ebenso wird dann während er elterngeld bezieht das Einkommen eingerechnet. Such dir doch mal einen elterngeldantrag raus. Da kann man es auch drauf sehen. Ist aber nur für den Fall relevant, wenn dein Mann in Elternzeit geht.

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Also bekommt er mehr Elterngeld wegen dem Kleingewerbe? Denn der Betrieb ruht solange er in Elternzeit ist! :-)
Diesen Elterngeldantrag hat er sich schon angeschaut aber ist wohl nich schlau draus geworden. Ich schau jetzt auch mal drüber vielleicht erschließt sich der Antrag mir ja eher als ihm.

Lieben Dank :-)

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Ja er bekommt dann mehr Elterngeld. Wenn er in der Zeit gar nicht arbeiten geht und auch nicht seinem kleingewerbe nachgeht wird ihm auch nichts angerechnet.

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Wie meine Vorschreiberin schon sagte, wenn dein Mann Elternzeit nimmt und Elterngeld beantragt muss er auch den Verdienst aus dem Kleingewerbe angeben. Auch dieser wird zur Berechnung hinzugezogen bzw. wenn das Gewerbe weiter geführt wird während der Elternzeit muss das natürlich auch angegeben werden und wirkt sich auf die Summe des Elterngeldes aus.
Ich kann dir auch nur den Tip geben, schau dir mal den Antrag an, auch mit dem Zusatzblatt für selbständige (denke das braucht ihr dann) und mit dem entsprechenden Infoblatt!
Vielleicht hilft dir das auch schon weiter :-)

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Danke schön!
Das Gewerbe führt er nicht weiter in der Elternzeit. Er wird sich die ersten 4 Monate um mich und das Baby kümmern und die Werkstatt (Keller) bleibt in der Zeit zu :-). Aus dem Wisch da wurde er nicht so wirklich schlau und ich hab da noch nich drauf geschaut aber das werd ich jetzt dann mal machen wenn das wirklich so klar ist.

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Also ich hatte am Anfang auch befürchtet ich muss mir irgendwo nen Beratungstermin holen, aber nachdem ich mich wirklich mal in Ruhe hingesetzt hab wurde einiges klarer!
Hatte auch noch so ne Broschüre dazu mit ein paar Beispielen und ich denke die Anträge sind dann mit Hilfe des Infoblattes relativ gut zu durchschauen.

Für euch ist im Prinzip wichtig, dass dein Mann alles angibt was er vorher verdient hat. Da braucht er seine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Geburt und den letzten Steuerbescheid wegen der Gewerbeeinnahmen. Dieses fließt dann beides in die Berechnung des Elterngeldes ein.
Und wenn das Gewerbe dann eh während der Elternzeit ruht, gibt es da keinen Verdienst mehr und somit ja auch keine Abzüge :-)

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Ja, das wirkt sich auf Elterngeld und Elternzeit aus.

Er muss bestätigen, dass er auch da nicht zuviel arbeitet und wenn er das Gewerbe nicht abmeldet zählen sämtliche Einnahmen in der Elternzeit für die komplette Elternzeit als Teilzeit-Einkommen (auch wenn er z.B. im Hauptjob einen Monat gar nicht und einen arbeitet, zählen beide wie mit Teilzeitarbeit.

Außerdem zählt das Einkommen aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum als Bemessungsgrundlage (ist meist das Kalenderjahr).

Guckt einfach mal in die Broschüre vom Ministerium zu Elternzeit und- Geld nach, da steht viel drin.