Nochmal wg Beschäftigungsverbot, dringend

Hallo :-)

wisst ihr da evtl mehr?! also ich bin Soldat bei der Bundeswehr, muss nun täglich 1 stunde zum dienst hin um 6 h morgens und um 16 h wieder ne stunde zurück, ab dem 1.7. wohn ich dann 650 km entfernt vom dienstort, das heisst dann zusätzlich jedes wochenende 650 km hin u 650 km wieder zurück,ich hab nach kurzen strecken schon schmerzen im rücken und bauchweh.. auf arbeit werd ich nur blöd rumgeschickt.. was meint ihr.. wäre das ein grund für ein beschäftigungsverbot??? war bisher nur krank geschrieben vom BW arzt wg ner nervenreizung an der Bandscheibe, die wollen nun aber nich weiter krank schreiben (obwohl ortopäde das für wichtig hält)

weiss langsam nich mehr was ich tun soll... hoffe jemand von euch weiss rat!!

Sibell + Jonas 23 SSW

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hatte dir an anderer Stelle dazu geantwortet. Frag doch deinen Arzt morgen, ob er das Verbot ausspricht

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sorry, sollte nicht so schnippisch klingen ;-)

#blume

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Ich würde da einfach mal mit meinem Frauenarzt drüber reden und auch mal im Mutterschutzgesetz blättern.

Es gibt ja auch zwei Möglichkeiten eines Beschäftigungsverbotes. Einmal ist es ganz normal bis auf weiteres eine Krankschreibung, dann zahlt ja irgendwann die Kasse (weiß nicht, wie das bei Bundis ist) oder es gibt ein individuelles Arbeitsverbot. Dann darfst du alles machen, nur nicht arbeiten. Da zahlt dann auch der AG dein Gehalt weiter und das Mutterschutzgeld wird nach deinem normalen Einkommen berechnet, nicht nach deinem Krankengeld, wenn du bis zum MuSch krankgeschrieben wirst.

So habe ich es zumindest mal gelesen.

Geh mal unter www.gestose-frauen.de ins forum und gibt da als Suche mal Arbeitsverbot ein. Der thread dort ist aus November 2005.

Tina

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Ein Beschaeftigungsverbot bekommt man meines Wissens nur, wenn der Beruf in keinster Weise schwangerschaftskompatibel ist. Eine lange Anfahrt gehoert nicht dazu. Bei den Krankschreibungen gibt es das Problem, dass Du nach 6 Wochen mit der gleichen Krankheit am Stueck weniger Geld bekommst - vielleicht kannst Du zwischendurch mal Urlaub machen oder so? Eine Freundin von mir hat das gleiche Problem, aber ihre Personalabteilung konnte ihr tatsaechlich helfen.
Liebe Gruesse,
Kathy

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Hallo Sibell,

laut MuSchu-Gesetz darfst Du pro Tag nur noch 8,5 Std arbeiten im Zeitraum vom 6-20 Uhr, Fahrtzeiten zählen allerdings nicht zur Arbeitszeit.
Wegen eines Beschäftigungsverbot muss eine Gefährdung für die werdende Mutter und/oder das Kind vorliegen. Dann hat frau die Möglichkeit, auch bei einer längeren Arbeistunfähigkeit als 6 Wochen einen großteil ihres Gehaltes weiter gezahlt zu bekommen. Ob eine Begründung für ein Beschäftigungsverbot vorliegt entscheidet im Normalfall der FA, ob in Deinem Fall noch jemand anderes mitreden kann, weiss ich nicht.

Unter folgenden Links kannst Du nachlesen

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/m_z/schwangerschaft.php

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2002/2002_01_24_1.php

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Rechtsprechung/2002/2002_01_24.php

http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/schwanger_beschaeftigungsverbot.html

Liebe Grüße

Beatrix mit Krümel inside 26. Woche